Die Universitätsmedizin verleiht den akademischen Grad und die Würde eines Doktors der Medizin (Dr. med.), eines Doktors der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) sowie eines Doktors der physiologischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) nach den Vorschriften der aktuell geltenden Promotionsordnung.
Durch die Promotionsleistungen soll von der Bewerberin oder dem Bewerber die Fähigkeit nachgewiesen werden, wissenschaftliche Probleme aus den Bereichen der Medizin oder Zahnmedizin selbständig zu erfassen und in einem Teilgebiet erfolgreich zu bearbeiten.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt.