Promotionen

Die Universitätsmedizin verleiht den akademischen Grad und die Würde eines Doktors der Medizin (Dr. med.), eines Doktors der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) sowie eines Doktors der physiologischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) nach den Vorschriften der aktuell geltenden Promotionsordnung.

Durch die Promotionsleistungen soll von der Bewerberin oder dem Bewerber die Fähigkeit nachgewiesen werden, wissenschaftliche Probleme aus den Bereichen der Medizin oder Zahnmedizin selbständig zu erfassen und in einem Teilgebiet erfolgreich zu bearbeiten.   

Auf im Folgenden haben wir für Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt.


 

Informationen für Interessierte

Themenfindung und Betreuung der Dissertation


Das Thema der Dissertationsschrift soll in der Regel mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer oder mit einem habilitierten Mitglied der Universitätsmedizin, die eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit an der Universitätsmedizin Mainz ausüben, vereinbart worden sein und unter ihrer oder seiner Betreuung bearbeitet werden.

Viele Institute und Kliniken veröffentlichen Dissertationsthemen auf ihren Webseiten und durch Aushänge direkt vor Ort.  

Hier können Sie Angebote für medizinische Dissertationsarbeiten (Dr. med. oder Dr. med. dent.) an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einsehen.  

Die Mehrheit der Promovierenden (Dr. med. und Dr. med. dent.) findet Thema und Betreuerin/Betreuer für eine Dissertation durch den persönlichen Kontakt mit der Dozentin/ den Dozenten in den Lehrveranstaltungen.


Falls Sie gerne in einem bestimmten Fachgebiet oder Forschungsbereich promovieren würden und weder auf der Webseite der besagten Institution noch in den Aushängen fündig werden, sprechen Sie die Leiterin bzw. den Leiter der Einrichtung direkt an (am besten per Mail über das jeweilige Sekretariat) und fragen Sie nach möglichen Themenstellungen für eine Doktorarbeit.

Die Fragestellung

Manche Dissertationen werden von vornherein mit einer sehr klar umrissenen Fragestellung vergeben. In diesen Fällen sollten Sie als Doktorandin bzw. Doktorand sicherstellen, dass Sie diese Fragestellung vollständig verstehen. Alle Unklarheiten sollten in Vorgesprächen mit dem Betreuer beseitigt werden.

Sollte die Fragestellung nicht eindeutig formuliert sein, sollten Betreuer und Promovierende versuchen, in Gesprächen die Fragestellung gemeinsam zu präzisieren. Die Doktorandin oder der Doktorand hat so die Möglichkeit, bei der Auswahl des Themas und der Erarbeitung der genauen Fragestellung  mitzuwirken. Spätestens zu Beginn der praktischen Phase sollten die Fragestellung und das Ziel erarbeitet worden sein.

Erarbeiten eines Arbeitsplans und/oder eines Exposés

Zusammen mit dem Betreuer sollte ein Arbeitsplan und/oder eines Exposé für die Anfertigung der Dissertationsschrift festgelegt werden.

Betreuungsvereinbarung 

Die Betreuerin oder der Betreuer schließt mit der Doktorandin oder dem Doktoranden eine schriftliche Betreuungsvereinbarung über einen strukturierten Promotionsablauf ab. In dieser Vereinbarung werden Aufgaben und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers sowie Aufgaben und Pflichten der/des Promovierenden geregelt. Der Betreuungsvereinbarung ist der Arbeitsplan und/oder eines Exposé beizufügen.

Scheidet die Betreuerin oder der Betreuer einer Dissertation als Mitglied der Universitätsmedizin aus oder entfallen die Voraussetzungen nach Absatz 2, so kann sie oder er bis zu drei Jahre nach ihrem oder seinem Ausscheiden als Gutachterin oder Gutachter der von ihr oder ihm zu diesem Zeitpunkt bereits betreuten und beim Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung angemeldeten Dissertation bestellt werden. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für habilitierte Mitglieder der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, deren Lehr- und Prüfungsberechtigung nach dem Ausscheiden fortgelten.

Das Promotionsbüro sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden!

Die Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber 
  • die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“  an einer Universität in Deutschland bestanden hat.

     

    In begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Universitätsmedizin über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorgelegt werden, kann der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von dem Erfordernis der Note nach absehen.

    Die Berechnung der Gesamtnote liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie. 

  • mindestens zwei Semester an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender studiert hat oder mindestens ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter an der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt war.

Der Nachweis wäre in diesen Fall erbracht,  
  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass sie oder er eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit in einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat.
    Die Tätigkeit soll in der Regel durch einen Arbeitsvertrag bzw. durch eine Stellenbeschreibung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter nachgewiesen werden 
  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass sie oder er eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit in einem akademischen Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat.
    Die Tätigkeit soll in der Regel durch einen Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter nachgewiesen werden. 
  • Die wissenschaftliche Tätigkeit könnte auch im Rahmen einer inhaltlich vergleichbaren Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einem Forschungs-Stipendium bzw. durch Drittmittel finanzierte Forschungsvorhaben nachgewiesen werden, welche an einer medizinischen Betriebseinheit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz abgebildet sind.
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise 
Für die konkrete Anerkennung Ihres ausländischer Vorbildungsnachweise finden Sie auf folgender Seite alle Informationen. 
Folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzung gelten nur bei Doktorandinnen oder Doktoranden, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben 
  • müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" DSH-2 gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nachweisen.

  • Zusätzlich sind ärztliche oder zahnärztliche deutsche Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 nachzuweisen. 

