Informationen zur Außerplanmäßigen Professur

Gemäß § 2 der APL-Ordnung der Universität Mainz kann der Präsident auf Antrag des Fachbereichs die Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor an folgende Personengruppen verleihen:

a) Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach deren Ausscheiden nach mindestens dreijähriger Bewährung oder nach Ablauf ihrer Amtszeit bei entsprechender Bewährung in Forschung und Lehre

b) Habilitierte aufgrund mindestens 3-jähriger Bewährung in Forschung

c) anderen Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur gemäß § 49 HochSchG erfüllen, aufgrund mindestens zehnjähriger Bewährung in Forschung und Lehre (nach Abschluss der Promotion)

Bewährungskriterien sind nach § 3 der APL-Ordnung der JGU und ergänzender Beschlüsse des Fachbereichs insbesondere:

a) Eigenständigkeit in Forschung und Lehre, die bspw. durch eigenständige, sehr gute
Lehre, Drittmitteleinwerbungen und eigenständige Publikationen nachzuweisen ist,

b) Qualität und Anzahl der Publikationen. Hierbei sind das Alter und der akademische
Werdegang der vorzuschlagenden Person, die Fächerkultur sowie Familienzeiten in angemessener Weise zu berücksichtigen,

c) Würdigung der Lehrkompetenz im Umfang von 2 Semesterwochenstunden unter Einbezug von Lehrevaluationen,

d) eigenständige Betreuung von Abschlussarbeiten,

e) weitere Aspekte je nach Sachlage, wie z.B. Mitarbeit in der akademischen Selbst-
verwaltung oder in wissenschaftlichen Gremien

 

Für weitere Informationen zu den Bewährungskriterien und den einzureichenden Unterlagen wird auf das folgende Informationsblatt verwiesen:

In der Publikationsliste geben Sie den Journal Impact Faktor (JIF) und Habilitationswert (HW) aus dem Erscheinungsjahr des Artikels an. Für aktuelle Artikel aus dem Erscheinungsjahr 2023 verwenden Sie die Werte für 2022; für ältere Artikel aus Erscheinungsjahren vor 2008 die Werte für 2008.

 

Die Habilitationswerte finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Listen.

Die Journal Impact Faktoren entnehmen bitte den Journal Citation Reports auf https://jcr.clarivate.com/jcr/home

Publikationsbewertungslisten
 
Erscheinungsjahr
des Artikels
Liste der
Habilitationswerte
Stand
der Liste
2025 Publikationsbewertung 2025(PDF 2,6 MB) 30.06.2026
2024 Publikationsbewertung 2024(PDF 3,2 MB) 28.07.2025
2023 Publikationsbewertung 2023(PDF 3,8 MB) 24.07.2024
2022 Publikationsbewertung 2022(PDF 3,7 MB) 20.07.2023
2021 Publikationsbewertung 2021(PDF 2,0 MB) 04.08.2022
2020 Publikationsbewertung 2020(PDF 2,2 MB) 03.08.2021
2019 Publikationsbewertung 2019(PDF 2,0 MB) 25.08.2020
2018 Publikationsbewertung 2018(PDF 2,1 MB) 06.08.2019
2017 Publikationsbewertung 2017(PDF 1,9 MB) 09.08.2018
2016 Publikationsbewertung 2016(PDF 1,8 MB) 09.08.2018
2015 Publikationsbewertung 2015(PDF 1,9 MB) 17.07.2017
2014 Publikationsbewertung 2014(PDF 5,4 MB) 01.06.2016
2013 Publikationsbewertung 2013(PDF 883,5 KB) 02.09.2014
2012 Publikationsbewertung 2012(PDF 2,5 MB) 12.12.2013
2011 Publikationsbewertung 2011(PDF 768,6 KB) 25.07.2012
2010 Publikationsbewertung 2010(PDF 787,0 KB) 10.08.2011
2009 Publikationsbewertung 2009(PDF 825,4 KB) 18.11.2010
2008 Publikationsbewertung 2008(PDF 412,1 KB) 21.08.2009


Hinweis: aus rechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung der JIFs in diesen Listen nicht gestattet. 

Listen welche noch JIFs enthalten, werden zeitnah ersetzt und in die Tabelle aufgenommen.
 
Der Habilitationswert ergibt sich aus der Sortierung aller Journale eines Fachgebiets nach ihrem Journal Impact Faktor (JIF). 15% der Journale eines Fachs mit dem höchsten JIF erhalten den Habilitationswert A, 35% mit den nächsthöheren JIF den Habilitationswert B und die übrigen 50% den Habilitationswert C. Ein Journal, das in mehreren Fächern vorkommt, erhält die beste Bewertung, die es in einem dieser Fächer erreicht hat. 
 
Die Zuordnung der Journale zu Fächern richtet sich nach den Journal Citation Reports auf jcr.clarivate.com/jcr/home. Analog zum JIF wird der Habilitationswert jährlich neu ermittelt.
 
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025 [KE]

 

 

Merkblatt zum Habilitationsverfahren für den Bereich der Lehre(PDF 156,1 KB) (Juli 2026)

Informationen zu den Evaluationsergebnissen der Lehrveranstaltungsbefragungen finden Sie hier.

Beglaubigung von Unterlagen

Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeinde­verwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreis­verwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.


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