Habilitationen
Zur Information:
Zwischenbescheide über den Stand des Verfahrens werden vom Ressort Forschung und Lehre weder persönlich, noch schriftlich, noch telefonisch erteilt.
Die medizinspezifische Fallberatung erfolgt durch den Beauftragten für wissenschaftliche Nachwuchsförderung.
Ansprechpartner Habilitationen
Beauftragter für wissenschaftlichen Nachwuchs
Univ.-Prof. Dr. med. M. Brockmann
Tel. 06131 17-7139
marc.brockmann@unimedizin-mainz.de
Erreichbarkeit
während der Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
persönlich im Gebäude 912, EG (Rundbau)
ACHTUNG! wir sind umgezogen!!
Informationen zur Habilitation
Die Habilitationsschrift ist die zweite große wissenschaftliche Arbeit, die Forschende nach der Promotion anfertigen. In Abweichung zur Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll. Des Weiteren muss diese neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches sowie die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen. Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine traditionelle als auch eine kumulative Habilitationsschrift anzufertigen bzw. einzureichen. Bei der kumulativen Habilitationsschrift wird nicht eine wissenschaftliche Arbeit eingereicht, sondern mehrere in einem thematischen Zusammenhang stehende, hochrangige wissenschaftliche Veröffentlichungen aus Zeitschriften oder Sammelbänden zusammengefasst dargestellt.
Informationsblatt Habilitation (PDF 182,5 KB)(Dezember 2025)
Zeitliche Übersicht zum Habilitationsverfahren und dessen Vorleistungen(PDF 107,3 KB) (Stand 11/2021)
Aktuell
Habilitationsordnung (ab 2014)(PDF 163,6 KB)
Historie
Habilitationsordnung (bis 2013) (PDF 100,9 KB)
Habilitationsordnung (bis 2004)(PDF 87,0 KB)
Muster für die Voranmeldung der Habilitationsabsicht(PDF 97,1 KB) (September 2025)
Muster für das Gesuch-Anschreiben(PDF 82,2 KB) (September 2025)
Vorlage Personalblatt Habilitation(PDF 132,9 KB) (Februar 2024)
Hinweis: Bitte öffnen Sie die Datei mit Adobe Reader nach dem Download. Nach Klick auf das Bild-Feld wählen Sie eine Datei zum Einfügen aus. Beim Öffnen mit Edge oder Chrome funktioniert es nicht!
Vorlage für Erklärungen lt. HabilO § 3(PDF 113,1 KB) (Februar 2024)
Muster für Koautorenerklärung(PDF 132,8 KB) (August 2022)
Vorlage für externe Gutachter-Vorschläge (April 2024)
Vorlage - Lehrnachweis(PDF 148,2 KB) (November 2023)
Muster für das Titelblatt (1. Seite) der Habilitationsschrift(PDF 43,3 KB)
Muster für die 2. Seite der kumulativen Habilitationsschrift(PDF 44,0 KB) (Februar 2026)
Muster - Aufbau der Publikationsliste(PDF 271,0 KB) (Februar 2024)
Die Habilitationswerte finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Listen.
Die Journal Impact Faktoren entnehmen bitte den Journal Citation Reports auf https://jcr.clarivate.com/jcr/home.