  • Der Nachweis kann entweder durch einen entsprechenden Sprachtest einer deutschen Ärzte- oder Zahnärztekammer oder durch einen entsprechenden Patientenkommunikationstest eines anerkannten Sprachinstituts erbracht werden. Der Nachweis nach gilt auch als erbracht, wenn eine entsprechende berufsspezifische Sprachprüfung, welche am Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientiert ist, beim zuständigen Unterausschuss des Ausschusses für Wissenschaftliche Nachwuchsförderung abgelegt wurde.  

Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat, gelten zusätzliche Voraussetzungen. 
  • Nachweis der englischen Sprachkenntnisse. Die Bescheinigung über einen mit mindestens 60 Punkten bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) ist vorzulegen.

Die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften „Dr. rer. physiol." setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber  
  • ein durch Staatsexamen [nicht der Medizin oder Zahnmedizin] oder Diplomabschluss beendetes Studium an einer Universität oder ein durch Masterabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beendetes Studium in Deutschland absolviert hat, das als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf den an der Universitätsmedizin Mainz vertretenen Fachgebieten geeignet ist.
  • Der Abschluss muss zur Promotion in dem entsprechenden Fach berechtigen, in dem die Bewerberin oder der Bewerber das Abschlussexamen abgelegt hat.
  • Der Abschluss muss mindestens mit der Note „gut“ (2,5) abgeschlossen sein. Auch bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Examina muss das Erreichen der Mindestnote entsprechend nachgewiesen werden.
  • Bei einem Masterabschluss sind unter Einbeziehung des vorangehenden konsekutiven Studiums bis um ersten berufsqualifizierenden Abschluss - mindestens 300 ECTS nachzuweisen.
  • eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (entweder in einer wissenschaftlichen Einrichtung oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat (detailliertes regelt § 4 Abs. 2 b).
  • erfolgreich an dem Kurs „Praktikum der medizinischen Terminologie“ mit Leistungsnachweis an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder einer sich davon nicht wesentlich unterscheidenden Lehrveranstaltung an einer Hochschule in Deutschland teilgenommen hat. Der Kurs darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt über das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
  • die Vorlage eines Exposés über die geplante Dissertationsschrift erbringt, das als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf den an der Universitätsmedizin Mainz vertretenen Fachgebieten geeignet ist (detailliertes regelt PromO §4 Abs. 2 d). 
  • ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend der PromO § 4 Abs. 1 c) nachweist.

Eignungsfeststellungsverfahren für besonders qualifizierte Absolventinnen oder Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer Fachhochschule oder eines Bachelorstudiengangs für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) 

Die besondere Qualifikation wird im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachgewiesen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren regelt §4 Abs. 3 der aktuell geltenden Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.  

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Registrierung vom Promotionsvorhaben über Jogustine

Ja, für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als Promotionsstudierende/r eingeschrieben werden möchten oder nicht.

Mit Beginn der theoretischen und praktischen Arbeiten für die Promotion muss das Thema der Dissertationsschrift registriert werden. Promovenden zum „Dr. rer. physiol.“ können Ihre Doktorarbeit mit dem Eintreten aller Zulassungsvoraussetzungen in Jogustine registrieren. 

Die Registrierung wird online über Jogustine durchgeführt.

Nein, Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um Ihre Promotion in Jogustine zu registrieren.

Die Promotion soll in der Regel fünf Jahre nach der Anzeige des Dissertationsthemas abgeschlossen sein. 

Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung kann insbesondere in Fällen der besonderen persönlichen Härte auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine Verlängerung der Frist genehmigen.

Ja, Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben in Jogustine registriert und den Antrag auf Zulassung im Ressort Forschung und Lehre / Abteilung Wissenschaftliche Nachwuchsförderung  abgegeben haben, damit Sie vom zentralen Studierendensekretariat für ein Promotionsstudium immatrikuliert werden können.

Immatrikulation als Promotionsstudierende*r

Sie können an der JGU promovieren, auch wenn Sie nicht als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sind. In diesem Fall müssen Sie sich registrieren.

Weitere Informationen hierzu können Sie über dem folgenden Link einsehen.

Zuständige Stelle und Kontakte

Die Abteilung Akademische Verfahren ist zuständig für 

  • Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
  • Umsetzung der Promotionsordnung
  • Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
  • Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung         

   Ressort Forschung und Lehre        
   Gebäude 912 EG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)      
   Email  

Sprechzeiten 

Dienstag: 13:00–15:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr (offene Sprechzeit für kurze Fragen, ohne Termin)
Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

Bitte nutzen Sie für längere Beratungsgespräche die terminbasierten Sprechzeiten.


Informationen für Promovierende 

Allgemeine Informationen für Promovierende


Das neue MAInz-DOC-Promotionskolleg für Promovierende der Human- und Zahnmedizin ist gestartet. Neben der Doktorarbeit können Promovierende an einem begleitenden wissenschaftlichen Curriculum teilnehmen. Die Organisation des Promotionskollegs erfolgt durch die Mainz Research School of Translational Biomedicine (TRANSMED). Weitere Informationen bekommen Sie hier.

Die Dissertationsschrift

Die Anforderungen an die Dissertationsschrift werden in  der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschrieben: 

§9 Abs. 1 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz  

Die Dissertationsschrift muss eine wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Bereicherung des medizinischen Wissens oder Urteilsvermögens beitragen; hierzu gehört auch die Bearbeitung didaktischer Probleme aus dem Bereich der Medizin.

In der Dissertationsschrift soll die Bewerberin oder der Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme durch Beobachtung, Experiment oder Literaturstudium zu erkennen und zu bearbeiten.  

