Habilitationen

Zur Information: 

Zwischenbescheide über den Stand des Verfahrens werden vom Ressort Forschung und Lehre weder persönlich, noch schriftlich, noch telefonisch erteilt.
 
Die medizinspezifische Fallberatung erfolgt durch den Beauftragten für wissenschaftliche Nachwuchsförderung.

 

Ansprechpartner Habilitationen

habilitationen.um@uni-mainz.de 

Beauftragter für wissenschaftlichen Nachwuchs

Univ.-Prof. Dr. med. M. Brockmann
Tel. 06131 17-7139
marc.brockmann@unimedizin-mainz.de

Erreichbarkeit
während der Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung 
persönlich im Gebäude 912, EG (Rundbau)

ACHTUNG! wir sind umgezogen!!


Informationen zur Habilitation

Die Habilitationsschrift ist die zweite große wissenschaftliche Arbeit, die Forschende nach der Promotion anfertigen. In Abweichung zur Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll. Des Weiteren muss diese neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und die wissen­schaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches sowie die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen. Es besteht die Möglichkeit, sowohl eine traditionelle als auch eine kumulative Habilitationsschrift anzu­fertigen bzw. einzu­reichen. Bei der kumulativen Habilitationsschrift wird nicht eine wissen­schaftliche Arbeit eingereicht, sondern mehrere in einem thematischen Zusammenhang stehende, hoch­rangige wissenschaftliche Veröffentlichungen aus Zeitschriften oder Sammelbänden zusammengefasst dargestellt.



Informationsblatt Habilitation  (PDF 182,5 KB)(Dezember 2025)

Zeitliche Übersicht zum Habilitationsverfahren und dessen Vorleistungen(PDF 107,3 KB) (Stand 11/2021)

Aktuell

Habilitationsordnung (ab 2014)(PDF 163,6 KB)

Historie

Habilitationsordnung (bis 2013) (PDF 100,9 KB)

Habilitationsordnung (bis 2004)(PDF 87,0 KB)

Muster für die Voranmeldung der Habilitationsabsicht(PDF 97,1 KB) (September 2025)



Muster für das Gesuch-Anschreiben(PDF 82,2 KB) (September 2025)

Vorlage Personalblatt Habilitation(PDF 132,9 KB)  (Februar 2024)
Hinweis: Bitte öffnen Sie die Datei mit Adobe Reader nach dem Download. Nach Klick auf das Bild-Feld wählen Sie eine Datei zum Einfügen aus. Beim Öffnen mit Edge oder Chrome funktioniert es nicht!

Vorlage für Erklärungen lt. HabilO § 3(PDF 113,1 KB)  (Februar 2024)

Muster für Koautorenerklärung(PDF 132,8 KB)  (August 2022)

Vorlage für externe Gutachter-Vorschläge  (April 2024)

Vorlage - Lehrnachweis(PDF 148,2 KB)  (November 2023)

Muster für das Titelblatt (1. Seite) der Habilitationsschrift(PDF 43,3 KB)

Muster für die 2. Seite der kumulativen Habilitationsschrift(PDF 44,0 KB) (Februar 2026)

Muster - Aufbau der Publikationsliste(PDF 271,0 KB) (Februar 2024)

In der Publikationsliste geben Sie den Journal Impact Faktor (JIF) und Habilitationswert (HW) aus dem Erscheinungsjahr des Artikels an. Für aktuelle Artikel aus dem Erscheinungsjahr 2023 verwenden Sie die Werte für 2022; für ältere Artikel aus Erscheinungsjahren vor 2008 die Werte für 2008.

 

Die Habilitationswerte finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Listen.

Die Journal Impact Faktoren entnehmen bitte den Journal Citation Reports auf https://jcr.clarivate.com/jcr/home

