Drittmittel

Die Abteilung Drittmittel ist zuständig für die finanzielle Abwicklung aller drittmittelfinanzierten Projekte innerhalb der Universitätsmedizin Mainz.

 

Drittmittel im Sinne des Hochschulgesetzes sind Geld- oder Sachleistungen, welche den Hochschulen oder ihren Mitgliedern für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre von dritter (öffentlicher oder privater) Seite über die nach § 103 HochSchG oder § 72 DHVG bereitgestellten Haushaltsmittel hinaus zur Verfügung gestellt werden.

UM-intern ist bei der Verwendung von Drittmitteln die Drittmittelrichtlinie zu beachten, die in ihrer aktuellen Version vom Vorstand der Universitätsmedizin Mainz am 12.04.2022 verabschiedet wurde.

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