Fachbereichsrat der Universitätsmedizin
Der Fachbereichsrat ist gem. § 7 UMG ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin. Den Vorsitz im Fachbereichsrat führt der Wissenschaftliche Vorstand.
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Geschäftsordnung des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin(PDF 217,4 KB) vom 6. November 2025
- Seniorforschungsprofessuren(PDF 604,9 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 22. Januar 2026)
- Verfahren zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten für das wissenschaftliche Personal(PDF 630,2 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 7. Februar 2024)
- Verfahren zur Wahl der Prodekaninnen und Prodekane(PDF 20,4 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 26. Februar 2026)
- Vorschlag zur Bestellung als stellvertretende(r) Wissenschaftlichen Vorständin oder Wissenschaftlicher Vorstand(PDF 17,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 26. Februar 2026)
- Wahl zur Teilnahme an der Findungskommission der Wissenschaftlichen Vorständin oder des Wissenschaftlichen Vorstands(PDF 20,0 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 26. Februar 2026)
- Leitfaden "Aktive Rekrutierung im Rahmen von Berufungsverfahren"(PDF 374,4 KB)
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 26. Februar 2026)
Rechtsquellen (Link zur Homepage der JGU)
- Donnerstag, 22. Januar 2026
- Donnerstag, 26. Februar 2026
- Donnerstag, 23. April 2026
- Donnerstag, 28. Mai 2026
- Donnerstag, 25. Juni 2026
- Donnerstag, 27. August 2026
- Donnerstag, 10. September 2026, 14:00 Uhr, Sondersitzung
- Donnerstag, 29. Oktober 2026
- Donnerstag, 10. Dezember 2026
Die Sitzungen beginnen jeweils um 15:00 Uhr (s.t.) und finden im Hörsaal Hautklinik (Geb. 401 H) statt, sofern in der Einladung keine abweichende Uhrzeit oder ein anderer Ort genannt wird.
Sofern keine bzw. nicht ausreichend dringliche TOPs vorliegen, können einzelne Sitzungen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung entfallen.