Fachbereichsrat der Universitätsmedizin
Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin (Pdf, 182,0 KB) vom 15. Januar 2010 - in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Februar 2022
Leitfaden zur administrativen Durchführung von Verfahren zur Besetzung von W3-/W2-Professuren (Pdf, 707,0 KB)(Beschluss des Fachbereichsrates vom 18. April 2019)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)