| Erscheinungsjahr des Artikels |
Liste der Habilitationswerte |
Stand der Liste |
|---|---|---|
| 2024 | Publikationsbewertung 2024(PDF 3,2 MB) | 28.07.2025 |
| 2023 | Publikationsbewertung 2023(PDF 3,8 MB) | 24.07.2024 |
| 2022 | Publikationsbewertung 2022(PDF 3,7 MB) | 20.07.2023 |
| 2021 | Publikationsbewertung 2021(PDF 2,0 MB) | 04.08.2022 |
| 2020 | Publikationsbewertung 2020(PDF 2,2 MB) | 03.08.2021 |
| 2019 | Publikationsbewertung 2019(PDF 2,0 MB) | 25.08.2020 |
| 2018 | Publikationsbewertung 2018(PDF 2,1 MB) | 06.08.2019 |
| 2017 | Publikationsbewertung 2017(PDF 1,9 MB) | 09.08.2018 |
| 2016 | Publikationsbewertung 2016(PDF 1,8 MB) | 09.08.2018 |
| 2015 | Publikationsbewertung 2015(PDF 1,9 MB) | 17.07.2017 |
| 2014 | Publikationsbewertung 2014(PDF 5,4 MB) | 01.06.2016 |
| 2013 | Publikationsbewertung 2013(PDF 883,5 KB) | 02.09.2014 |
| 2012 | Publikationsbewertung 2012(PDF 2,5 MB) | 12.12.2013 |
| 2011 | Publikationsbewertung 2011(PDF 768,6 KB) | 25.07.2012 |
| 2010 | Publikationsbewertung 2010(PDF 787,0 KB) | 10.08.2011 |
| 2009 | Publikationsbewertung 2009(PDF 825,4 KB) | 18.11.2010 |
| 2008 | Publikationsbewertung 2008(PDF 412,1 KB) | 21.08.2009 |
Hinweis: aus rechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung der JIFs in diesen Listen nicht gestattet.
Listen welche noch JIFs enthalten, werden zeitnah ersetzt und in die Tabelle aufgenommen.
Teilnahme an einer medizindidaktischen Fortbildung
Antragsteller_innen müssen entsprechend der Habilitationsordnung den Besuch einer medizindidaktischen Fortbildung nachweisen. An der Universitätsmedizin Mainz stehen dafür zwei etablierte Angebote zur Verfügung:
• Seminar „Didaktik und Rhetorik in der medizinischen Lehre“ (Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung in Kooperation mit der Universitätsmedizin)
• Mainzer Medizin Didaktik Programm – MQ I-Zertifikat (Module A–D), veranstaltet von der Rudolf Frey Lernklinik
Die Kolleginnen des MDP beraten Interessierte gerne zu den Optionen. Aktuelle Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten des Mainzer Medizin Didaktik Programms sowie des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung.
Ansprechpartnerinnen:
MDP:
Frau Dr. Sandra Kurz und Frau Dr. Stefanie Hülsenbeck
Tel.: +49(0) 6131-17 7811
E-Mail: medizindidaktik@uni-mainz.de
https://www.unimedizin-mainz.de/mdp
ZQ:
Frau Annabel Kramp
Tel.: +49(0) 6131-39-29556
E-Mail: um.habil-hospitation@zq.uni-mainz.de
www.zq.uni-mainz.de
Merkblatt zum Habilitationsverfahren für den Bereich der Lehre(PDF 160,3 KB) (August 2025)
Informationen zu den Evaluationsergebnissen der Lehrveranstaltungsbefragungen finden Sie hier.
Habilitationsschrift in der Universitätsbibliothek:
Frau Wera Erhard
Universitätsbibliothek
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dissertationen
Jakob-Welder-Weg 6
55128 Mainz
Telefon: 06131 39-24572
Fax: 06131 39-23821
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
http://www.ub.uni-mainz.de/dissertationsannahme/
Häufig gestellte Fragen/FAQ
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Die aktuell gültige Habilitationsordnung finden Sie unter https://www.um-mainz.de/rfl/wissenschaftliche-nachwuchsfoerderung/habilitationen/habilitationsordnung.html.
Weitere Informationen sowie Musterdokumente und Vorlagen finden Sie unter: https://www.um-mainz.de/rfl/wissenschaftliche-nachwuchsfoerderung/habilitationen/informationen-zur-habilitation.html
Sollte Ihre Frage dort oder hier nicht beantwortet werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Fragen zu den Voraussetzungen
Fragen zu Publikationen
Die Habilitationsordnung gibt in der Definition vor, dass es sich nicht um Buchbeiträge, Kasuistiken oder Übersichtsartikel handeln darf. Das zuständige Gremium hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, dass "Leitlinien" ebenfalls ausgeschlossen sind.