Die Dissertationsschrift soll entsprechend dem Thema zu den wichtigsten Ansichten des Schrifttums kritisch Stellung nehmen. Dissertationsschriften, die lediglich eine referierende Zusammenstellung bereits im Schrifttum geäußerter Ansichten ohne eigene Wertung und Kritik darstellen, erfüllen die Anforderungen nicht. 

Die Betreuerinnen und Betreuer sollen darauf hinwirken, dass die Dissertationsschrift ganz oder in wesentlichen Auszügen in überregionalen wissenschaftlichen Zeitschriften (Peer Review) publiziert wird. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertationsschrift vorzulegen. 

Wird ein Forschungsprojekt von mehreren Doktorandinnen und Doktoranden gemeinsam bearbeitet, so muss jede oder jeder die Darstellung ihres oder seines persönlichen Anteils am Forschungsprojekt und seiner Bedeutung für die Wissenschaft als Dissertation einreichen. Der eigene Anteil an der Bearbeitung des Forschungsthemas muss eindeutig abgrenzbar und klar herausgestellt sein. 

Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig. 

§9 Abs. 3 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz  

Eine Abhandlung, die in einem Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades bereits von einer Hochschule zurückgewiesen worden ist, ist als Dissertationsschrift ausgeschlossen.  

§4 Abs. 1 d der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 

Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, müssen zusätzlich ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Bescheinigung eines mindestens mit einer Punktzahl 60 bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) belegt.  

Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich dass als Dissertation auch eine bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit angenommen werden kann, welche in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entspricht. 

Welche weiteren Anforderungen gibt es um Publikationsbasiert zu promovieren? 
  • Die Publikationen müssen in der Regel nach dem Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe. a oder nach dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 oder § 4 Abs. 3 erstellt worden sein.
  • Da die Dissertation auf einer einzigen Publikation beruht, muss die Doktorandin alleinige Erstautorin oder der Doktorand alleiniger Erstautor sein.
  • Bei der Publikation muss es sich um eine von der Doktorandin oder dem Doktoranden selbst erarbeitete, bereits publizierte (Alleinautorenschaft), wissenschaftlich hochwertige Originalpublikation handeln.
  • Die Publikation muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Hinblick auf den aktuellen Stand der Forschung wesentliche Ergebnisse eigener Forschungsarbeit der Doktorandin oder des Doktoranden darstellen.
  • Die Publikation muss in einer überregionalen führenden wissenschaftlichen Zeitschrift mit Gutachtersystem veröffentlicht worden sein.
  • Die Publikation soll in einer medizinischen Betriebseinheit oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung der Universitätsmedizin Mainz beziehungsweise einer kooptierten Forschungseinrichtung oder einem angehörenden Akademischen Lehrkrankenhaus erstellt worden sein.
  • Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
  • Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5   Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft.

Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich kumulativ zu promovieren. Die Dissertation muss in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entsprechen. 

Welche weitere Anforderungen gibt es um kumulativ zu promovieren?  
  • Die Publikationen müssen in der Regel nach dem Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe. a oder nach dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 oder § 4 Abs. 3 erstellt worden sein.
  • Mindestens zwei selbst erarbeitete, als gleichwertig erachtete, im thematischen Zusammenhang stehende, Originalpublikationen (kumulative Dissertation).
  • Die Publikationen müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Hinblick auf den aktuellen Stand der Forschung wesentliche Ergebnisse eigener Forschungsarbeit der Doktorandin oder des Doktoranden darstellen.
  • Die Publikationen müssen in überregionalen führenden wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachtersystem veröffentlicht worden sein.
  • Die Publikationen sollen in einer medizinischen Betriebseinheit oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung der Universitätsmedizin Mainz beziehungsweise einer kooptierten Forschungseinrichtung oder einem angehörenden Akademischen Lehrkrankenhaus erstellt worden sein.
  • Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
  • Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
  • Die Doktorandin oder der Doktorand müssen bei mindesten einer dieser Originalpublikationen als Erstautorin oder Erstautor zeichnen.
  • Die in der kumulativen Dissertationsschrift verwendeten Publikationen dürfen nicht in einem weiteren Promotions- beziehungsweise Habilitationsverfahren oder zur Erlangung sonstiger akademischer Grade als Teil der schriftlichen Leistung verwendet werden oder verwendet worden sein.
  • Der Arbeitsanteil aller beteiligten Autorinnen oder Autoren muss in Bezug auf Inhalt und Umfang ausführlich schriftlich dargelegt werden. Diese Darlegung muss von allen beteiligten Koautorinnen oder Koautoren separat durch Unterschrift bestätigt werden.
  • Zudem muss die Darlegung die Erklärung enthalten, dass sich jede Koautorin oder jeder Koautor der Regelung des §9 Abs. 5 Satz 10 der aktuell geltenden PromO bewusst und mit dessen Wirkung einverstanden ist, was ebenfalls jeweils durch Unterschrift bestätigt wird.
  • Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikationen ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikationen (Betreuerin oder Betreuer) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist.
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5   Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft. 

Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Mustervorlage 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.

Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
  • Titelseite (Seite I)
  • Terminblatt (Seite II)
  • DIN A4-Format
  • Doppelseitig drucken
Empfehlungen:
  • Schriftgröße 10-12, Arial oder verwandte Schriftart, Standard: Arial 11
  • Einfacher bis 1,5-facher Zeilenabstand, Standard: einfach
  • Rand: Empfehlung 2,5 cm beidseits für doppelseitigen Ausdruck und elektronische Publikation
  • Der Bucheinband kann zusätzlich mit den Angaben der Titelseite bedruckt werden

Bei der Abfassung des Literaturverzeichnisses ist unbedingt darauf zu achten, dass einerseits alle im Text genannten Zitate im Literaturverzeichnis und andererseits alle im Literaturverzeichnis aufgeführten Zitate auch im Text erscheinen. 