Publikationsbewertungslisten
 
Erscheinungsjahr
des Artikels
Liste der
Habilitationswerte
Stand
der Liste
2024 Publikationsbewertung 2024(PDF 3,2 MB) 28.07.2025
2023 Publikationsbewertung 2023(PDF 3,8 MB) 24.07.2024
2022 Publikationsbewertung 2022(PDF 3,7 MB) 20.07.2023
2021 Publikationsbewertung 2021(PDF 2,0 MB) 04.08.2022
2020 Publikationsbewertung 2020(PDF 2,2 MB) 03.08.2021
2019 Publikationsbewertung 2019(PDF 2,0 MB) 25.08.2020
2018 Publikationsbewertung 2018(PDF 2,1 MB) 06.08.2019
2017 Publikationsbewertung 2017(PDF 1,9 MB) 09.08.2018
2016 Publikationsbewertung 2016(PDF 1,8 MB) 09.08.2018
2015 Publikationsbewertung 2015(PDF 1,9 MB) 17.07.2017
2014 Publikationsbewertung 2014(PDF 5,4 MB) 01.06.2016
2013 Publikationsbewertung 2013(PDF 883,5 KB) 02.09.2014
2012 Publikationsbewertung 2012(PDF 2,5 MB) 12.12.2013
2011 Publikationsbewertung 2011(PDF 768,6 KB) 25.07.2012
2010 Publikationsbewertung 2010(PDF 787,0 KB) 10.08.2011
2009 Publikationsbewertung 2009(PDF 825,4 KB) 18.11.2010
2008 Publikationsbewertung 2008(PDF 412,1 KB) 21.08.2009


Hinweis: aus rechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung der JIFs in diesen Listen nicht gestattet. 

Listen welche noch JIFs enthalten, werden zeitnah ersetzt und in die Tabelle aufgenommen.
 
Der Habilitationswert ergibt sich aus der Sortierung aller Journale eines Fachgebiets nach ihrem Journal Impact Faktor (JIF). 15% der Journale eines Fachs mit dem höchsten JIF erhalten den Habilitationswert A, 35% mit den nächsthöheren JIF den Habilitationswert B und die übrigen 50% den Habilitationswert C. Ein Journal, das in mehreren Fächern vorkommt, erhält die beste Bewertung, die es in einem dieser Fächer erreicht hat. 
 
Die Zuordnung der Journale zu Fächern richtet sich nach den Journal Citation Reports auf jcr.clarivate.com/jcr/home. Analog zum JIF wird der Habilitationswert jährlich neu ermittelt.
 
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025 [KE]

 

 

Teilnahme an einer medizindidaktischen Fortbildung

Antragsteller_innen müssen entsprechend der Habilitationsordnung den Besuch einer medizindidaktischen Fortbildung nachweisen. An der Universitätsmedizin Mainz stehen dafür zwei etablierte Angebote zur Verfügung:

•    Seminar „Didaktik und Rhetorik in der medizinischen Lehre“ (Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung in Kooperation mit der Universitätsmedizin)
•    Mainzer Medizin Didaktik Programm – MQ I-Zertifikat (Module A–D), veranstaltet von der Rudolf Frey Lernklinik


Die Kolleginnen des MDP beraten Interessierte gerne zu den Optionen. Aktuelle Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten des Mainzer Medizin Didaktik Programms sowie des Zentrums für Qualitätssicherung und -entwicklung.

Ansprechpartnerinnen:

MDP:
Frau Dr. Sandra Kurz und Frau Dr. Stefanie Hülsenbeck
Tel.: +49(0) 6131-17 7811
E-Mail: medizindidaktik@uni-mainz.de  
https://www.unimedizin-mainz.de/mdp

ZQ:
Frau Annabel Kramp
Tel.: +49(0) 6131-39-29556
E-Mail: um.habil-hospitation@zq.uni-mainz.de  
www.zq.uni-mainz.de

Merkblatt zum Habilitationsverfahren für den Bereich der Lehre(PDF 160,3 KB) (August 2025)

Informationen zu den Evaluationsergebnissen der Lehrveranstaltungsbefragungen finden Sie hier.

Seitens des Geschäftsbereichs Forschung und Lehre sind für das Habilitationsverfahren zum Teil amtlich beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeinde­verwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreis­verwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen. 

Ansprechpartnerin für die Abgabe der Pflichtexemplare der
Habilitationsschrift in der Universitätsbibliothek:

Frau Wera Erhard
Universitätsbibliothek
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dissertationen
Jakob-Welder-Weg 6
55128  Mainz

Telefon: 06131 39-24572
Fax:       06131 39-23821
Öffnungszeiten:  Mo-Fr  08:00 bis 12:00 Uhr

http://www.ub.uni-mainz.de/dissertationsannahme/

Zur Vorbereitung für Habilitationen oder für die Betreuung von Promotionen bieten die Fachbibliothek Medizin bzw. das Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik verschiedene Kurse an. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Links"

Häufig gestellte Fragen/FAQ

 

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau.

 

Die aktuell gültige Habilitationsordnung finden Sie unter https://www.um-mainz.de/rfl/wissenschaftliche-nachwuchsfoerderung/habilitationen/habilitationsordnung.html.

Weitere Informationen sowie Musterdokumente und Vorlagen finden Sie unter: https://www.um-mainz.de/rfl/wissenschaftliche-nachwuchsfoerderung/habilitationen/informationen-zur-habilitation.html 

Sollte Ihre Frage dort oder hier nicht beantwortet werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Fragen zu den Voraussetzungen

Grundsätzlich ist eine Habilitation von extern möglich, sofern Sie nicht an einer anderen Hochschule angestellt sind.


Dabei ist zu beachten, dass die an externen Kliniken oder Institutionen Tätigen, zusätzlich ein Lehrkonzept über die zukünftige Einbindung in die Lehre vorstellen müssen, das sie zusammen mit einer Fachvertreterin / einem Fachvertreter der Universitätsmedizin (Einrichtungsleitung) entwickelt haben.

Fragen zu Publikationen

Laut § 2 Abs. 4 HabilO sind Originalarbeiten zu fordern. Da abhängig vom Journal/der Zeitschrift die dort festgelegten Richtlinien für Originalarbeiten unterschiedlich sein können und zu den verschiedensten Begriffen führen, lässt sich  nicht generell im Voraus sagen, ob eine konkrete Publikation als "Originalarbeit" betrachtet wird. 

Die Habilitationsordnung gibt in der Definition vor, dass es sich nicht um Buchbeiträge, Kasuistiken oder Übersichtsartikel handeln darf. Das zuständige Gremium hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, dass "Leitlinien" ebenfalls ausgeschlossen sind. 

Eine Grundsatzentscheidung, ob 
  • "Systematic Reviews" oder "Meta-Analysen“ sich von „Übersichtsarbeiten“ laut § 2 Abs. 4 HabilO unterscheiden und daher nicht ausgeschlossen sind, 
  • "Brief Reports" (durchschnittlich 3-5 Seiten Umfang), "Letter to the Editor" oder "Rapid Communications" als Originalarbeit zu betrachten und anrechenbar sind,
wurde vom zuständigen Gremium bisher nicht getroffen. Daher kann nur im Einzelfall entschieden werden, inwieweit der entsprechende Artikel im Rahmen der Habilitation angerechnet werden kann. 



Da bei Systematic Reviews und Meta-Analysen bereits bestehende Literatur ausgewertet wird, ist eine Anrechnung in der Vergangenheit jedoch nicht erfolgt.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sofern mit Publikationen, die eindeutig Originalarbeiten sind und einen Habilitationswert von mindestens C haben, die Anzahl von 12 erreicht wird, die Voraussetzung gemäß § 2 Abs. 4 HabilO eindeutig erfüllt ist, wenn 6 davon Erstautorschaften sind und davon 3 einen Habilitationswert von A oder B haben. Alle anderen Konstellationen sind kritisch zu betrachten und im Einzelfall zu bewerten, was zu einer nicht-Zulassung führen könnte. 

Die Einzelfallentscheidung erfolgt final durch das zuständige Gremium im Rahmen der Zulassung nach Abgabe des Gesuchs.

Der Habilitationswert ergibt sich aus der Sortierung aller Journale eines Fachgebiets nach deren Journal Impact Faktor (JIF). 15% der Journale eines Fachs mit dem höchsten JIF erhalten den Habilitationswert A, 35% mit den nächsthöheren JIF den Habilitationswert B und die übrigen 50% den Habilitationswert C. Ein Journal, das in mehreren Fächern vorkommt, erhält die beste Bewertung, die es in einem dieser Fächer erreicht hat. 




Die Zuordnung der Journale zu Fächern richtet sich nach den Journal Citation Reports in ISI Web of Science. Analog zum JIF wird der Habilitationswert jährlich neu ermittelt.




In dem Journal Citation Report werden die Publikations- und Zitationsdaten zusammengefasst, die aus der Web of Science Core Collection (=WoS CC) stammen. D.h. nur Journale, die in de WoS CC enthalten sind, werden mit einem Habilitations-Wert versehen. Die Aufnahme der Journale in die WoS CC hängt wiederum von einer Vielzahl an einzelnen Qualitätsmerkmalen ab. Nur wenn diese erfüllt werden, wird ein Journal von Clarivate in die WoS CC aufgenommen und fließt demnach in die Publikationsbewertungsliste ein.




Nicht genannte Journals können mit dem Habilitationswert "D" in der Publikationsliste aufgeführt werden. 




