Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin (PDF , 182,0 KB) vom 15. Januar 2010 - in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Februar 2022
Leitfaden zur administrativen Durchführung von Verfahren zur Besetzung von W3-/W2-Professuren (PDF , 707,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 18. April 2019)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)
Ergebnis der Wahl zum Fachbereichsrat Universitätsmedizin im WiSe 2022/2023:
Der Wahlausschuss hat am 13.03.2023 das endgültige Wahlergebnis (PDF , 129,7 KB)festgestellt.
Mitglieder und Ersatzmitglieder (PDF , 133,6 KB)
Verteilung der Sitze nach d’Hondt – Gruppe 1, 3, 4 (PDF , 122,5 KB)
Personalisierte Verhältniswahl – Gruppe 1, 3, 4 (PDF , 107,6 KB)
Mehrheitswahl – Gruppe 1 (Bezirke) (PDF , 77,2 KB)
Mehrheitswahl – Gruppe 2 (PDF , 56,7 KB)
Die prozentuale Wahlbeteiligung liegt bei:
69,40 % in der Gruppe 1,
1,10 % in der Gruppe 2,
17,55% in der Gruppe 3,
4,96% in der Gruppe 4
Das Ergebnis der Wahl zum Senat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird über das Wahlbüro der JGU bekanntgegeben.