Allgemeine Informationen für Promovierende
Die Dissertationsschrift
§9 Abs. 1 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Dissertationsschrift muss eine wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Bereicherung des medizinischen Wissens oder Urteilsvermögens beitragen; hierzu gehört auch die Bearbeitung didaktischer Probleme aus dem Bereich der Medizin.
In der Dissertationsschrift soll die Bewerberin oder der Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme durch Beobachtung, Experiment oder Literaturstudium zu erkennen und zu bearbeiten.
Die Dissertationsschrift soll entsprechend dem Thema zu den wichtigsten Ansichten des Schrifttums kritisch Stellung nehmen. Dissertationsschriften, die lediglich eine referierende Zusammenstellung bereits im Schrifttum geäußerter Ansichten ohne eigene Wertung und Kritik darstellen, erfüllen die Anforderungen nicht.
Die Betreuerinnen und Betreuer sollen darauf hinwirken, dass die Dissertationsschrift ganz oder in wesentlichen Auszügen in überregionalen wissenschaftlichen Zeitschriften (Peer Review) publiziert wird. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertationsschrift vorzulegen.
Wird ein Forschungsprojekt von mehreren Doktorandinnen und Doktoranden gemeinsam bearbeitet, so muss jede oder jeder die Darstellung ihres oder seines persönlichen Anteils am Forschungsprojekt und seiner Bedeutung für die Wissenschaft als Dissertation einreichen. Der eigene Anteil an der Bearbeitung des Forschungsthemas muss eindeutig abgrenzbar und klar herausgestellt sein.
Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig.
§9 Abs. 3 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Eine Abhandlung, die in einem Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades bereits von einer Hochschule zurückgewiesen worden ist, ist als Dissertationsschrift ausgeschlossen.
§4 Abs. 1 d der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, müssen zusätzlich ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Bescheinigung eines mindestens mit einer Punktzahl 60 bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) belegt.
Welche weiteren Anforderungen gibt es um Publikationsbasiert zu promovieren?
- Die Publikationen müssen in der Regel nach dem Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe. a oder nach dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 oder § 4 Abs. 3 erstellt worden sein.
- Da die Dissertation auf einer einzigen Publikation beruht, muss die Doktorandin alleinige Erstautorin oder der Doktorand alleiniger Erstautor sein.
- Bei der Publikation muss es sich um eine von der Doktorandin oder dem Doktoranden selbst erarbeitete, bereits publizierte (Alleinautorenschaft), wissenschaftlich hochwertige Originalpublikation handeln.
- Die Publikation muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Hinblick auf den aktuellen Stand der Forschung wesentliche Ergebnisse eigener Forschungsarbeit der Doktorandin oder des Doktoranden darstellen.
- Die Publikation muss in einer überregionalen führenden wissenschaftlichen Zeitschrift mit Gutachtersystem veröffentlicht worden sein.
- Die Publikation soll in einer medizinischen Betriebseinheit oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung der Universitätsmedizin Mainz beziehungsweise einer kooptierten Forschungseinrichtung oder einem angehörenden Akademischen Lehrkrankenhaus erstellt worden sein.
- Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
- Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
Welche weitere Anforderungen gibt es um kumulativ zu promovieren?
- Die Publikationen müssen in der Regel nach dem Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe. a oder nach dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 oder § 4 Abs. 3 erstellt worden sein.
- Mindestens zwei selbst erarbeitete, als gleichwertig erachtete, im thematischen Zusammenhang stehende, Originalpublikationen (kumulative Dissertation).
- Die Publikationen müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Hinblick auf den aktuellen Stand der Forschung wesentliche Ergebnisse eigener Forschungsarbeit der Doktorandin oder des Doktoranden darstellen.
- Die Publikationen müssen in überregionalen führenden wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachtersystem veröffentlicht worden sein.
- Die Publikationen sollen in einer medizinischen Betriebseinheit oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung der Universitätsmedizin Mainz beziehungsweise einer kooptierten Forschungseinrichtung oder einem angehörenden Akademischen Lehrkrankenhaus erstellt worden sein.
- Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
- Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
- Die Doktorandin oder der Doktorand müssen bei mindesten einer dieser Originalpublikationen als Erstautorin oder Erstautor zeichnen.
