Praktisches Jahr - Allgemeines
Zuständige Mitarbeiter für alle Fragen zum Praktischen Jahr in der Abteilung Studium und Lehre des Ressort Forschung und Lehre an der Universitätsmedizin Mainz sind
Frau Ines Schmidt und Herr Andreas Reichelt.
PJ-Büro
Ines Schmidt und Andreas Reichelt
Ressort Forschung und Lehre
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Geb. 907, EG, Raum 00-105
Sprechzeiten: Mo und Do 9-12 Uhr, Di 13-16 Uhr, Termine außerhalb der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung
Tel: 06131 39-29374/ 39-29493
Mail:
pj-buero@uni-mainz.de
Während des Praktischen Jahres sollen die Studierenden gemäß § 3 ÄAppO die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und erweitern sowie lernen, diese auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Dabei steht die praktisch-klinische Ausbildung am Patienten im Vordergrund.
Einzelheiten der strukturiert durchzuführenden Ausbildung sind in dem vom Ressort Forschung und Lehre mit den Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen erarbeiteten Logbuch festgelegt. Die einzelnen inhaltlichen Abschnitte des PJ Logbuches für die Pflichttertiale Chirurgie, Innere Medizin und dem Wahlfach können als PDF heruntergeladen werden.
Stammdaten PJ-Logbuch (Pdf, 95,7 KB)
PJ-Logbuch Anhang Dokumentation (Pdf, 78,9 KB)
PJ-Logbuch Anhang Lehrvisite (Pdf, 77,0 KB)
PJ-Logbuch Anhang Unterricht (Pdf, 101,7 KB)
PJ-Logbuch Anhang Wochenend-und Nachtdienste (Pdf, 78,9 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Allgemeine Fertigkeiten (Pdf, 255,1 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Chirurgie (Pdf, 298,5 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Innere Medizin (Pdf, 108,0 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Allgemeinmedizin (Pdf, 141,0 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Anästhesiologie (Pdf, 110,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Arbeitsmedizin (Pdf, 71,6 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Augenheilkunde (Pdf, 161,8 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Dermatologie (Pdf, 132,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Geriatrie (Pdf, 115,1 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Gynäkologie (Pdf, 111,8 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach HNO (Pdf, 106,7 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Öffentlicher Gesundheitsdienst (Pdf, 307,9 KB)
PJ-Logbuch Laboratoriumsmedizin (Pdf, 186,2 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach MKG (Pdf, 101,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Neurochirurgie (Pdf, 153,2 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Neurologie (Pdf, 86,9 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Orthopädie (Pdf, 99,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Pädiatrie (Pdf, 179,9 KB)
PJ-Logbuch Palliativmedizin (Pdf, 587,2 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Pathologie (Pdf, 317,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Psychiatrie und Psychotherapie (Pdf, 89,4 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Psychosomatik (Pdf, 130,9 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Radiologie (Pdf, 139,6 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Rechtsmedizin (Pdf, 438,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Thoraxchirurgie (Pdf, 454,1 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Urologie (Pdf, 91,8 KB)
Für den Erhalt der Tertialbescheinigung ist das geführte PL-Logbuch in den Studiensekretariaten der Lehrkrankenhäuser bzw. der Kliniken der UM Mainz vorzulegen.
Das PJ-Logbuch ist zum M3 mitzubringen.
Ab 01.01.2014 beginnt das Praktische Jahr jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in
- Innere Medizin
- Chirurgie und
- Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Wahlpflichtfach.
Nähere Informationen können Sie der
PJ-Informationsbroschüre (Pdf, 262,2 KB) oder dem Merkblatt des Landesprüfungsamtes entnehmen.
Auf die Ausbildung im Praktischen Jahr werden
Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Tertials.
Die Ausbildungszeit im Praktischen Jahr ist ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus abzuleisten.