Eine Grundsatzentscheidung, ob
- "Systematic Reviews" oder "Meta-Analysen“ sich von „Übersichtsarbeiten“ laut § 2 Abs. 4 HabilO unterscheiden und daher nicht ausgeschlossen sind,
- "Brief Reports" (durchschnittlich 3-5 Seiten Umfang), "Letter to the Editor" oder "Rapid Communications" als Originalarbeit zu betrachten und anrechenbar sind,
Da bei Systematic Reviews und Meta-Analysen bereits bestehende Literatur ausgewertet wird, ist eine Anrechnung in der Vergangenheit jedoch nicht erfolgt.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass sofern mit Publikationen, die eindeutig Originalarbeiten sind und einen Habilitationswert von mindestens C haben, die Anzahl von 12 erreicht wird, die Voraussetzung gemäß § 2 Abs. 4 HabilO eindeutig erfüllt ist, wenn 6 davon Erstautorschaften sind und davon 3 einen Habilitationswert von A oder B haben. Alle anderen Konstellationen sind kritisch zu betrachten und im Einzelfall zu bewerten, was zu einer nicht-Zulassung führen könnte.
Die Einzelfallentscheidung erfolgt final durch das zuständige Gremium im Rahmen der Zulassung nach Abgabe des Gesuchs.
Fragen zur Habilitationsschrift
- Originalpublikation in überregionaler wissenschaftlicher Zeitschrift mit Gutachtersystem
- Die Publikation wurde nach der Promotion (Datum laut Urkunde) erstellt
- Sie sind bei jeder dieser (mindestens 5) Publikationen Erstautor*in (gemäß § 6 = geteilte*r Erstautor*in, „corresponding author“ oder „senior author“/Letztautor*in)
- Alle Personen, die eine der Positionen als Erstautor*in gemäß § 6 einnehmen (= Koautor*in gemäß § 6), haben bestätigt, dass sie die Publikation nicht als Teil der schriftlichen Leistung in einem anderen Verfahren verwenden (Koautorenerklärung)
- Die Arbeitsanteile der Koautor*innen gemäß § 6 müssen dargelegt werden (entweder „authors contributions“ im Artikel selbst, oder entsprechende Darlegung in der Koautorenerklärung, wie in der Vorlage auf der Homepage vorgesehen)
In ihrer Gesamtheit hat die schriftliche Leistung folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Bestehender thematischer Zusammenhang
- Gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung, die diesen Zusammenhang darlegt
- Enthält bedeutsame, selbst erarbeitete neue Erkenntnisse, die sich auf das Fach der Habilitation beziehen
Mit der Schrift soll der nachfolgende Zweck erfüllt werden, welcher durch die externen Gutachter zu bewerten ist:
- Bestätigung, dass Sie in der Lage sind wissenschaftliche Einzelprobleme zu erkennen und erfolgreich zu bearbeiten
- Nachweis, dass Sie über das Vermögen zur Synopsis verfügen
Fragen zur Liste der Vorträge und Präsentationen
- Eigene wissenschaftliche Erkenntnisse
wobei geplante Vorhaben hier nicht als Erkenntnisse gewertet werden können - Tagung einer fachwissenschaftlichen Gesellschaft
- Selbst mitgeteilt (Vorstellung des Posters)
erfüllt sind und entsprechend nachgewiesen werden können, steht einer Anrechnung nicht entgegen.
Um die Erfüllung der o.g. Kriterien prüfen zu können, ist es notwendig bei aufgelisteten Posterpräsentationen zusätzlich zum Kongressprogramm auch das Abstract, bzw. das Poster als Nachweis vorzulegen.
