Kapazitäts- und Hochschulrecht

Die Abteilung Hochschul- und Kapazitätsrecht ist die juristische Fachabteilung des Ressorts Forschung und Lehre und damit für Rechtsfragen und Projekte im Bereich Forschung und Lehre zuständig. Die Mitarbeitenden beraten den Wissenschaftlichen Vorstand, die übrigen Abteilungen des Ressorts sowie alle Mitarbeiter der UM hierbei insbesondere  im Kapazitätsrecht sowie im Hochschulrecht.

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