Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin (Pdf , 182,0 KB) vom 15. Januar 2010 - in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Februar 2022
Leitfaden zur administrativen Durchführung von Verfahren zur Besetzung von W3-/W2-Professuren (Pdf , 707,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 18. April 2019)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)
Wahl der Vertreter_innen im Fachbereichsrat Universitätsmedizin sowie Senat der JGU Mainz
Im Rahmen der Hochschulgremienwahlen werden am 7. und 8. Februar 2023 (jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) die Mitglieder des Fachbereichsrats Universitätsmedizin sowie des Senats der Johannes Gutenberg-Universität Mainz neu gewählt. Die Wahlen werden als Urnen- und Briefwahl durchgeführt. Nähere Informationen können der Wahlbekanntmachung der JGU entnommen werden.
Wahlvorschläge können bis spätestens 23. Januar 2023, 18.00 Uhr im Ressort Forschung und Lehre bei Frau Franz oder Herrn Dr. Arnold-Fabian (für die Wahl zum Fachbereichsrat) bzw. im Wahlbüro der JGU (für die Wahl zum Senat) eingereicht werden. Die hierfür erforderlichen Formulare liegen im Ressort Forschung und Lehre zur Abholung bereit und stehen auf der Website der JGU im Download-Bereich zur Verfügung.
Annahmeschluss der Briefwahlanträge ist der 31. Januar 2023, 17.00 Uhr.