Dieses FAQ dient als Leitfaden für Gutachter_innen und Betreuer_innen, die Promovierende im Rahmen des Promotionsverfahrens an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz begleiten. Es fasst die wesentlichen Rechte und Pflichten zusammen und bietet klare Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den zentralen Aspekten der Betreuung und Begutachtung.
Das Ziel ist es, sowohl eine rechtssichere als auch eine qualitativ hochwertige Betreuung und Begutachtung sicherzustellen. Dabei berücksichtigt dieses Dokument relevante Bestimmungen der Promotionsordnung (Pdf, 200,6 KB) sowie Inhalte der Musterbetreuungsvereinbarung.
Wir empfehlen allen Betreuer:innen und Gutachter:innen, sich mit den hier aufgeführten Informationen vertraut zu machen, um die Promovierenden bestmöglich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf des Promotionsverfahrens zu gewährleisten.
Falls spezifische Fragen offen bleiben oder Unklarheiten bestehen, stehen der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie das Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Wer darf eine Dissertation betreuen?
Nur habilitierte Mitglieder oder Hochschullehrer_innen der Universitätsmedizin Mainz können die Betreuung übernehmen. Weitere Betreuer_innen können zusätzliche Unterstützung leisten, entbinden die Erstbetreuer_innen jedoch nicht von deren Verpflichtungen.
Welche Pflichten haben die Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?
Was passiert, wenn ein:e Betreuer_in die Universitätsmedizin verlässt?
Die Betreuung kann für bereits angenommene Doktorand:innen noch bis zu drei Jahre weitergeführt werden, es sei denn, die Lehr- und Prüfungsberechtigung bleibt erhalten (§ 6 Abs. 3).
Hinweis: Die Dreijahresfrist für die Betreuung nach dem Ausscheiden aus der Universitätsmedizin gilt nicht, wenn die Lehr- und Prüfungsberechtigung des betreuenden Mitglieds weiterhin fortbesteht.
Welche zusätzlichen Verpflichtungen haben Betreuer_innen laut Musterbetreuungsvereinbarung?
Welche Verpflichtungen haben die Promovierenden gegenüber den Betreuer_innen?
Ist die Registrierung als Doktorand_in verpflichtend?
Ja, die Registrierung als Doktorand_in an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist verpflichtend und muss mit Beginn der theoretischen oder praktischen Arbeit erfolgen. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung des Promotionsvorhabens.
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt online über das entsprechende Portal der Johannes Gutenberg-Universität. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite: Promotion an der JGU.
Warum ist die Registrierung wichtig?
Hinweis: Betreuer_innen sollten sicherstellen, dass die Promovierenden die Registrierung rechtzeitig abschließen, um Verzögerungen im Promotionsprozess zu vermeiden.
Betreuer_innen können das Betreuungsverhältnis bei wiederholter Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die Promovierenden beenden. Hierzu ist ein formloser, begründeter Antrag an den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung zu stellen.
Wer wird als Gutachter_in benannt?
Was sind die Aufgaben der Gutachter_innen?
Welche Fristen gelten für die Erstellung von Gutachten?
Gutachten müssen innerhalb von acht Wochen vorliegen. Eine Fristüberschreitung ist schriftlich zu begründen.
Hinweis: Verzögerungen können erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Promotionsverfahrens haben.
Wann wird ein Drittgutachten erforderlich?
Ein Drittgutachten ist in folgenden Fällen notwendig:
Hinweis: In beiden Fällen muss das Drittgutachten ausnahmslos von einer externen Person erstellt werden, die nicht an der Universitätsmedizin Mainz tätig ist. Dies dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit und Objektivität der Beurteilung.
Empfohlene Vorlage für Promotionsgutachten
Zur Unterstützung bei der Erstellung von Promotionsgutachten stellen wir eine Mustervorlage (Pdf, 142,8 KB)bereit, die sich an den Vorgaben der Promotionsordnung der Universitätsmedizin Mainz orientiert. Diese Vorlage dient lediglich als Empfehlung und ist nicht verpflichtend. Sie soll den Gutachter_innen eine klare Struktur und Bewertungsmaßstäbe bieten.
Bitte beachten Sie:
Die Vorlage umfasst:
Ziel der Mustervorlage:
Welche Regelungen gelten bei Konflikten zwischen Betreuer_innen und Promovierenden?
An wen können sich Betroffene wenden?
Die Abteilung Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zuständig für
Herrn Fatos Berisha
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 907 1. OG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)
Tel: +49 (0) 6131 3929395
Email
Bürozeiten: Sprechzeiten sind dienstags und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung