Anträge und Formulare
Auf dieser Seite sind Anträge und Formulare für Lehrende und Einrichtungen bereit gestellt, die Sie mitunter für den täglichen Betrieb mit Studierenden benötigen können.
Informationsblatt zu den Rechten und Pflichten der Unterrichtsbeauftragten an der Universitätsmedizin Mainz
Fact Sheet Unterrichtsbeauftragte(PDF 465,2 KB)
Studienportal JOGU-StINe
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Jogustine Info-Seiten für Lehrende (Anleitung)
Stellvertretungsrechte (inkl. Antrag)
Einwilligungsformular Digitale Lehre
Für den Einsatz von Patienten(daten) in der Lehre gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Die Abwicklung von Lehrveranstaltungen über die BBB-Plattform der Universität/ZDV ist unter o.a. Voraussetzungen (Einwilligung, Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung) möglich.
- Der Einsatz von Lösungen US-amerikanischer Anbieter (u.a. Cisco Webex, Google Meet, Microsoft Teams, Skype, Zoom) scheidet aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Voraussetzungen aus.
- Die entsprechende Einwilligung der Patienten muss vorliegen
- Die Patientendaten sind zu anonymisieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind sie zu pseudonymisieren. Dabei darf der Informationsinhalt der pseudonymisierten Daten keine Identifikation der Person für „externe“ zulassen, d.h. es muss eine sogenannte „faktische Anonymität“ gegeben sein. Dazu sind gegebenenfalls identifizierende Informationen zu verunschärfen. Für Bilddetails (z.B. Gesicht) bedeutet dies, sie - entsprechend dem Stand der Technik - zu verpixeln (Art. 32 DS-GVO).
Das beigefügte Einwilligungsformular wird benötigt, wenn Patientendaten in der Lehre verwendet werden sollen. Dieses wird insbesondere für Videokonferenzen benötigt, die über interne Systeme der Universitätsmedizin umgesetzt werden.
Einwilligungserklärung für Videoaufnahmen in der digitalen Lehre(PDF 79,1 KB)
Lehraufträge
Bei Beachtung der notwendigen Voraussetzungen und im Rahmen der ihnen zugewiesenen Mittel können Einrichtungen der Universitätsmedizin Mainz, im Rahmen der am Fachbereich Universitätsmedizin angesiedelten Studiengänge, Lehraufträge beantragen. Hierzu ist dem Ressort Forschung und Lehre (Dekanat) rechtzeitig ein vollständiger Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags zu übersenden.
Begründung
Lehraufträge bedürfen der ausführlichen und schriftlichen Begründung durch die Leiterin oder den Leiter der Einrichtung der Universitätsmedizin. Aus dieser müssen neben der Tatsache, ob es sich um ein ergänzendes Lehrangebot oder um die Sicherstellung der Lehre handelt auch die der Entscheidung zugrundlegenden Erwägungen hervorgehen. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, warum das Lehrangebot nicht durch Lehrende der Universitätsmedizin erbracht werden kann.
Das Antragsverfahren wird aktuell überarbeitet und digitalisiert. Voraussichtlich Feb./März 2026 wird an dieser Stelle ein enstprechender Link veröffentlicht.
Antragsstellung
Lehraufträge werden durch die Leitung der medizinischen Betriebseinheiten beim Wissenschaftlichen Vorstand (Ressort Forschung und Lehre) beantragt. Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrags sind frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung, zu stellen. Dabei gilt der Antrag erst im Zeitpunkt des Zugangs aller notwendigen Unterlagen als gestellt. Diese sind:
Ab sofort: Zur Beschleunigung der Bearbeitung ist es bis auf weiteres notwendig, neben den Unterlagen (Antrag siehe unten) die Kerndaten für den Lehrauftrag über diese Umfrage an das Ressort Forschung und Lehre zu übermitteln:
- Umfrage
- Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrags(PDF 351,1 KB) (07-2025)
Hinweis: Bei Neuerteilung sind dem Antrag die unter „Voraussetzungen für die Übernahme eines Lehrauftrages“ genannten persönlichen Unterlagen des Dozenten beizufügen. Bei internen Lehrenden ist eine Nebentätigkeits-Genehmigung beizufügen.
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung für Lehraufträge erfolgt aus entsprechenden Haushaltsmitteln der beantragenden medizinischen Betriebseinheit und wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festgesetzt. Insbesondere wird hierbei die Qualifikation, die Bedeutung der Lehrveranstaltung oder ob diese mit besonderen Belastungen verbunden ist berücksichtigt. Die Vergütung wird pro genehmigter und geleisteter Unterrichtseinheit (45 Minuten) gewährt und umfasst sämtliche Vor- und Nachbereitungen.
Die Lehrbeauftragten teilen bei Rechnungslegung zum Ende der Lehrveranstaltung Anzahl und Umfang der tatsächlich abgehaltenen Einzelstunden mit. Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier als Lehrauftragsabrechnung(PDF 247,5 KB) (07-2025).
Die Auszahlung wird auf dem Dienstweg über das Ressort Forschung und Lehre durch die Finanzabteilung der Universitätsmedizin Mainz veranlasst. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur erfolgen kann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine Abschlagszahlung während des Semesters erfolgt grundsätzlich nicht.
Hinweis: Für die Einhaltung der Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts sowie der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten haben die Lehrbeauftragten selbst Sorge zu tragen.
Erst- und Folgeantrag(PDF 50,4 KB)
Datenschutz Lehrauftrag(PDF 50,2 KB)
Erklärung Rechtsverhältnis(PDF 57,1 KB)
Personalblatt zum Lehrauftrag(PDF 38,8 KB)
Abrechnung besoldeter Lehrauftrag(PDF 115,4 KB)
Lehrnachweis unbesoldeter Lehrauftrag(PDF 48,6 KB)
Mainzer Medizindidaktik Programm und Habilitandenkurs (Rhetorik und Didaktik)
Das Mainzer Medizindidaktik Programm (MDP) wird von der Lernklinik angeboten und steht allen Lehrenden zur Verfügung.
Für die habilitierenden Kolleginnen und Kollegen wird weiterhin ein Seminar angeboten, das von der Habilitationsordnung gefordert wird.
Die jeweils aktuellen Daten hierzu und eine Übersicht über vorhandene Plätze finden Sie unter:
https://www.unimedizin-mainz.de/lernklinik/startseite/mainzer-medizin-didaktik-programm-mdp.html
Raumverwaltung an der Universitätsmedizin Mainz
Dem Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz obliegt das Verwaltungs- und Belegungsmanagement von den unten aufgeführten Hörsälen und Seminarräumen auf dem Gelände der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nachfolgend finden Sie außer den Räumen noch Informationen zu Ansprechpartnern, den Antragsformularen sowie der Hörsaalordnung.| Hörsaal 505 (Chirurgie) | 270 Sitzplätze |
| Großer Hörsaal 102 (Frauenklinik) | 200 Sitzplätze |
| Kleiner Hörsaal 102 (Frauenklinik) | 100 Sitzplätze |
| Seminarraum 1 Geb. 102 (Frauenklinik) | 40 Sitzplätze |
| Seminarraum 2 Geb. 102 (Frauenklinik) | 40 Sitzplätze |
| Hörsaal 401 (Hautklinik) | 140 Sitzplätze |
| Hörsaal 205 (Innere Medizin) | 200 Sitzplätze |
| Hörsaal 207 (Innere Kl.) | 42 Sitzplätze |
| Kleiner Hörsaal 706N (Pathologie) | 70 Sitzplätze |
| Großer Hörsaal 708 (Pathologie) | 250 Sitzplätze |
| Mikroskopierraum (SR1) Geb. 708 (Pathologie) | 60 Sitzplätze |
| Seminarraum 2 Geb. 708 (Pathologie) | 60 Sitzplätze |
| Hörsaal 906 (Pulverturm) | 288 Sitzplätze |
| Hörsaal 901 (ZMK) | 200 Sitzplätze |
Ansprechpartner
Symposien, klinikinterne Fortbildungen, sonstige VeranstaltungenThomas Baumgärtner
Telefon: 06131 17-2848
Hörsaalvergabe
Veranstaltungen im Bereich Studium und Lehre
Anfragen bitte per E-Mail an: studienbuero-medizin@uni-mainz.de
Antragsformulare
Bitte beachten Sie, dass Reservierungswünsche nur schriftlich bei den zuständigen Ansprechpartnern eingereicht werden können.Die Reservierung eines Hörsaals bzw. Seminarraumes für Veranstaltungen durch das Ressort Forschung und Lehre außerhalb des Studentischen Unterrichts entbindet nicht von der schriftlichen Antragstellung Stabsstelle Digitaler Wandel des Ressort Forschung & Lehre.
Thomas Baumgärtner
Telefon: 06131 17-2848
Hörsaalvergabe
Hörsaalordnung
Zur Zeit wird die Hörsaalordnung überarbeitet. Sobald eine gültige Fassung erstellt wurde, können Sie diese auf dieser Seite einsehen.Newsletter Lehre
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