Bitte sprechen Sie mit Ihrer habilitierten Betreuerin / Ihrem habilitierten Betreuer den Zitationsstil ab:  
  • entweder Autor-Datum-Stil (sog. HARVARD-Konvention)
  • oder Nummernstil (sog. VANCOUVER-Style) 
Ausführliche Beispiele und Literaturhinweise können Sie über den folgenden Link aufrufen.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen von Promotionsvorhaben ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den Vorgaben der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Mainz sowie den Regelungen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

1. Abstimmung mit der Betreuung

Die Nutzung von KI-gestützten Tools (z. B. zur Textproduktion, Datenanalyse oder Statistik) ist vorab mit der Doktormutter oder dem Doktorvater abzustimmen. Die Entscheidung über Art und Umfang der zulässigen KI-Nutzung erfolgt im Einzelfall.

2. Dokumentation der KI-Nutzung

Alle eingesetzten KI-Tools sind vollständig, transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere bei der Nutzung für

  • Textproduktion oder Textüberarbeitung
  • statistische Auswertungen
  • Datenanalyse oder -aufbereitung

Die Dokumentation hat entsprechend den jeweils geltenden Vorgaben der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter: „KI in der Hochschulbildung | Digitale Lehre“ (JGU)

3. Schriftliche Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Promotionsordnung

Im Rahmen des Promotionsverfahrens ist eine schriftliche Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Mainz abzugeben.

Diese umfasst insbesondere die Erklärung,

  • dass die Dissertationsschrift selbstständig angefertigt wurde,
  • dass alle verwendeten Hilfsmittel, einschließlich KI-gestützter Tools, vollständig angegeben wurden,
  • und dass die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis eingehalten wurden.

Ein entsprechender schriftlicher Vermerk ist in die Dissertationsschrift aufzunehmen.

Sollen Ergebnisse aus einer Dissertationsschrift vor Beendigung des Promotionsvorhabens publiziert werden, ist dies dem Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von der Doktorandin oder dem Doktoranden und der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich unter Bekanntgabe des Themas der Dissertation anzuzeigen. Die Tatsache, dass es sich um Ergebnisse aus Ihrer Dissertation handelt, ist in der vorgesehenen Publikation (als Fußnote) kenntlich zu machen und Ihr Name muss in der Publikation als Autor genannt werden. 

Mustervorlage der Anzeige zur Vorveröffentlichung (neue PromoO)(PDF 106,6 KB)

Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Mustervorlage 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.

Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
  • Titelseite (Seite I)
  • Terminblatt (Seite II)
  • DIN A4-Format
  • Doppelseitig drucken
Empfehlungen:
  • Schriftgröße 10-12, Arial oder verwandte Schriftart, Standard: Arial 11
  • Einfacher bis 1,5-facher Zeilenabstand, Standard: einfach
  • Rand: Empfehlung 2,5 cm beidseits für doppelseitigen Ausdruck und elektronische Publikation
  • Der Bucheinband kann zusätzlich mit den Angaben der Titelseite bedruckt werden

Einreichen der Dissertation

Nach Fertigstellung der Dissertation legt der/die Doktorand/in die Arbeit dem/der Betreuer(in) zur Durchsicht und Korrektur vor. Steht die endgültige Fassung fest, gibt der/die Betreuer(in) hierüber schriftlich sein Einverständnis.

Bei der Nominierung der Gutachterinnen und Gutachter sollen mögliche Befangenheiten ausgeschlossen werden. Sofern Erst- und Zweitgutachten von Mitgliedern der Universitätsmedizin erstellt werden, müssen sie unabhängig voneinander aus unterschiedlichen Instituten oder Kliniken verfasst werden. 

Mustervorlage Einverständnis(PDF 108,5 KB)

Der Doktorand/die Doktorandin reicht schließlich die Dissertation mit den nachfolgenden Unterlagen beim Ressort Forschung und Lehre ein. Hierfür sind zwei festgebundene Exemplare der Dissertationsschrift im Format DIN A4 erforderlich. Es ist Leimbindung erforderlich (keine Spiralbindung, Klemm-Mappen oder Schnellhefter). Das Titelblatt der Arbeit muss von aussen erkennbar sein, indem man es entweder zusätzlich (!) auf den äusseren Kartoneinband drucken oder die Arbeit statt des Kartons mit Klarsichtfolie binden lässt. Arbeiten in Hardcover-Bindung, werden ab sofort nicht mehr akzeptiert!

Bitte senden Sie uns Ihre zwei festgebundenen Exemplare der Dissertationsschrift ausschließlich per Post zu.

Ab sofort kann die Dissertationsschrift alternativ auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings nur nach vorheriger Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Akzeptiert werden ausschließlich Dateien im PDF-Format.

Damit eine schnelle Sortierung der Dissertationsschrift erfolgen kann, benennen Sie das Dokument wie folgt:

Name_Vorname_TT_MM_JJJJ.pdf

TT_MM_JJJJ - Datum der elektronische Einreichung


Die zuzüglich zur Dissertationsschrift einzureichenden Unterlagen, müssen Sie uns weiterhin postalisch zusenden.

Über den folgenden Link können Sie Ihre Dissertationsschrift hochladen.  

Die Arbeit kann erst zur Begutachtung versendet werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet; es erfolgt eine Rücksendung aller eingereichten Unterlagen. 

  • Eine Bescheinigung(PDF 108,5 KB) des/der habilitierten Betreuers/(in), dass er/sie mit der eingereichten Fassung einverstanden ist.
  • Ein formloser Antrag(PDF 119,6 KB) (mit Anschrift, Datum, Telefon-Nr., eventuell Mobil-Nr., E-Mail-Adresse, Matrikel-Nr., Unterschrift) auf Zulassung zur Promotion an den Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Ressort Forschung und Lehre
  • Ein persönlich unterschriebener Lebenslauf (entsprechend der letzten Seite der Dissertationsschrift) – bitte neben dem Familiennamen auch alle Vornamen angeben.
  • Eine Eidesstattliche Erklärung (PDF 103,7 KB)darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbständig angefertigt, alle von ihr /ihm benutzten Veröffentlichungen, ungedruckten Materialien, sonstigen Hilfsmittel und andere Unterstützung exakt angegeben sowie Textstellen, die sie/er wörtlich, annähernd wörtlich oder inhaltlich aus gedruckten oder ungedruckten Arbeiten übernommen hat, als solche gekennzeichnet und mit den erforderlichen bibliographischen Angaben nachgewiesen hat; etc. 
  • Das Zeugnis über das bestandene Staatsexamen der Ärztlichen Prüfung oder über die bestandene Zahnärztliche Prüfung in amtlich beglaubigter Fotokopie.
  • Bei verheirateten Bewerbern oder Bewerberinnen mit geändertem Namen eine Kopie der Heiratsurkunde oder sonstiger Dokumente. Gleiches gilt bei Namensänderung.
  • Eine Quittung über die eingezahlte Promotionsgebühr in Höhe von 170,00* Euro; die Promotionsgebühr ist einzuzahlen an:
   Empfänger:         Universitätsmedizin Mainz
                 bei:       Rheinhessen Sparkasse
 ´           IBAN:        DE57 5535 0010 0000 0000 75 
                BIC:       MALADE51WOR

 


Als Verwendungszweck (ist unbedingt anzugeben): «57900 / 9724780 / Promotion / Name / Vorname -bitte unbedingt auch Namen und Vorname angeben- 

*Wirksam ab dem 18. April 2023

Nach der Mitteilung über die Offenlegung der Dissertationsschrift, sind folgende Unterlagen unaufgefordert zu beantragen bzw. nachzureichen: 

 

  • Eine formlose Erklärung über evtl. gegen die Bewerberin/den Bewerber laufende Strafverfahren. Zum Zeitpunkt des jeweiligen Promotionstermins höchstens 3 Monate alte Erklärung (Fehlanzeige ist erforderlich)
  • Ein von der zuständigen Polizeibehörde ausgestelltes, zum Zeitpunkt des jeweiligen Promotionstermins höchstens 3 Monate altes Führungszeugnis (Belegart 0 für Behörde») -muss direkt von der Behörde an Ressort Forschung und Lehre gesendet werden.

Sie können Ihre Unterlagen sowie Ihre Dissertation jederzeit postalisch einreichen. Sobald Ihre Promotionsleistung bewertet ist, die Promotionsunterlagen vollständig vorliegen und der Veröffentlichungspflicht nachgekommen wurde, wird Ihre Promotionsurkunde in Druck gegeben.

Zurücknahme des Promotionsantrages

Die Bewerberin oder der Bewerber kann den gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 gestellten Promotionsantrag bis zum Eintreffen eines Gutachtens ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. 

Wird der Promotionsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zurück genommen, gilt das Promotionsverfahren als erfolglos beendet.

Versicherungsschutz

Gemäß der Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung greift hier § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wonach Personen, die als Studierende einschließlich Diplomanden und Doktoranden staatlicher oder privater Hochschulen, für die die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig ist, während ihres Aufenthaltes auf einer Stätte dieser Hochschulen oder an derer mit ihnen wissenschaftlich zusammenarbeitender Einrichtungen, ohne immatrikuliert zu sein, sich auf der Unternehmensstätte im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers aufhalten, während ihres Aufenthaltes auf der Betriebsstätte gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften der Versicherung unterliegen. 

Halten sich nicht-immatrikulierte Promovierende mithin mit Zustimmung der Universitätsmedizin auf dem Gelände der Universitätsmedizin auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung. 

Es muss jedoch beachtet werden, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Prüfung ihres Eintretens für jeden Einzelfall vorbehält, d.h. sollte sich ein Unfall ereignen, würde die Unfallkasse Rheinland-Pfalz das Vorliegen eines Versicherungsfalls prüfen.

Zuständige Stelle und Kontakte

Die Abteilung Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zuständig für 

  • Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
  • Umsetzung der Promotionsordnung
  • Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
  • Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung

   Herrn Fatos Berisha               
   Ressort Forschung und Lehre        
   Gebäude 907 1. OG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)             
   Tel:  +49 (0) 6131 3929395                    
   Email          

Sprechzeiten 

Dienstag: 13:00–15:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr (offene Sprechzeit für kurze Fragen, ohne Termin)
Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

Bitte nutzen Sie für längere Beratungsgespräche die terminbasierten Sprechzeiten.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu der Homepage der Doktorand:innenvertretung der JGU.

Promotionsordnung 

Die Promotionsordnung

Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens, für alle Bewerberinnen und Bewerber die nach Inkrafttreten dieser Ordnung ordnungsgemäß das Thema ihrer Dissertationsschrift gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der geltenden Promotionsordnung angemeldet haben.

Die ab dem 26.10.2017 gültige Promotionsordnung können Sie hier herunterladen.  

