Alle wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Mainz sind gesetzlich dazu verpflichtet jedes Drittmittelprojekt anzuzeigen. Laut Beschluss des Fachbereichsrates vom 05. November 2009 ist das Projekt vor Projektbeginn dem Wissenschaftlichen Vorstand anzuzeigen, sofern dieser nicht selbst für das Projekt zeichnet. Im Zuge der Digitalisierung der Anträge für die Eröffnung einer Kostenstelle, wurden in diesem Dokument die Anzeige eines Drittmittelprojektes und der Eröffnungsantrag für die Kostenstelle zusammengefasst.
Das Formular finden Sie im Downloadbereich der Drittmitteladministration (Intranet).