FAQ Medizin (Vorklinischer Studienabschnitt)
Organisatorisches
Der Numerus clausus verändert sich, da er von der Anzahl und der Qualifikation der Bewerbenden abhängt.
Auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, wie hoch der Numerus clausus in den vergangenen Semestern war.
Im ersten Fachsemester der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Fragen zur Bewerbung für höhere Fachsemester und zum Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beantwortet das Studierenden Service Center – Studium.
Alle Fragen rund um die Immatrikulation und Bewerbung richten Sie bitte an das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Weitere Informationen finden Sie unter Studienplatztausch – Studium.
Informationen zum Hochschulwechsel erhalten Sie hier: Hochschulwechsel – Studium.
Wenn Sie zur JGU wechseln möchten, können Sie Ihre Modulleistungen mitbringen, sofern Sie im selben Studiengang zu uns wechseln. Bitte beachten Sie, dass keine Teilleistungen akzeptiert werden. Es können nur vollständig abgeschlossene Scheine anerkannt werden. Zusätzlich bitten wir Sie, das folgende Formular (PDF 498,8 KB) auszufüllen und per Email an Studienbuero-Vorklinik@uni-mainz.de zu senden.
In LOOP gibt es eine Art Modulhandbuch, das sehr umfangreich ist.
LOOOP-Website: LOOOP JGU
Der erste Schritt zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem anderen Studiengang ist die Einholung einer Äquivalenzbescheinigung. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen Unterrichtsbeauftragten (s. Ressort Forschung & Lehre | Unterrichtsbeauftragte/Sekretariate). Nach Erhalt der Bescheinigung legen Sie diese dem zuständigen Landesprüfungsamt zur Anerkennung vor.
Wenn Sie bereits immatrikuliert sind: Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz. Die anerkannten Scheine senden Sie uns bitte per E-Mail zu, damit wir diese in Ihre Leistungsübersicht/Jogustine eintragen können.
Wenn Sie noch nicht bei uns immatrikuliert sind
- Für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz zuständig.
- Wenn Sie in einem anderen Bundesland geboren sind, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes. Die Adressen und Ansprechpersonen finden Sie hier.
- Falls Sie nicht in Deutschland geboren wurden oder zuvor im Ausland studiert haben erfolgt die Anerkennung Ihrer Studienleistungen über das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westphalen. Bitte wenden Sie sich auch an dieses Prüfungsamt, wenn Sie außerhalb Deutschlands studiert haben.
Eine automatische Einstufung in ein höheres Fachsemester, etwa auf Grundlage bereits bestehender oder anerkannter Leistungsnachweise, ist nicht möglich, da alle Fachsemester der Studiengänge Human- und Zahnmedizin zulassungsbeschränkt sind. Sie können sich jedoch auf ein höheres Fachsemester bewerben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Studierendenservice der Johannes Gutenberg-Universität.
Studierende im 5. Fachsemester (1. klinisches Semester), die ihr Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2021/22 oder danach aufgenommen haben, können bei verfügbaren Restplätzen im 9. und 10. Fachsemester mittels eines Losverfahrens dem Medizincampus Trier zugeordnet werden.
Studierende, die ab dem Sommersemester 2025 bis zum Wintersemester 2026/27 in höheren Fachsemestern immatrikuliert werden, informieren sich bitte selbstständig in der jeweils gültigen Fassung der Studienordnung (Ressort Forschung & Lehre | Rechtsvorschriften) sowie unter Medizincampus Trier | Studieninteressierte über die Modalitäten und Termine.
Bei Neuimmatrikulation im 1. Fachsemester ab dem Sommersemester 2025 ist diese Regelung für Sie nicht zutreffend.
Die Bewerbung für ein Zweitstudium der Humanmedizin mit dem Berufsziel Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung. Dort finden Sie auch Informationen zu den Bedingungen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
Eine Direktbewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist nicht möglich, es sei denn, Sie besitzen weder die deutsche noch eine europäische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates. In diesem Fall bewerben Sie sich direkt bei der JGU. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin national – Studium.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Studium der Zahnmedizin im Studiengang Medizin geben die Landesprüfungsämter.