Angebote für Promovierende 

Aktuelle Ausschreibungen und Promotionsstipendien


Die Stadt Mainz schreibt auch im Jahr 2026 das Gutenberg-Stipendium aus. Wissenschaftliche oder künstlerische Abschlussarbeiten von Absolventinnen und Absolventen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz können mit Preisgeldern in Höhe von 5.000 Euro insgesamt ausgezeichnet werden. Eine Verteilung auf mehrere Preisträger und/oder Preisträgerinnen ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link
 


Die Stiftung Hufeland-Preis schreibt auch im Jahr 2026 einen Promotionspreis auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Bis zu zwei Dissertationen werden mit einem Preisgeld von jeweils 5.000 Euro ausgezeichnet.

Der Hufeland-Preis zählt seit 1960 zu den renommiertesten Auszeichnungen im Bereich Prävention und Versorgungsforschung. Träger der Stiftung sind unter anderem die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer sowie die Deutsche Ärzteversicherung AG.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2026.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen(PDF 177,0 KB) finden Sie in der Ausschreibung(PDF 122,5 KB).

 

 

 


Die Körber-Stiftung schreibt auch im Jahr 2026 den Deutschen Studienpreis aus. Mit dem Preis werden herausragende Dissertationen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgezeichnet, die gesellschaftlich relevante Fragestellungen aufgreifen und einen besonderen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten.

Weitere Informationen zum Deutschen Studienpreis sowie zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter diesem Link.


Das Interdisziplinäre Zentrum Klinische Studien (IZKS) Mainz bietet am 26. und 27. März 2026 einen zweitägigen Einführungskurs rund um klinische Forschung an.

Inhalte des Kurses:
Ablauf und Typen klinischer Studien
Gesetzliche, ethische und administrative Grundlagen
Grundlegende methodische Konzepte der Biometrie
Rechte und Schutz von Studienteilnehmer:innen

Rahmendaten:
Datum: 26.–27. März 2026
Uhrzeit: jeweils 09:00–ca. 14:30 Uhr
Ort: Online

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.


Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) fördert auch im Jahr 2026 gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs und vergibt zehn Promotionsstipendien für wissenschaftlich anspruchsvolle, klinisch orientierte Promotionsarbeiten auf dem Gebiet der Inneren Medizin einschließlich aller Schwerpunkte.

Die Stipendien werden im Rahmen des 132. Internistenkongresses vergeben.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Studierende:

Kostenfreier Eintritt zum 132. Internistenkongress (18.–21. April 2026)

100 Reisestipendien à 200 € für Medizinstudierende ab dem 6. Semester

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link


Die Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz sucht herausragende promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen aller Disziplinen sowie exzellente junge Literatur- und Musikschaffende für eine vierjährige Mitgliedschaft in ihrer Jungen Akademie. Ziel ist es, interdisziplinären Austausch zu fördern und die weitere wissenschaftliche oder künstlerische Laufbahn aktiv zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung finden Sie hier.


Die Stiftung Hufeland-Preis vergibt seit 1960 alljährlich den wohl renommiertesten Preis für Prävention und Versorgungsforschung. Diese bedeutende Auszeichnung wird getragen durch die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. sowie die Deutsche Ärzteversicherung AG.

Im Rahmen der aktuellen Ausschreibung des „Hufeland-Preises 2025“ für die herausragendste wissenschaftliche Arbeit im Bereich Prävention und Versorgungsforschung betont die Stiftung zudem ihre Unterstützung von Dissertationen auf diesem Forschungsgebiet. Bis zu zwei Doktorarbeiten(PDF 121,0 KB) haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung in Höhe von jeweils 5.000 Euro zu erhalten.


 


Internationale Studierende der JGU, welche ihre Hochschulzugangsberechtigung im
Ausland erworben haben (Bildungsausländer) und kurz vor dem Abschluss ihres Studiums
stehen, können sich ab sofort für ein Studienabschluss-Stipendium aus Mitteln
des DAAD, Deutscher Akademischer Austauschdienst, und aus Mitteln der „Stiftung
zur Förderung Studierender und des Wissenschaftlichen Nachwuchses“ des Landes
Rheinland-Pfalz bewerben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung finden Sie hier.(PDF 316,4 KB)


Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung schreibt im Rahmen ihres medMS-Förderprogramms erneut Stipendien für exzellente Studierende der Humanmedizin aus, die sich im Rahmen ihrer Doktorarbeit mit der Erkrankung Multiple Sklerose befassen. Einsendeschluss ist der 15. Dezember 2025.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link 


Die José Carreras Leukämie-Stiftung schreibt gemeinsam mit der GPOH auch in diesem Jahr wieder zehn José Carreras-GPOH-Promotionsstipendien aus. Auf die José Carreras-GPOH-Promotionsstipendien können sich Studierende der Humanmedizin und verwandter Fächer bewerben, die Dissertationsarbeiten auf dem Gebiet der Leukämie und verwandter Blutkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen durchführen. 
 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link


Links

Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) website

Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG website

ISI-Web (Zeitschriften, Impact-Factoren Autorensuche) website

Interdisziplinäres Zentrum Klinische Studien Mainz website

Open Access Publikationsfond webseite

Mentoring-Programm MeMentUm website

Projekt "Akademische Integrität" website

Literaturrecherche mit Pubmed, Personalisierung von Pubmed, Volltextsuche, weitere relevante Datenbanken weitere Infos und Anmeldung unter: Kurse und Führungen | UB Mainz (uni-mainz.de)

Referenzen importieren und verwalten, Volltextverwaltung, Referenzen in Word verwenden, verschiedene Ausgabeformate weitere Infos und Anmeldung unter: http://www.ub.uni-mainz.de/endnote-kurse/ 