Aktuell gibt es nur noch 4 Stunden zum Eigenstudium. Diese Zeit ist zwingend im Lehrkrankenhaus zu absolvieren. Eine Kumulation der Eigenstudienzeiten ist nicht zulässig.
Die Regelungen zu den Eigenstudienzeiten im Praktischen Jahr sind in den jeweilig gültigen Studienordnungen des Fachbereichs Universitätsmedizin Mainz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Studiengang Humanmedizin festgelegt.
Es besteht die Möglichkeit das
Praktische Jahr in Teilzeit mit
50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit zu absolvieren. Über die konkrete Ausgestaltung und die Anzahl der Fehltage entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan für Studium und Lehre in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt. Vor Beginn des Praktischen Jahres müssen sich die Studierenden für ein Modell der Teilzeitregelung entscheiden, das für das gesamte Praktische Jahr gilt. Über Ausnahmen von dieser Regelung in Härtefällen entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan für Studium und Lehre. Weitere Informationen dazu finden Sie in der
PJ-Informationsbroschüre (Pdf, 262,2 KB).
Ein Splitting eines Tertials ist nur für das Ausland zulässig (siehe auch PJ im Ausland).
Es gelten bundeseinheitliche PJ-Tertialzeiten.
Hier (Pdf, 83,2 KB)finden Sie die
aktuellen Tertialtermine.
Zentrale Anmeldung für Studierende der Universitätsmedizin Mainz
Es gibt eine zentrale Online-Anmeldung für das Praktische Jahr. Die Universitätsmedizin der JGU Mainz nimmt am bundesweiten PJ-Portal teil. Die PJ-Online-Anmeldung und die Zuteilung der PJ-Plätze erfolgt ausschließlich über das PJ-Portal: http://www.pj-portal.de/ Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich in dem PJ-Portal registrieren müssen, da Sie anderenfalls keinen PJ-Platz buchen können! Eine Anleitung zum PJ-Portal finden Sie hier (Pdf, 4,4 MB). Bitte beachten Sie folgende Termine für die Universitätsmedizin Mainz im PJ-Portal zum PJ-Frühjahr 2025: Fr, 25.10.24 Registrierungsbeginn Mi, 30.10.24 Beginn Validierung Mo, 18.11.24 Fristende Härtefallanträge Mo, 02.12.24 Versand der Startzeiten Mo, 09.12.24 Beginn Buchungsphase Mi, 01.01.25 Ende Buchungsphase Am Mittwoch, 23.10.24 findet die PJ-Infoveranstaltung zum PJ-Frühjahr 2025 online über Big Blue Button statt. Weitere Informationen dazu gehen Ihnen per Mail zu. Die Präsentation zu dieser Infoveranstaltung finden Sie hier (Pdf, 735,3 KB). Hier geht es zur Registrierung im PJ-Portal. Härtefallanträge müssen zuerst im PJ-Portal gestellt werden. Spätestens bis zum Fristende Härtefallanträge senden Sie uns die Anträge und die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise als PDF per Mail an pj-buero@uni-mainz.de. Infos dazu finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre (Pdf, 262,2 KB). Hier finden Sie die Härtefall-Anträge mit Sozialpräferenz (Pdf, 61,7 KB), Leistungspräferenz (Pdf, 93,0 KB) und für den Medizin Campus Trier (Pdf, 123,2 KB). Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an:
Ines Schmidt/ Andreas Reichelt
Ressort Forschung und Lehre
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Büro: Geb. 907/EG/Raum 00-105
Sprechzeiten: Mo und Do 9-12 Uhr, Di 13-16 Uhr, Termine außerhalb der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung Tel.: 06131-39-29374 oder 39-29493 Mail: pj-buero@uni-mainz.de
Akademische Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen
Das Praktische Jahr kann in der Universitätsmedizin Mainz, in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder, soweit es sich um das Wahlpflichtfach Allgemeinmedizin handelt, in Akademischen Lehrpraxen der Universitätsmedizin Mainz absolviert werden.