In der Regel werden Ihnen vom Landesprüfungsamt Fachsemester aus dem Zahnmedizinstudium anerkannt, abhängig von der Anzahl der anrechenbaren Scheine. Wenn Ihnen z. B. zwei Semester des Zahnmedizinstudiums anerkannt werden, können Sie sich auf das 3. Fachsemester bewerben, wodurch sich Ihre Studienzeit im Vorklinischen Abschnitt verkürzt.
Sie können offizielle Urlaubssemester beantragen. Den Antrag müssen Sie vor Beginn des Urlaubssemesters, in der Regel bis zur jeweiligen Rückmeldefrist, beim Studierendensekretariat einreichen. Eine Beurlaubung – Studium ist z.B. möglich bei Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Krankheit oder einem Auslandsstudium. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center – Studium oder das jeweilige Studienbüro.
Seit dem Sommersemester 2009 werden Leistungsnachweise nicht mehr in Papierform ausgegeben. Studierende können ihre Noten in JOGU-StINe einsehen und die bereitgestellten Leistungsübersichten selbstständig ausdrucken. Diese werden regelmäßig jedes Semester, jeweils Mitte März und Mitte September, generiert. Das online verifizierte Dokument können Sie in Ihrem persönlichen JOGU-StINe-Account abrufen.
Auf unserer Homepage Ressort Forschung & Lehre | Rechtsvorschriften finden Sie ergänzend die Anlage 1 zur Studienordnung, in der alle Veranstaltungen und deren Umfang in deutscher und englischer Sprache aufgeführt sind. Diese können Sie zusammen mit Ihrer Leistungsübersicht vorlegen.
Auf Anfrage können wir für Sie eine englische Leistungsübersicht erstellen lassen. Sie erhalten eine Systemnachricht, sobald die Leistungsübersicht in JOGU-StINe zur Verfügung steht.
Auf unserer Homepage Ressort Forschung & Lehre | Rechtsvorschriften finden Sie ergänzend die Anlage 1 zur Studienordnung, in der alle Veranstaltungen und deren Umfang in deutscher und englischer Sprache aufgeführt sind. Diese können Sie zusammen mit Ihrer Leistungsübersicht vorlegen.
Da im Vorklinischen Abschnitt Ihres Studiums keine Noten vergeben werden, können wir leider keine Notenübersicht ausstellen. Weitere Informationen finden Sie in Ihrer ÄApprO.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Veranstaltungen in Ihrer Leistungsübersicht doppelt erscheinen.
Falls ja, sind beide Leistungen als bestanden vermerkt. Da ein Kurs nicht doppelt als bestanden aufgeführt werden kann, genügt ein einzelner Eintrag.
Seit einiger Zeit sind unsere Leistungsübersichten mit einem Wasserzeichen und einer Verifizierungsnummer ausgestattet. Diese Sicherheitsmerkmale ermöglichen eine einfache Überprüfung der Echtheit des Dokuments, sodass ein zusätzlicher Stempel oder eine Unterschrift nicht erforderlich sind.
Nachweise
Bitte reichen Sie bereits im ersten Semester eine Bescheinigung ein, die Ihren gültigen Masernschutz nachweist. Einen Nachweis gemäß §20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz können Sie auf drei Arten erbringen:
- Eine Bescheinigung über eine Masernimpfung
- Ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern
- Eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (dies ist nur möglich, wenn eine dauerhafte medizinische Kontraindikation vorliegt).
Vereinbaren Sie zum Erhalt der Bescheinigungen einen Termin bei Ihrem Hausarzt und laden Sie den Nachweis über das entsprechende Formular auf der Webseite des Ressorts Forschung und Lehre hoch. Den Vordruck für eine gültige Bescheinigung finden Sie hier (PDF 193,4 KB).
Bitte reichen Sie nur diesen Nachweis ein und keine Kopien des Impfausweises, einer Impfempfehlung der BÄD oder eines serologischen Befundes.