Fragestellung einer Studie, Prinzipien der Datenerfassung und Eingabe, Statistische Auswertung mit SPSS, Was braucht der biometrische Berater an Informationen weitere Infos unter:   https://www.unimedizin-mainz.de/imbei/imbei/lehre-beratung-promotion/doktorandenkurs-statistische-auswertung-mit-spss.html


 

Formatvorlagen und Dokumentstrukturierung, Tabellen und Grafiken, Querverweise, Verzeichnisse

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ub.uni-mainz.de/de/veranstaltungsgebiet/163/events

Richtig Zitieren in der Dissertationsschrift: https://seafile.rlp.net/d/769d8a9f02ac45c28350/files/?p=%2FDissertation%2FZitierleitfaden.pdf


Aktuelle Zahlen 

Laufende Promotionsvorhaben

Referenzsemester Fach Gesamt Studienform
Registrierung Promotionsstudium
Gesamt 1 2 Gesamt 1 2
WiSe 2025/26 Gesamt 1893 1802 657 1145 90 35 55
Medizin 1589 1522 575 947 67 29 38
Zahnmedizin 304 281 82 199 23 6 17

 

 

Abgeschlossene Promotionsverfahren

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2025 wurden insgesamt 289 Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Der Anteil weiblicher Absolventinnen lag bei rund 58 %, der männlicher Absolventen bei rund 42 %. Insgesamt wurde der Doktorgrad Dr. med. 235-mal, der Dr. med. dent. 44-mal sowie der Dr. rer. physiol. 10-mal verliehen.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2024 wurden insgesamt 247 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 62 % weibliche und 38 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 190-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 50-mal der Dr. med. dent. und 7-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2023 wurden insgesamt 210 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 59 % weibliche und 41 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 175-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 29-mal der Dr. med. dent. und 6-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2022 wurden insgesamt 239 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 66 % weibliche und 34 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 198-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 40-mal der Dr. med. dent. und 1-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2021 wurden insgesamt 274 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 65 % weibliche und 35 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 212-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 57-mal der Dr. med. dent. und 5-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2020 wurden insgesamt 363 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 60 % weibliche und 40 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 279-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 74-mal der Dr. med. dent. und 10-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2019 wurden insgesamt 301 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 62 % weibliche und 38 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 232-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 64-mal der Dr. med. dent. und 5-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

Im Zeitraum vom Januar bis Dezember 2018 wurden insgesamt 289 Promotionsverfahren erfolgreich beendet. Unter ihnen befinden sich 59 % weibliche und 41 % männliche Absolventen/Absolventinnen. 222-mal wurde der Doktorgrad Dr. med., 62-mal der Dr. med. dent. und 5-mal der Dr. rer. physiol. vergeben.

FAQ für Betreuer_innen und Gutachter_innen

Einleitung zum FAQ für Gutachter_innen und wissenschaftliche Betreuer_innen

Dieses FAQ dient als Leitfaden für Gutachter_innen und Betreuer_innen, die Promovierende im Rahmen des Promotionsverfahrens an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz begleiten. Es fasst die wesentlichen Rechte und Pflichten zusammen und bietet klare Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den zentralen Aspekten der Betreuung und Begutachtung.

Das Ziel ist es, sowohl eine rechtssichere als auch eine qualitativ hochwertige Betreuung und Begutachtung sicherzustellen. Dabei berücksichtigt dieses Dokument relevante Bestimmungen der Promotionsordnung(PDF 200,6 KB) sowie Inhalte der Musterbetreuungsvereinbarung.

Wir empfehlen allen Betreuer:innen und Gutachter:innen, sich mit den hier aufgeführten Informationen vertraut zu machen, um die Promovierenden bestmöglich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf des Promotionsverfahrens zu gewährleisten.

Falls spezifische Fragen offen bleiben oder Unklarheiten bestehen, stehen der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie das Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Wer darf eine Dissertation betreuen?

Nur habilitierte Mitglieder oder Hochschullehrer_innen der Universitätsmedizin Mainz können die Betreuung übernehmen. Weitere Betreuer_innen können zusätzliche Unterstützung leisten, entbinden die Erstbetreuer_innen jedoch nicht von deren Verpflichtungen.

Welche Pflichten haben die Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?

  • Regelmäßige fachliche Beratung und halbjährliche Treffen zum Fortschritt der Dissertation.
  • Unterstützung bei der Publikation in „peer-reviewed“ Journals.
  • Sicherstellung der korrekten Aufbewahrung der Primärdaten für mindestens 10 Jahre.
  • Einholung aller notwendigen Genehmigungen (z. B. Ethik-Kommission, Tierversuche).

Was passiert, wenn ein:e Betreuer_in die Universitätsmedizin verlässt?

Die Betreuung kann für bereits angenommene Doktorand:innen noch bis zu drei Jahre weitergeführt werden, es sei denn, die Lehr- und Prüfungsberechtigung bleibt erhalten (§ 6 Abs. 3).

Hinweis: Die Dreijahresfrist für die Betreuung nach dem Ausscheiden aus der Universitätsmedizin gilt nicht, wenn die Lehr- und Prüfungsberechtigung des betreuenden Mitglieds weiterhin fortbesteht.

Welche zusätzlichen Verpflichtungen haben Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?

  • Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Arbeits- und Zeitplans.
  • Dokumentation der Besprechungen in Kurzprotokollen.
  • Unterstützung der Promovierenden in ihrer wissenschaftlichen Selbstständigkeit.
  • Sicherstellung der Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Welche Verpflichtungen haben die Promovierenden gegenüber den Betreuer_innen?

  • Regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der Dissertation.
  • Teilnahme an Kursen und Qualifikationsmaßnahmen, z. B. MAInz-DOC-Promotionskolleg.
  • Wahrung des Urheberrechts und Sicherstellung, dass Forschungsergebnisse nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Ist die Registrierung als Doktorand_in verpflichtend?

Ja, die Registrierung als Doktorand_in an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist verpflichtend und muss mit Beginn der theoretischen oder praktischen Arbeit erfolgen. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung des Promotionsvorhabens.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt online über das entsprechende Portal der Johannes Gutenberg-Universität. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite: Promotion an der JGU.

Warum ist die Registrierung wichtig?

  • Sie stellt sicher, dass die Promovierenden ordnungsgemäß im Promotionsprozess integriert sind.
  • Sie bietet Zugang zu universitären Ressourcen wie Kursen und IT-Diensten.
  • Sie ermöglicht eine rechtliche und organisatorische Basis für das Promotionsvorhaben.

Hinweis: Betreuer_innen sollten sicherstellen, dass die Promovierenden die Registrierung rechtzeitig abschließen, um Verzögerungen im Promotionsprozess zu vermeiden.

Betreuer_innen können das Betreuungsverhältnis bei wiederholter Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die Promovierenden beenden. Hierzu ist ein formloser, begründeter Antrag an den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung zu stellen.

Wer wird als Gutachter_in benannt?

  • Erstgutachter_in ist in der Regel der/die Betreuer_in.
  • Zweitgutachten muss von einer unabhängigen Person erstellt werden, die nicht aus derselben Einrichtung stammt (§ 10 Abs. 4).
    Hinweis: Die Befangenheit der Gutachter_innen, insbesondere bei Zweitgutachten, ist gänzlich auszuschließen.

Was sind die Aufgaben der Gutachter_innen?

  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens innerhalb von acht Wochen.
  • Bewertung der Dissertation anhand der Notenskala (§ 12 Abs. 1).
  • Empfehlung zur Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung der Dissertation (§ 11 Abs. 1).

Welche Fristen gelten für die Erstellung von Gutachten?

Gutachten müssen innerhalb von acht Wochen vorliegen. Eine Fristüberschreitung ist schriftlich zu begründen.

Hinweis: Verzögerungen können erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Promotionsverfahrens haben.

Wann wird ein Drittgutachten erforderlich?

Ein Drittgutachten ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Abweichende Gutachten: Wenn die Erst- und Zweitgutachten voneinander abweichen, insbesondere hinsichtlich der Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung der Dissertation (§ 11 Abs. 5).
  • Bewertung mit „summa cum laude“: Bei einer mit „summa cum laude“ bewerteten Arbeit ist immer ein Drittgutachten erforderlich.

Hinweis: In beiden Fällen muss das Drittgutachten ausnahmslos von einer externen Person erstellt werden, die nicht an der Universitätsmedizin Mainz tätig ist. Dies dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit und Objektivität der Beurteilung.

Empfohlene Vorlage für Promotionsgutachten

Zur Unterstützung bei der Erstellung von Promotionsgutachten stellen wir eine Mustervorlage(PDF 143,1 KB) bereit, die sich an den Vorgaben der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Mainz orientiert. Diese Vorlage dient lediglich als Empfehlung und ist nicht verpflichtend. Sie soll den Gutachter_innen eine klare Struktur und Bewertungsmaßstäbe bieten.

Bitte beachten Sie:

  • Gewichtung der Kriterien: Originalität und Methodik können bei Bedarf stärker gewichtet werden. Eine mögliche Gewichtung könnte z. B. sein: 50 % Methodik, 30 % Ergebnisse, 20 % Diskussion.
  • Notenvergabe: Erläutern Sie die Ableitung der Gesamtnote anhand der einzelnen Bewertungsbereiche.
  • Nutzung der Vorlage: Gehen Sie die vorgegebenen Punkte systematisch durch und passen Sie die Vorlage nach Bedarf an.

Die Vorlage umfasst:

  • Bewertungskriterien wie Struktur und Form der Arbeit, Zielsetzung, Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Literatur und Originalität.
  • Notenskala: Von summa cum laude (0,8) bis insufficienter (>3,4) mit detaillierten Erläuterungen.
  • Zusammenfassende Bewertung: Einschließlich einer abschließenden Note.

Ziel der Mustervorlage:

  • Einheitlichkeit und Transparenz in der Bewertung.
  • Erleichterung der Erstellung durch eine klare Struktur.
  • Berücksichtigung der wesentlichen wissenschaftlichen Aspekte.

Welche Regelungen gelten bei Konflikten zwischen Betreuer_innen und Promovierenden?

  • Konflikte sollen zunächst innerhalb der Einrichtung gelöst werden (z. B. durch die Ombudsperson oder die Geschäftsführung des Promotionsprogramms).
  • Bei schwerwiegenden Konflikten kann ein alternatives Betreuungsverhältnis angestrebt werden.

An wen können sich Betroffene wenden?

  • Ombudsperson für die Wissenschaft der Universität Mainz.
  • Gleichstellungsbeauftragte.
  • Beauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Abteilung Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zuständig für 

  • Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
  • Umsetzung der Promotionsordnung
  • Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
  • Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung


   Herrn Fatos Berisha               
   Ressort Forschung und Lehre        
   Gebäude 907 1. OG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)             
   Tel:  +49 (0) 6131 3929395                    
   Email          

Sprechzeiten 

Dienstag: 13:00–15:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch: 09:00–11:00 Uhr (offene Sprechzeit für kurze Fragen, ohne Termin)
Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung)

Bitte nutzen Sie für längere Beratungsgespräche die terminbasierten Sprechzeiten.