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Nagoya-Protokoll

Wenn Sie im Rahmen Ihres Forschungsvorhabens biologisches (nicht menschliches!) Material aus dem Ausland nutzen, könnte Ihr Vorhaben besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Die Gesetze zur Nutzung (Forschung und/oder Entwicklung) genetischer Ressourcen, die mit der Umsetzung der „Access and Benefit Sharing“-Regelungen des Nagoya-Protokolls in Kraft treten, verpflichten alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit der Nutzung von genetischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, befassen, sich mit den geltenden nationalen und internationalen Regeln auseinanderzusetzen. Mit dieser Checkliste  können Sie feststellen, ob Ihre Forschung in den Geltungsbereich der EU-ABS-Verordnung fällt.

Das Nagoya-Protokoll verlangt einen fairen Interessenausgleich zwischen den Nutzern der genetischen Ressource und dem Land, das diese zur Verfügung stellt. Es unterscheidet hierbei nicht grundsätzlich zwischen Grundlagenforschung und kommerziell motivierter Forschung. So wird zum Beispiel die genetische und/oder biochemische Analyse von biologischem (nicht menschlichem!) Material, auch zu Zwecken der nicht-kommerziellen Forschung, als Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls definiert. Daher hat die DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt nun Informationsmaterial veröffentlicht, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Umgang mit dem Nagoya-Protokoll unterstützen sollen.