- Die in der kumulativen Dissertationsschrift verwendeten Publikationen dürfen nicht in einem weiteren Promotions- beziehungsweise Habilitationsverfahren oder zur Erlangung sonstiger akademischer Grade als Teil der schriftlichen Leistung verwendet werden oder verwendet worden sein.
- Der Arbeitsanteil aller beteiligten Autorinnen oder Autoren muss in Bezug auf Inhalt und Umfang ausführlich schriftlich dargelegt werden. Diese Darlegung muss von allen beteiligten Koautorinnen oder Koautoren separat durch Unterschrift bestätigt werden.
- Zudem muss die Darlegung die Erklärung enthalten, dass sich jede Koautorin oder jeder Koautor der Regelung des §9 Abs. 5 Satz 10 der aktuell geltenden PromO bewusst und mit dessen Wirkung einverstanden ist, was ebenfalls jeweils durch Unterschrift bestätigt wird.
- Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikationen ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikationen (Betreuerin oder Betreuer) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist.
Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.
Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
- Titelseite (Seite I)
- Terminblatt (Seite II)
- DIN A4-Format
- Doppelseitig drucken
- Schriftgröße 10-12, Arial oder verwandte Schriftart, Standard: Arial 11
- Einfacher bis 1,5-facher Zeilenabstand, Standard: einfach
- Rand: Empfehlung 2,5 cm beidseits für doppelseitigen Ausdruck und elektronische Publikation
- Der Bucheinband kann zusätzlich mit den Angaben der Titelseite bedruckt werden
Bitte sprechen Sie mit Ihrer habilitierten Betreuerin / Ihrem habilitierten Betreuer den Zitationsstil ab:
- entweder Autor-Datum-Stil (sog. HARVARD-Konvention)
- oder Nummernstil (sog. VANCOUVER-Style)
Mustervorlage der Anzeige zur Vorveröffentlichung (neue PromoO)(PDF 23,7 KB)
Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Empfehlung bzw. ein Beispieldokument handelt.
Verpflichtend einzuhalten sind folgende Punkte:
- Titelseite (Seite I)
- Terminblatt (Seite II)
- DIN A4-Format
- Doppelseitig drucken
- Schriftgröße 10-12, Arial oder verwandte Schriftart, Standard: Arial 11
- Einfacher bis 1,5-facher Zeilenabstand, Standard: einfach
- Rand: Empfehlung 2,5 cm beidseits für doppelseitigen Ausdruck und elektronische Publikation
- Der Bucheinband kann zusätzlich mit den Angaben der Titelseite bedruckt werden
Einreichen der Dissertation
Nach Fertigstellung der Dissertation legt der/die Doktorand/in die Arbeit dem/der Betreuer(in) zur Durchsicht und Korrektur vor. Steht die endgültige Fassung fest, gibt der/die Betreuer(in) hierüber schriftlich sein Einverständnis.
Bei der Nominierung der Gutachterinnen und Gutachter sollen mögliche Befangenheiten ausgeschlossen werden. Sofern Erst- und Zweitgutachten von Mitgliedern der Universitätsmedizin erstellt werden, müssen sie unabhängig voneinander aus unterschiedlichen Instituten oder Kliniken verfasst werden.
Mustervorlage Einverständnis(PDF 108,5 KB)
Der Doktorand/die Doktorandin reicht schließlich die Dissertation mit den nachfolgenden Unterlagen beim Ressort Forschung und Lehre ein. Hierfür sind zwei festgebundene Exemplare der Dissertationsschrift im Format DIN A4 erforderlich. Es ist Leimbindung erforderlich (keine Spiralbindung, Klemm-Mappen oder Schnellhefter). Das Titelblatt der Arbeit muss von aussen erkennbar sein, indem man es entweder zusätzlich (!) auf den äusseren Kartoneinband drucken oder die Arbeit statt des Kartons mit Klarsichtfolie binden lässt. Arbeiten in Hardcover-Bindung, werden ab sofort nicht mehr akzeptiert!
Bitte senden Sie uns Ihre zwei festgebundenen Exemplare der Dissertationsschrift ausschließlich per Post zu.
Ab sofort kann die Dissertationsschrift alternativ auch in elektronischer Form eingereicht werden, allerdings nur nach vorheriger Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. Akzeptiert werden ausschließlich Dateien im PDF-Format.
