Die Famulatur findet zwischen dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Praktischen Jahr statt. Sie darf nicht während der Vorlesungszeit stattfinden, sondern erstreckt sich in der vorlesungsfreien Zeit über einen Zeitraum von vier Monaten. Dieser Zeitraum unterteilt sich wie folgt:
1. ein Monat (30 Kalendertage) in einer
ODER
2. zwei Monate (60 Kalendertage) in einem Krankenhaus
3. ein Monat (30 Kalendertage) in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung Die Famulatur in der hausärztlichen Versorgung kann nicht im Ausland absolviert werden.
Circa 12 Monate vor dem gewünschten Antritt der Famulatur sollte man mit der Planung beginnen. Die Kontakte zu Praxen und Kliniken im Ausland müssen dabei eigenverantwortlich hergestellt werden. Eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Verantwortlichen für Praktika in Praxen und Kliniken im Ausland findet sich über MLP auf The Electives Network
Sobald Sie die Kontaktdaten haben, schicken Sie ein kurzes Anschreiben und Lebenslauf (CV), möglichst in der Landessprache, an den gewünschten Famulaturplatz.
Ihr Anschreiben sollte folgende Punkte enthalten
Sobald eine Zusage erhalten wurde, sollte unbedingt mit dem Landesprüfungsamt bereits vor Antritt des Famulaturplatzes abgeklärt werden, ob die Famulatur auch in Deutschland anerkannt wird.
Eine Förderung über das PROMOS-Stipendium ist leider nicht möglich.
Unter www.bvmd.de können Studierende ausführliche Informationen zur Famulatur und eine Liste der einzelnen Länder in denen Famulaturen angeboten werden finden. Für eine Auslandsfamulatur müssen Studierende sich bewerben. Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie unter: https://www.bvmd.de/unsere-arbeit/austausch/bewerbungsablauf/
Der BVMD erhebt eine Bewerbungsgebühr von 150 €. Da die Austauschplätze bilateral vergeben werden, fallen sonst keine weiteren Kosten an. Erhält man keinen Platz, so werden einem 130 € (nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 €) zurückerstattet. Die Online-Bewerbung muss bis zum 30 April bzw. 31. Oktober eines jeden Jahres vollständig eingereicht sein, ansonsten verfällt sie.
Voraussetzungen sind eine bereits abgeleistete 4-wöchige Famulatur und gute Englisch-Kenntnisse.
Die Anerkennung der Famulatur muss eigenverantwortlich mit dem LPA abgeklärt werden.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Auch Zahnmedizinstudierende können ebenfalls 4-wöchige Famulaturen im Ausland ableisten. Bitte setzen Sie sich dazu unbedingt mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung und lesen Sie das Merkblatt.