Es ist ratsam, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ein Semester vor dem Praktikum der Physiologie durchführen zu lassen. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Pflichtvorsorge bei der Betriebsärztlichen Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung. Reichen Sie diese Bescheinigung, ebenso wie Ihre Masernschutzbescheinigung, bitte über das entsprechende Formular auf der Webseite des Ressorts Forschung und Lehre ein.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge muss regelmäßig erneuert werden. In JOGU-StINe können Sie im Abschnitt "Prüfungsergebnisse" nachschauen, wie lange Ihre aktuelle Vorsorge noch gültig ist. Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin für die nächste Untersuchung.
Ihre Nachweise werden so schnell wie möglich eingetragen. Dies kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die erfolgte Eintragung können Sie unter Ihren Studienleistungen in JOGU-StINe einsehen.
Wenn es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich ist, an einer Prüfung teilzunehmen, reichen Sie uns bitte umgehend eine Prüfungs- und Studierunfähigkeitsbescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) ein.
Können Sie zum zweiten Mal aus gesundheitlichen Gründen nicht an der gleichen Prüfung teilnehmen – unabhängig davon, in welchem Semester –, benötigen Sie ein amtsärztliches Attest. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.
Senden Sie uns die Bescheinigung oder das amtsärztliche Attest bitte per E-Mail an das Studienbüro Vorklinik und informieren die betreffenden Lehrsekretariate (bitte in Cc). Nutzen Sie dazu die Bescheinigung zur Prüfungs- und Studierunfähigkeit (PDF 197,2 KB).
Leistungen
Während des Anmeldezeitraums können sich Studierende über JOGU-StINe von Unterrichtsveranstaltungen an- und abmelden. Nach Ende der Anmeldefrist ist eine Abmeldung noch bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an das jeweilige Studienbüro sowie die entsprechenden Lehrsekretariate möglich. Weitere Informationen finden Sie in der Studienordnung unter Ressort Forschung & Lehre | Rechtsvorschrifte.
Gemäß Studienordnung dürfen Sie in der Teilleistung "Teilnahme" max. 10 % fehlen. Sollten Sie diese Fehlzeit aus nicht zu vertretenden Gründen überschreiten, können Sie eine Kompensationsleistung beantragen. Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen an die jeweiligen Lehrsekretariate, um die Kompensationsleistung zu beantragen.
Nach Vorlage einer Prüfungs- und Studierunfähigkeitsbescheinigung (PDF 197,5 KB) oder eines amtsärztlichen Attests besteht keine Verpflichtung, die Klausur zwingend zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen.
Die verbindliche Anmeldung für Wiederholungsprüfungen des Fachbereichs 04 (Human- und Zahnmedizin) im Folgesemester erfolgt über die jeweiligen Lehrsekretariate.
Es gelten folgende Fristen:
- Sommersemester: jeweils vom 01.04., 13 Uhr bis zum 1. Montag des Juni, 13 Uhr
- Wintersemester: jeweils vom 01.10., 13 Uhr bis zum 1. Montag des Dezembers, 13 Uhr
Eine Abmeldung während der Anmeldephase ist nicht möglich!
Für Wiederholungsprüfungen der Fachbereiche Biologie, Chemie und Physik im Folgesemester erfolgt die verbindliche Anmeldung weiterhin über Jogustine/E-Mail.
Alle Ansprechpersonen der Lehrsekretariate finden Sie unter Ressort Forschung & Lehre | Unterrichtsbeauftragte/Sekretariate.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Prüfungen, für die im selben Semester eine Wiederholungsprüfung angeboten wird. In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung weiterhin über das jeweilige Lehrsekretariat.
Ansprechpartner und Sonstiges
Den Prodekan für Studium und Lehre erreichen Sie über folgende E-Mail-Adresse: prodekan-lehre.um@uni-mainz.de
Für Human- und Zahnmediziner*innen haben wir einen eigenen BAföG-Ansprechpartner, den Sie mit Ihrem Anliegen zum BAföG kontaktieren können:
Herr Dr. Nicklas
E-Mail: BAFOEG-Medizin@uni-mainz.de.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: Ressort Forschung & Lehre | Studienberatung & BAföG
Unterlagen für die Rentenversicherung/Halbwaisenrente usw. werden vom Studierendenservice der Johannes Gutenberg-Universität bearbeitet.
Weitere Informationen, Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier: Studierenden Service Center – Studium