Fragen zur Lehre und Evaluation
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Annabel Kramp
Tel.: +49(0) 6131-39-29556
E-Mail: ✉ um.habil-hospitation@zq.uni-mainz.de
www.zq.uni-mainz.de
Fragen zu den einzureichenden Unterlagen
Habilitationsordnung
Aktuell
Habilitationsordnung (ab 2014)(PDF 163,6 KB)
Historie
Habilitationsordnung (bis 2013) (PDF 100,9 KB)
Habilitationsordnung (bis 2004)(PDF 87,0 KB)
Aktuelles
Termine
Habilitanden-Kolloquien
Das Habilitanden-Kolloquium findet jeweils um 16:00 Uhr im 3. OG im Geschäftsbereich Forschung und Lehre, Obere Zahlbacher Str. 63 statt - sofern mit der Einladung nichts anderes mitgeteilt wird.
- Mittwoch, 13. Mai 2026
- Mittwoch, 10. Juni 2026
- Mittwoch, 19. August 2026
- Mittwoch, 9. September 2026
- Mittwoch, 11. November 2026
- Mittwoch, 9. Dezember 2026
(Änderungen vorbehalten)
Das Habilitanden-Kolloquium findet jeweils um 16:00 Uhr im 3. OG im Geschäftsbereich Forschung und Lehre, Obere Zahlbacher Str. 63 statt - sofern mit der Einladung nichts anderes mitgeteilt wird.
Antrittsvorlesungen von Habilitierten
In Umsetzung des Beschlusses des Fachbereichsrats zur Durchführung von kumulativen Antrittsvorlesungen halten an einem Termin möglichst vier Personen ihren ca. 30minütigen Vortrag. Die Zuordung zu den einzelnen Terminen wird über das Ressort Forschung und Lehre - Abtlg. Wiss. Nachwuchsförderung koordiniert.
Die Veranstaltung beginnt jeweils um 15:00 Uhr, sofern mit der Einladung nicht anderes mitgeteilt wird.
| Freitag, 8. Mai 2026 | Hörsaal Chirurgie, Geb. 505 H |
| Freitag, 12. Juni 2026 | gr. Hörsaal Pathologie, Geb. 708 H |
| Freitag, 3. Juli 2026 | Hörsaal Chirurgie, Geb. 505 H |
| Freitag, 23. Oktober 2026 | t.b.d. |
| Freitag, 6. November 2026 | t.b.d |
| Freitag, 4. Dezember 2026 | t.b.d. |
Weitere relevante Termine
Geplante Sitzungen des Ausschusses für Wissenschaftliche Nachwuchsförderung finden Sie unter: Termine AWN
Geplante Sitzungen des Fachbereichsrats finden Sie unter: Termine FBR
Umhabilitation
Angehörige der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:
Erstreben diese die förmliche Anerkennung eines auswärtig abgeschlossenen Habilitationsverfahrens, so kann die Umhabilitation auf Antrag an den Wissenschaftlichen Vorstand durch den Fachbereichsrat der Universitätsmedizin erfolgen. Für die Umhabilitation findet eine Überprüfung der Gleichwertigkeit der bereits erbrachten Habilitationsleistungen mit der an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geltenden Ordnung statt.
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stehen:
Diese richten den Antrag auf Umhabilitation ebenfalls an den Wissenschaftlichen Vorstand. Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung prüft zunächst, ob ein Bedarf in Lehre und Forschung in der Universitätsmedizin gegeben ist. Ist die erstrebte Umhabilitation begründet, ist analog zur Umhabilitation von Angehörigen der Universitätsmedizin die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen festzustellen. Wird die Vergleichbarkeit festgestellt, wird in der Regel von neuerlichen schriftlichen und mündlichen Habilitationsleistungen Abstand genommen. Ebenso, falls der Wissenschaftlichen Vorstand aufgrund eines Gesuchs der Einrichtungsleitung zur Umhabilitation auffordert.
Informationen und Unterlagen:
Beglaubigung von Unterlagen
Seitens des Geschäftsbereichs Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Umhabilitation an die Universitätsmedizin zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.