Die Studienplätze im ersten Fachsemester Medizin und Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Der Numerus clausus hängt von der Anzahl und der Qualifikation der Bewerber ab und verändert sich somit. Auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, wie hoch der Numerus clausus in den vergangenen Semestern war.
Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nähere Informationen zum Studienplatztausch finden Sie auch hier. Informationen zum Hochschulwechsel an die Universität Mainz finden Sie hier.
Über die Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber ohne Allgemeines Abitur können Sie sich hier ausführlich informieren.
Die Gasthörerschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung, (Zertifikat, Zeugnis etc.) angestrebt wird. An der Universitätsmedizin Mainz ist Gasthörern lediglich eine Teilnahme an Wahlunterrichtsveranstaltungen möglich.
Nähere Informationen sowie Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Seiten des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung.
Leistungsnachweise werden seit dem Sommersemester 2009 nicht mehr in Papierform ausgegeben. Noten können Studierende im Studien- und Prüfungsverwaltungssystem JOGU-StINe (CampusNet) aufrufen und sich Zusammenstellungen selbst ausdrucken.
Leistungsübersichten werden regelmäßig jedes Semester jeweils Mitte März sowie Mitte September systemseitig generiert. Diese online verifizierten Dokumente können Sie in Ihrem persönlichen Jogustine Account abrufen.
Während des Anmeldezeitraums können Studierende sich selbst von Unterrichtsveranstaltungen an- und wieder abmelden. Nach Ende der Anmeldefrist ist eine begründete Abmeldung nur noch durch das Studienbüro möglich.
Studierende haben unverzüglich und in der Regel vor Beginn der Prüfung die Gründe für den Rücktritt der Leiterin oder dem Leiter der Unterrichtsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Genehmigt die Leiterin oder der Leiter der Unterrichtsveranstaltung den Rücktritt, so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn triftige Gründe vorliegen, diese unverzüglich mitgeteilt wurden und rechtzeitig nachgewiesen worden sind. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Versäumt eine Studierende oder ein Studierender den Termin einer Erfolgskontrolle ohne triftigen Grund oder tritt sie oder er von der Erfolgskontrolle ohne triftigen Grund zurück, so gilt der Leistungsnachweis als mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Es besteht die Möglichkeit einer offiziellen Beurlaubung, den Antrag müssen Sie vor dem Urlaubssemester, in der Regel bis zur Rückmeldefrist, im Studierendensekretariat einreichen. Eine Beurlaubung ist möglich z.B. für Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Krankheit oder Auslandsstudium. Weitere Informationen finden sie hier. Bei Fragen können Sie sich an das Studierendensekretariat Campus oder das jeweilige Studienbüro wenden.
Sollten Sie krankheitsbedingt nicht an einer Unterrichtsveranstaltung oder Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte unmittelbar eine Studier- bzw. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!)
(Formular_fuer_die_Bescheinigung_der_Pruefungsunfaehigkeit_neu_2020.pdf (um-mainz.de)) im Studienbüro Human-/Zahnmedizin möglichst elektronisch ein und melden Sie sich in diesem und der betreffenden Einrichtung ab. Die Abmeldung von einer Prüfung muss vor Beginn derselben vorliegen.
Adress- und Namensänderungen melden Sie bitte dem Studierendensekretariat auf dem Campus.
Bitte vereinbaren Sie bis spätestens vor Beginn des dritten Semesters einen Termin zur Pflichtvorsorge bei der Betriebsärztlichen Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz. Sie erhalten dort eine Bescheinigung, die sie ebenso wie Ihre Masernschutz-Bescheinigung bitte auf der Webseite des Ressorts Forschung und Lehre im entsprechenden Formular hochladen.