Für Sie als Studierende der Universitätsmedizin Mainz gibt es die Möglichkeit bundesweit Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Studierenden sollen jedoch zumindest ein Tertial an der Heimatuniversität bzw. den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität absolvieren.
Wenn Sie einen Teil des Praktischen Jahres in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten absolvieren, bleiben Sie an der JGU Mainz als Heimatuniversität eingeschrieben. Eine Einschreibung als Zweithörer an der anderen Universität ist nicht mehr erforderlich.
Sie können vor Antritt zum Praktischen Jahr in der Betriebsärztlichen Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung machen.
Die Bewerbung von Studierenden für die Absolvierung von Teilen des Praktischen Jahres in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten erfolgt bundesweit über das PJ-Portal oder zu einheitlichen Terminen direkt bei den Medizinischen Fakultäten der Universitäten.
Zurzeit liegen dazu folgende Termine vom MFT vor:
PJ-Frühjahr 2025 |
- Bewerbung externer Studierender|06.01. – 10.01.2025
- Zusage/Absage an die externen Studierenden|10.02. – 14.02.2025
- Annahme des Platzes durch die Externen|17.02. – 21.02.2025
Hier (Pdf, 150,6 KB)finden Sie die Liste der Lehrkrankenhäuser mit den Ausbildungsplätzen im PJ.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrkrankenhäuser im Frühjahr und /oder Herbst PJ-Plätze anbieten.
Alle Informationen zu den Lehrkrankenhäusern finden Sie auch im PJ-Portal:
https://www.pj-portal.de/
Die Ausbildung im Wahlfach Allgemeinmedizin erfolgt in den Akademischen Lehrpraxen der Universitätsmedizin der JGU Mainz.
Die Zuteilung zu den Lehrpraxen erfolgt über das Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie.
Kontaktdaten und Informationen zum Wahlfach Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr und einen Überblick über die angebotenen Akademischen Lehrpraxen finden Sie
hier und im PJ-Portal:
https://www.pj-portal.de
Die Zuteilung der PJ-Plätze für Sie als Studierende der Universitätsmedizin der JGU Mainz erfolgt ausschließlich über das
PJ-Portal.
Informationen und Merkblätter
In der
PJ-Informationsbroschüre (Pdf, 262,2 KB)sind alle wichtigen Informationen zum Praktischen Jahr (PJ) in zusammengefasster Form enthalten.
Das Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum Praktischen Jahr, Informationen zur Online-Anmeldung zum zum M2 bzw. M3 und das Formular für die PJ-Tertialbescheinigung im Ausland finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes Mainz
hier.
Informationen zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrages über den AStA finden Sie
hier:
Die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages kann beantragt, wenn Studierende mindestens 3 Monate ihres Praktischen Jahres an einem Lehrkrankenhaus im Ausland oder in Deutschland außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Mainzer Semestertickets absolvieren.
Informationen für Externe
Seit
01.04.2013 haben die Studierenden bundesweit die Wahl, die Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr auch in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Vergabe von PJ-Plätzen an der Universitätsmedizin und den Akademischen Lehrkrankenhäusern der JGU Mainz an externe Studierende erfolgt ab PJ-Herbst 2023/24 über das bundesweite
PJ-Portal in der nationalen Vergabephase.
Für Studierende anderer Universitäten in Deutschland, die im Rahmen der PJ-Mobilität
ein oder zwei Tertiale an der Universitätsmedizin Mainz oder den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz absolvieren wollen, ist eine Einschreibung an der JGU Mainz nicht erforderlich.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge für das PJ erfolgt immer an ihrer Heimatuniversität und ist dann in der Universitätsmedizin bzw. den Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz zusammen mit dem Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.
Es gibt auch die Möglichkeit
zum PJ an die JGU Mainz zu wechseln. Sie absolvieren alle drei Tertiale an der UM Mainz bzw. den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz und werden zum PJ an der JGU Mainz eingeschrieben und können damit dann im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3 Examen) mündlich-praktisch an der UM Mainz oder dem Akademischen Lehrkrankenhaus geprüft werden.
Der Hochschulwechsel erfolgt nicht über das PJ-Portal.
Für den Hochschulwechsel müssen Sie sich bis zum 15.01. (Ausschlussfrist) für das Sommersemester bzw. bis zum 15.07. (Ausschlussfrist) für das Wintersemester als Hochschulwechsler zum PJ an der JGU Mainz über die Homepage
www.uni-mainz.de online bewerben. Das M2 Examen schreiben Sie an Ihrer Heimatuniversität. Sie werden an der JGU Mainz nur zum PJ eingeschrieben. Für den Erhalt der Zulassung an der JGU Mainz ist neben der endgültigen Zulassung zum PJ auch die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität vorzulegen. Legen Sie uns bitte das M2 Zeugnis (als beglaubigte Kopie oder im Original mit Kopie)vor und Sie erhalten dann eine endgültige Zulassung zum PJ. Bitte erst exmatrikulieren, wenn Sie das M2 Examen bestanden haben! Mit der Zulassung erhalten Sie dann die Aufforderung zu Zahlung des Semesterbeitrages und zur Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation. Die Liste finden Sie
hier (Pdf, 10,2 KB). Für die Zulassung und Einschreibung an der JGU Mainz ist das Studierendensekretariat der JGU Mainz auf dem Uni-Campus zuständig. Infos dazu finden Sie
hier.
Die Bewerbung von externen Studierenden für die Absolvierung von Teilen des Praktischen Jahres an der Universitätsmedizin Mainz oder den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz erfolgt ausschließlich über das bundesweite
PJ-Portal.
Wenn Sie einen Platz für ein, zwei oder mit Zustimmung Ihrer Heimatuniversität auch für drei Tertiale an der UM Mainz oder den Akademischen Lehrkrankenhäusern der JGU erhalten haben und diese auch annehmen, müssen Sie uns erst zum Beginn des Praktischen Jahres folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis des bestandenen M2 als Zugangsberechtigung zum Praktischen Jahr (beglaubigte Kopie M2 Zeugnis)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge von Ihrer Heimatuniversität und Nachweis zum Masernschutz
Praktisches Jahr im Ausland
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sieht es als förderungswürdig an, wenn Studierende einen Teil des Medizinstudiums, beispielsweise das Praktische Jahr (PJ), im Ausland ableisten. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Ausland bleibt der privaten Initiative überlassen, wird jedoch bei Bedarf durch das Ressort Forschung und Lehre unterstützt (Empfehlungsschreiben, Academic Record etc.). Die Registrierung im PJ-Portal ist in jedem Fall Voraussetzung, auch Sie ein, zwei oder drei Tertiale des Praktischen Jahres im Ausland ableisten möchten. Die Ausbildung im Ausland kann nur anerkannt werden, wenn die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt werden, d.h. an einem Krankenhaus erfolgt, das eine ausgewiesene Qualität als Universitätsklinik oder Lehrkrankenhaus besitzt. Vor Antritt des Praktischen Jahres sollte dies mit dem Landesprüfungsamt abgeklärt werden. Ein Tertialsplitting ist nur in einem Tertial möglich und dann nur in den Konstellationen: 8 Wochen Ausland/ 8 Wochen Lehrkrankenhaus der JGU Mainz oder 8 Wochen Ausland/ noch mal 8 Wochen Ausland. Vor Antritt des Praktischen Jahres im Ausland müssen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsbeauftragten der Universitätsmedizin eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen. Infos zu den Unterrichtsbeauftragten finden Sie hier: Alle weiteren Informationen finden Sie auch in der PJ-Informationsbroschüre (Pdf, 237,0 KB). Weitere Formulare unter anderem für das PJ im Ausland finden Sie hier zum Download.
Neue Richtlinien zum künftigen Prüfungsort
Mit der Änderung der ÄAppO und der damit verbundenen Möglichkeit, ab 01.04.13 bundesweit Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, gibt es neue Regelungen über den künftigen Prüfungsort des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktisches Examen- M3) .
Die Prüfung findet für alle eingeschriebenen Studierenden im Studienhang Humanmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stets an der Universitätsmedizin Mainz oder ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern statt, auch wenn die Studierenden ein oder mehrere Tertiale ihres Praktischen Jahres im Ausland bzw. einem anderen Universitätsklinikum oder dessen Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland verbracht haben. Studierende anderer Universitäten, die ein oder mehrere Tertiale ihres Praktischen Jahres an der Universitätsmedizin Mainz oder ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert haben, werden stets an ihrer Heimatuniversität geprüft.
Prüfungsort ist das jeweilige
Akademische Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wenn
- alle drei Tertiale in dem Akademischen Lehrkrankenhaus absolviert worden sind;
- zwei Tertiale in dem Akademischen Lehrkrankenhaus absolviert worden sind(Wenn das Wahlfach im Ausland oder einem anderen Universitätsklinikum oder dessen Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland oder in einem Lehrkrankenhaus der JGU Mainz abgeleistet wurde, muss das Lehrkrankenhaus das Wahlfach vorhalten.);
- nur ein Tertial in dem Akademischen Lehrkrankenhaus absolviert worden ist (wenn das Wahlfach im Ausland oder einem anderen Universitätsklinikum oder dessen Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland oder in einem Lehrkrankenhaus der JGU Mainz abgeleistet wurde, muss das Lehrkrankenhaus das Wahlfach vorhalten)
- wenn alle drei Tertiale in unterschiedlichen Lehrkrankenhäusern der JGU Mainz absolviert worden sind, wird in dem Akademischen Lehrkrankenhaus geprüft, in dem das Wahlfach absolviert wurde
Prüfungsort ist die
Universitätsmedizin Mainz, wenn
- alle drei Tertiale in der Universitätsmedizin Mainz absolviert worden sind;
- zwei Tertiale in der Universitätsmedizin Mainz absolviert worden sind;
- nur das Wahlfach in der Universitätsmedizin Mainz absolviert worden ist, die Pflichttertiale dagegen an zwei unterschiedlichen Ausbildungsstätten im In- oder Ausland;
- alle drei Tertiale im Ausland absolviert worden sind;
- das Akademische Lehrkrankenhaus das Wahlfach, das im Ausland oder einem anderen Universitätsklinikum oder dessen Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland oder in einem Lehrkrankenhaus der JGU Mainz abgeleistet wurde, nicht vorhält.
Für Studierende, die im Praktischen Jahr das
Wahlfach Allgemeinmedizin in
akademischen Lehrpraxen der JGU Mainz oder anderer Universitäten in Deutschland absolvieren gelten ab PJ-Herbst 2023/24 folgende gesonderte Regelungen:
-sofern die Studierenden ein oder beide Pflichttertial/e an einem Lehrkrankenhaus der JGU Mainz ableisten, findet das M3 Examen mit Wahlfach Allgemeinmedizin an diesem Lehrkrankenhaus statt
-sofern die Studierenden alle Pflichttertiale außerhalb der JGU Mainz an anderen Universitätsklinika oder deren Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland ableisten, findet das M3 Examen mit Wahlfach Allgemeinmedizin an der Universitätsmedizin Mainz statt.
Besondere Regelungen gelten bei den Lehrkrankenhäusern mit Kooperationsvereinbarungen.
In unklaren Fällen kann die Prüfung immer an der Universitätsmedizin Mainz erfolgen.
Die endgültige Festlegung des Prüfungsortes für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3 Examen) liegt nach Abgabe aller Tertialbescheinigungen im LPA Mainz in dessen Zuständigkeit.
Kontaktdaten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LPA Mainz finden Sie
hier