Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin (PDF , 182,0 KB) vom 15. Januar 2010 - in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Februar 2022
Leitfaden zur administrativen Durchführung von Verfahren zur Besetzung von W3-/W2-Professuren (PDF , 707,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 18. April 2019)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)
In diesem Wintersemester wählen die Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter zu den u.g. Gremien:
a) zum Senat
b) zum Fachbereichsrat Universitätsmedizin und
c) zur Doktorandenvertretung
Die Wahlen werden im Online- und Briefwahlverfahren durchgeführt. Sie finden statt von
Dienstag, den 16.01. ab 9°° Uhr bis einschl. Montag, 22.01.2024 bis 16°° Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der JGU. Formulare zur Erstellung von Wahlvorschlägen stehen dort ebenfalls zum Download bereit, können aber auch im Ressort Forschung und Lehre abgeholt werden.