Einleitung zum FAQ für Gutachter_innen und wissenschaftliche Betreuer_innen
Dieses FAQ dient als Leitfaden für Gutachter_innen und Betreuer_innen, die Promovierende im Rahmen des Promotionsverfahrens an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz begleiten. Es fasst die wesentlichen Rechte und Pflichten zusammen und bietet klare Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den zentralen Aspekten der Betreuung und Begutachtung.
Das Ziel ist es, sowohl eine rechtssichere als auch eine qualitativ hochwertige Betreuung und Begutachtung sicherzustellen. Dabei berücksichtigt dieses Dokument relevante Bestimmungen der Promotionsordnung (PDF 200,6 KB) sowie Inhalte der Musterbetreuungsvereinbarung.
Wir empfehlen allen Betreuer:innen und Gutachter:innen, sich mit den hier aufgeführten Informationen vertraut zu machen, um die Promovierenden bestmöglich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf des Promotionsverfahrens zu gewährleisten.
Falls spezifische Fragen offen bleiben oder Unklarheiten bestehen, stehen der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie das Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Wer darf eine Dissertation betreuen?
Nur habilitierte Mitglieder oder Hochschullehrer_innen der Universitätsmedizin Mainz können die Betreuung übernehmen. Weitere Betreuer_innen können zusätzliche Unterstützung leisten, entbinden die Erstbetreuer_innen jedoch nicht von deren Verpflichtungen.
Welche Pflichten haben die Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?
- Regelmäßige fachliche Beratung und halbjährliche Treffen zum Fortschritt der Dissertation.
- Unterstützung bei der Publikation in „peer-reviewed“ Journals.
- Sicherstellung der korrekten Aufbewahrung der Primärdaten für mindestens 10 Jahre.
- Einholung aller notwendigen Genehmigungen (z. B. Ethik-Kommission, Tierversuche).
Was passiert, wenn ein:e Betreuer_in die Universitätsmedizin verlässt?
Die Betreuung kann für bereits angenommene Doktorand:innen noch bis zu drei Jahre weitergeführt werden, es sei denn, die Lehr- und Prüfungsberechtigung bleibt erhalten (§ 6 Abs. 3).
Hinweis: Die Dreijahresfrist für die Betreuung nach dem Ausscheiden aus der Universitätsmedizin gilt nicht, wenn die Lehr- und Prüfungsberechtigung des betreuenden Mitglieds weiterhin fortbesteht.
Welche zusätzlichen Verpflichtungen haben Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?
- Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Arbeits- und Zeitplans.
- Dokumentation der Besprechungen in Kurzprotokollen.
- Unterstützung der Promovierenden in ihrer wissenschaftlichen Selbstständigkeit.
- Sicherstellung der Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
Welche Verpflichtungen haben die Promovierenden gegenüber den Betreuer_innen?
- Regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt der Dissertation.
- Teilnahme an Kursen und Qualifikationsmaßnahmen, z. B. MAInz-DOC-Promotionskolleg.
- Wahrung des Urheberrechts und Sicherstellung, dass Forschungsergebnisse nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Ist die Registrierung als Doktorand_in verpflichtend?
Ja, die Registrierung als Doktorand_in an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist verpflichtend und muss mit Beginn der theoretischen oder praktischen Arbeit erfolgen. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung des Promotionsvorhabens.
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt online über das entsprechende Portal der Johannes Gutenberg-Universität. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite: Promotion an der JGU.
Warum ist die Registrierung wichtig?
- Sie stellt sicher, dass die Promovierenden ordnungsgemäß im Promotionsprozess integriert sind.
- Sie bietet Zugang zu universitären Ressourcen wie Kursen und IT-Diensten.
- Sie ermöglicht eine rechtliche und organisatorische Basis für das Promotionsvorhaben.
Hinweis: Betreuer_innen sollten sicherstellen, dass die Promovierenden die Registrierung rechtzeitig abschließen, um Verzögerungen im Promotionsprozess zu vermeiden.
Betreuer_innen können das Betreuungsverhältnis bei wiederholter Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die Promovierenden beenden. Hierzu ist ein formloser, begründeter Antrag an den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung zu stellen.