Damit eine schnelle Sortierung der Dissertationsschrift erfolgen kann, benennen Sie das Dokument wie folgt:
Name_Vorname_TT_MM_JJJJ.pdf
TT_MM_JJJJ - Datum der elektronische Einreichung
Die zuzüglich zur Dissertationsschrift einzureichenden Unterlagen, müssen Sie uns weiterhin postalisch zusenden.
Über den folgenden Link können Sie Ihre Dissertationsschrift hochladen.
Die Arbeit kann erst zur Begutachtung versendet werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet; es erfolgt eine Rücksendung aller eingereichten Unterlagen.
- Eine Bescheinigung(PDF 108,5 KB) des/der habilitierten Betreuers/(in), dass er/sie mit der eingereichten Fassung einverstanden ist.
- Ein formloser Antrag(PDF 119,6 KB) (mit Anschrift, Datum, Telefon-Nr., eventuell Mobil-Nr., E-Mail-Adresse, Matrikel-Nr., Unterschrift) auf Zulassung zur Promotion an den Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Ressort Forschung und Lehre
- Ein persönlich unterschriebener Lebenslauf (entsprechend der letzten Seite der Dissertationsschrift) – bitte neben dem Familiennamen auch alle Vornamen angeben.
- Eine Eidesstattliche Erklärung (PDF 103,7 KB)darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbständig angefertigt, alle von ihr /ihm benutzten Veröffentlichungen, ungedruckten Materialien, sonstigen Hilfsmittel und andere Unterstützung exakt angegeben sowie Textstellen, die sie/er wörtlich, annähernd wörtlich oder inhaltlich aus gedruckten oder ungedruckten Arbeiten übernommen hat, als solche gekennzeichnet und mit den erforderlichen bibliographischen Angaben nachgewiesen hat; etc.
- Das Zeugnis über das bestandene Staatsexamen der Ärztlichen Prüfung oder über die bestandene Zahnärztliche Prüfung in amtlich beglaubigter Fotokopie.
- Bei verheirateten Bewerbern oder Bewerberinnen mit geändertem Namen eine Kopie der Heiratsurkunde oder sonstiger Dokumente. Gleiches gilt bei Namensänderung.
- Eine Quittung über die eingezahlte Promotionsgebühr in Höhe von 170,00* Euro; die Promotionsgebühr ist einzuzahlen an:
bei: Rheinhessen Sparkasse
´ IBAN: DE57 5535 0010 0000 0000 75
BIC: MALADE51WOR
Als Verwendungszweck (ist unbedingt anzugeben): «57900 / 9724780 / Promotion / Name / Vorname -bitte unbedingt auch Namen und Vorname angeben-
*Wirksam ab dem 18. April 2023
Nach der Mitteilung über die Offenlegung der Dissertationsschrift, sind folgende Unterlagen unaufgefordert zu beantragen bzw. nachzureichen:
- Eine formlose Erklärung(PDF 99,6 KB) über evtl. gegen die Bewerberin/den Bewerber laufende Strafverfahren. Zum Zeitpunkt des jeweiligen Promotionstermins höchstens 3 Monate alte Erklärung (Fehlanzeige ist erforderlich)
- Ein von der zuständigen Polizeibehörde ausgestelltes, zum Zeitpunkt des jeweiligen Promotionstermins höchstens 3 Monate altes Führungszeugnis (Belegart 0 für Behörde») -muss direkt von der Behörde an Ressort Forschung und Lehre gesendet werden.
Zurücknahme des Promotionsantrages
Wird der Promotionsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zurück genommen, gilt das Promotionsverfahren als erfolglos beendet.
Versicherungsschutz
Halten sich nicht-immatrikulierte Promovierende mithin mit Zustimmung der Universitätsmedizin auf dem Gelände der Universitätsmedizin auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Es muss jedoch beachtet werden, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Prüfung ihres Eintretens für jeden Einzelfall vorbehält, d.h. sollte sich ein Unfall ereignen, würde die Unfallkasse Rheinland-Pfalz das Vorliegen eines Versicherungsfalls prüfen.
Zuständige Stelle und Kontakte
- Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
- Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
- Umsetzung der Promotionsordnung
- Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
- Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 907 1. OG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)
Tel: +49 (0) 6131 3929395
Bürozeiten: Sprechzeiten sind dienstags und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung