Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland
Anerkennung beim Landesprüfungsamt
Nachdem Sie Ihr Transcript of Records der Receiving Institution (Ihrer Gastuniversität) erhalten haben, wenden Sie sich zwecks Anerkennung an das LPA. Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag und ist gebührenpflichtig.
- Den Antrag zur Anerkennung beim LPA, finden Sie hier.
- Informationen zu den weiteren benötigten Unterlagen für die Anerkennung finden Sie auf der Homepage des LPA.
- Falls das LPA vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts für einige Ihrer Kurse eine Äquivalenzbescheinigung durch die Unterrichtsbeauftragten eingefordert hat, denken Sie daran diese auch einzureichen.
Übertragung der Kurse in CampusNet
- Nach Erhalt des Anerkennungs-Bescheids vom LPA wenden Sie sich an das Studienbüro Medizin (studienbuero-medizin@uni-mainz.de).
- Legen Sie den Anerkennungsbescheid des LPA und das Transcript der Receiving Institution im Original oder als beglaubigte Kopie vor.
Transcript of Records der Sending Institution
- Bei der Übertragung Ihrer Kurse in CampusNet wird durch das Studierendenbüro auch das ToR der Sending Institution erstellt.
- Das ToR der Sending Institution bescheinigt Ihnen, welche Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen an der JGU anerkannt wurden. Sie benötigen es, um gegenüber der Abteilung Internationales Ihre Studienleistungen nachzuweisen.
Übermittlung des ToR der Sending Institution an die Abteilung Internationales
- Leiten Sie Kopien/ Scans (nicht die Orginale!) des ToR der Sending Institution und des ToR der Receiving Institution an die Abteilung Internationales (erasmus@international.uni-mainz.de) weiter.
- Dies sollte innerhalb von zwei Monaten nach dem offiziellen Ende Ihres Auslandsaufenthalts erfolgen.