Wer wird als Gutachter_in benannt?
- Erstgutachter_in ist in der Regel der/die Betreuer_in.
- Zweitgutachten muss von einer unabhängigen Person erstellt werden, die nicht aus derselben Einrichtung stammt (§ 10 Abs. 4).
Hinweis: Die Befangenheit der Gutachter_innen, insbesondere bei Zweitgutachten, ist gänzlich auszuschließen.
Was sind die Aufgaben der Gutachter_innen?
- Erstellung eines schriftlichen Gutachtens innerhalb von acht Wochen.
- Bewertung der Dissertation anhand der Notenskala (§ 12 Abs. 1).
- Empfehlung zur Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung der Dissertation (§ 11 Abs. 1).
Welche Fristen gelten für die Erstellung von Gutachten?
Gutachten müssen innerhalb von acht Wochen vorliegen. Eine Fristüberschreitung ist schriftlich zu begründen.
Hinweis: Verzögerungen können erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Promotionsverfahrens haben.
Wann wird ein Drittgutachten erforderlich?
Ein Drittgutachten ist in folgenden Fällen notwendig:
- Abweichende Gutachten: Wenn die Erst- und Zweitgutachten voneinander abweichen, insbesondere hinsichtlich der Annahme, Überarbeitung oder Ablehnung der Dissertation (§ 11 Abs. 5).
- Bewertung mit „summa cum laude“: Bei einer mit „summa cum laude“ bewerteten Arbeit ist immer ein Drittgutachten erforderlich.
Hinweis: In beiden Fällen muss das Drittgutachten ausnahmslos von einer externen Person erstellt werden, die nicht an der Universitätsmedizin Mainz tätig ist. Dies dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit und Objektivität der Beurteilung.
Empfohlene Vorlage für Promotionsgutachten
Zur Unterstützung bei der Erstellung von Promotionsgutachten stellen wir eine Mustervorlage (PDF 142,8 KB)bereit, die sich an den Vorgaben der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Mainz orientiert. Diese Vorlage dient lediglich als Empfehlung und ist nicht verpflichtend. Sie soll den Gutachter_innen eine klare Struktur und Bewertungsmaßstäbe bieten.
Bitte beachten Sie:
- Gewichtung der Kriterien: Originalität und Methodik können bei Bedarf stärker gewichtet werden. Eine mögliche Gewichtung könnte z. B. sein: 50 % Methodik, 30 % Ergebnisse, 20 % Diskussion.
- Notenvergabe: Erläutern Sie die Ableitung der Gesamtnote anhand der einzelnen Bewertungsbereiche.
- Nutzung der Vorlage: Gehen Sie die vorgegebenen Punkte systematisch durch und passen Sie die Vorlage nach Bedarf an.
Die Vorlage umfasst:
- Bewertungskriterien wie Struktur und Form der Arbeit, Zielsetzung, Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Literatur und Originalität.
- Notenskala: Von summa cum laude (0,8) bis insufficienter (>3,4) mit detaillierten Erläuterungen.
- Zusammenfassende Bewertung: Einschließlich einer abschließenden Note.
Ziel der Mustervorlage:
- Einheitlichkeit und Transparenz in der Bewertung.
- Erleichterung der Erstellung durch eine klare Struktur.
- Berücksichtigung der wesentlichen wissenschaftlichen Aspekte.
Welche Regelungen gelten bei Konflikten zwischen Betreuer_innen und Promovierenden?
- Konflikte sollen zunächst innerhalb der Einrichtung gelöst werden (z. B. durch die Ombudsperson oder die Geschäftsführung des Promotionsprogramms).
- Bei schwerwiegenden Konflikten kann ein alternatives Betreuungsverhältnis angestrebt werden.
An wen können sich Betroffene wenden?
- Ombudsperson für die Wissenschaft der Universität Mainz.
- Gleichstellungsbeauftragte.
- Beauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Die Abteilung Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zuständig für
- Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
- Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
- Umsetzung der Promotionsordnung
- Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
- Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Herrn Fatos Berisha
Ressort Forschung und Lehre
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Tel: +49 (0) 6131 3929395
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