Die Liste wird jährlich erstellt und erscheint in der Regel vor Beginn des Wintersemesters.

Fragen zur Habilitationsschrift

Für jede der in der kumulativen Schrift verwendeten Publikationen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 
  • Originalpublikation in überregionaler wissenschaftlicher Zeitschrift mit Gutachtersystem
  • Die Publikation wurde nach der Promotion (Datum laut Urkunde) erstellt
  • Sie sind bei jeder dieser (mindestens 5) Publikationen Erstautor*in (gemäß § 6 = geteilte*r Erstautor*in, „corresponding author“ oder „senior author“/Letztautor*in)
  • Alle Personen, die eine der Positionen als Erstautor*in gemäß § 6 einnehmen (= Koautor*in gemäß § 6), haben bestätigt, dass sie die Publikation nicht als Teil der schriftlichen Leistung in einem anderen Verfahren verwenden (Koautorenerklärung)
  • Die Arbeitsanteile der Koautor*innen gemäß § 6 müssen dargelegt werden (entweder „authors contributions“ im Artikel selbst, oder entsprechende Darlegung in der Koautorenerklärung, wie in der Vorlage auf der Homepage vorgesehen)

In ihrer Gesamtheit hat die schriftliche Leistung folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Bestehender thematischer Zusammenhang
  • Gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung, die diesen Zusammenhang darlegt
  • Enthält bedeutsame, selbst erarbeitete neue Erkenntnisse, die sich auf das Fach der Habilitation beziehen

Mit der Schrift soll der nachfolgende Zweck erfüllt werden, welcher durch die externen Gutachter zu bewerten ist:

  • Bestätigung, dass Sie in der Lage sind wissenschaftliche Einzelprobleme zu erkennen und erfolgreich zu bearbeiten
  • Nachweis, dass Sie über das Vermögen zur Synopsis verfügen
Ausführlichere Informationen zum Aufbau der kumulativen Habilitationsschrift finden Sie in unserem Leitfaden, welchen Sie HIER (PDF 157,6 KB)herunterladen können.

Fragen zur Liste der Vorträge und Präsentationen

Die Habilitationsordnung gibt vor, dass  für die 12 wichtigsten Vortäge ein entsprechender Nachweis geführt werden muss. Wenn  die drei Kriterien:
  • Eigene wissenschaftliche Erkenntnisse
    wobei geplante Vorhaben hier nicht als Erkenntnisse gewertet werden können
  • Tagung einer fachwissenschaftlichen Gesellschaft
  • Selbst mitgeteilt (Vorstellung des Posters)

erfüllt sind und entsprechend nachgewiesen werden können, steht einer Anrechnung nicht entgegen.
Um die Erfüllung der o.g. Kriterien prüfen zu können, ist es notwendig bei aufgelisteten Posterpräsentationen zusätzlich zum Kongressprogramm auch das Abstract, bzw. das Poster als Nachweis vorzulegen.

Fragen zur Lehre und Evaluation

§ 2 Abs. 8 HabilO gibt vor: „Die Bewerberin oder der Bewerber muss den Besuch eines Seminars für Didaktik und Rhetorik für Mediziner an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung nachweisen.“




Ob ein anderes Seminar gleichwertig ist, kann am ehesten das ZQ beurteilen, da von dort das Didaktik-Seminar veranstaltet wird. Sofern von deren Seite die Gleichwertigkeit bestätigt werden kann, fließt diese Bestätigung in das Evaluationsgutachten des ZQ ein.




Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit wird der Umfang und Inhalt der zu bewertenden Lehrveranstaltung benötigt, die erworbenen Zertifikate müssten dann durch das ZQ bewertet werden.

Ihre Ansprechpartnerin ist:
Frau Annabel Kramp
Tel.: +49(0) 6131-39-29556
E-Mail: ✉ um.habil-hospitation@zq.uni-mainz.de 
www.zq.uni-mainz.de 

Fragen zu den einzureichenden Unterlagen

Die Koautorenerklärungen sind von allen in § 6 Absatz 2 Satz 12 definierten Koautor*innen („Geteilte Erstautorenschaften, sofern diese im Artikel erwähnt sind und Autorenschaften als „corresponding author“ oder „senior author“, werden als Erstautorenschaften angesehen.“) vorzulegen.


Die Freigabe durch die Koautor*innen gilt nur für die (5) Publikationen, die Sie für die kumulative Habilitationsschrift verwenden.


Die Erklärungen sind im Original mit dem Gesuch einzureichen.


Sie finden eine Vorlage auf unserer Homepage. Sofern in den genannten Publikationen keine Angaben zu den „Authors Contributions“ enthalten sind, integrieren sie diese bitte in die entsprechende Koautorenerklärung.

Ja, die Erklärung ist auch dann vorzulegen.

Habilitationsordnung

Aktuell

Habilitationsordnung (ab 2014)(PDF 163,6 KB)

Historie

Habilitationsordnung (bis 2013) (PDF 100,9 KB)

Habilitationsordnung (bis 2004)(PDF 87,0 KB)


Aktuelles

Termine

 Habilitanden-Kolloquien

Das Habilitanden-Kolloquium findet jeweils um 16:00 Uhr im 3. OG im Geschäftsbereich Forschung und Lehre, Obere Zahlbacher Str. 63 statt - sofern mit der Einladung nichts anderes mitgeteilt wird.

Programm(PDF 245,6 KB)

 

 

  • Mittwoch, 13. Mai 2026
  • Mittwoch, 10. Juni 2026
  • Mittwoch, 19. August 2026
  • Mittwoch, 9. September 2026
  • Mittwoch, 11. November 2026
  • Mittwoch, 9. Dezember 2026

(Änderungen vorbehalten)

Das Habilitanden-Kolloquium findet jeweils um 16:00 Uhr im 3. OG im Geschäftsbereich Forschung und Lehre, Obere Zahlbacher Str. 63 statt - sofern mit der Einladung nichts anderes mitgeteilt wird.


Antrittsvorlesungen von Habilitierten

In Umsetzung des Beschlusses des Fachbereichsrats zur Durchführung von kumulativen Antrittsvorlesungen halten an einem Termin möglichst vier Personen ihren ca. 30minütigen Vortrag. Die Zuordung zu den einzelnen Terminen wird über das Ressort Forschung und Lehre - Abtlg. Wiss. Nachwuchsförderung koordiniert.

Die Veranstaltung beginnt jeweils um 15:00 Uhr, sofern mit der Einladung nicht anderes mitgeteilt wird.

Freitag, 8. Mai 2026 Hörsaal Chirurgie, Geb. 505 H
Freitag, 12. Juni 2026 gr. Hörsaal Pathologie, Geb. 708 H
Freitag, 3. Juli 2026 Hörsaal Chirurgie, Geb. 505 H
Freitag, 23. Oktober 2026 t.b.d.
Freitag, 6. November 2026 t.b.d
Freitag, 4. Dezember 2026 t.b.d.

 


Weitere relevante Termine

Geplante Sitzungen des Ausschusses für Wissenschaftliche Nachwuchsförderung finden Sie unter: Termine AWN

Geplante Sitzungen des Fachbereichsrats finden Sie unter: Termine FBR 

 


Umhabilitation 

Angehörige der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:

Erstreben diese die förmliche Anerkennung eines auswärtig abgeschlossenen Habilitationsverfahrens, so kann die Umhabilitation auf Antrag an den Wissenschaftlichen Vorstand durch den Fachbereichsrat der Universitätsmedizin erfolgen. Für die Umhabilitation findet eine Überprüfung der Gleichwertigkeit der bereits erbrachten Habilitationsleistungen mit der an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geltenden Ordnung statt.

Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stehen:

Diese richten den Antrag auf Umhabilitation ebenfalls an den Wissenschaftlichen Vorstand. Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung prüft zunächst, ob ein Bedarf in Lehre und Forschung in der Universitätsmedizin gegeben ist. Ist die erstrebte Umhabilitation begründet, ist analog zur Umhabilitation von Angehörigen der Universitätsmedizin die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen festzustellen. Wird die Vergleichbarkeit festgestellt, wird in der Regel von neuerlichen schriftlichen und mündlichen Habilitationsleistungen Abstand genommen. Ebenso, falls der Wissenschaftlichen Vorstand aufgrund eines Gesuchs der Einrichtungsleitung zur Umhabilitation auffordert.
 

Informationen und Unterlagen:

Informationsblatt Umhabilitation(PDF 346,0 KB) (Dezember 2023)
Publikationsliste Muster(PDF 271,0 KB) (Februar 2024)
Personalblatt zur Umhabilitation(PDF 102,3 KB) (Februar 2024)

Beglaubigung von Unterlagen

Seitens des Geschäftsbereichs Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Umhabilitation an die Universitätsmedizin zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeinde­verwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreis­verwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.