Sie befinden sich auf der Seite des klinischen Abschnitts der Zahnärztlichen Ausbildung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Hier finden Sie die Stundenpläne und weitere wichtige Informationen zu den Unterrichtsveranstaltungen und den Einrichtungen.
Instrumentarium (Instrumentenliste)
Studierende, die vom 7. bis 10. Semester an den Patientenkursen teilnehmen, benötigen zahlreiche Behandlungsinstrumente und -hilfsmittel, die bis zum Semesterstart angeschafft werden müssen.
Die Auflistung finden Sie hier (Pdf, 64,6 KB):
Ohne diese Instrumente und Hilfsmittel ist eine Teilnahme an den klinischen Behandlungskursen der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung sowie der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde nicht möglich.
Diese Behandlungsinstrumente und -hilfsmittel können leider nicht von der Universitätsmedizin Mainz zur Verfügung gestellt werden.
Die Zeittafel für das Sommersemester 2025 (alte AOZ) finden Sie hier. (Pdf, 1,4 MB)
Hier finden Sie die Semesterstundenpläne Zahnmedizin alte AOZ für das Sommersemester 2025:
Semesterstundenplan 1. klinisches Semester (Pdf, 16,6 KB)
Semesterstundenplan 2. klinisches Semester (Pdf, 15,9 KB)
Semesterstundenplan 3. klinisches Semester (Pdf, 18,0 KB)
Semesterstundenplan 4. klinisches Semester (Pdf, 18,0 KB)
Semesterstundenplan 5. klinisches Semester (Pdf, 17,8 KB)
Die Klausurliste Zahnmedizin Klinik (alte AOZ) für das Sommersemester 2025 finden Sie hier. (Pdf, 18,5 KB)
Die Zeittafel für das Wintersemester 2024/25 (alte AOZ) finden Sie hier (Pdf, 1,5 MB) Hier finden Sie die Semesterstundenpläne Zahnmedizin alte AOZ für das Wintersemester 2024/25:
Semesterstundenplan 1. klinisches Semester (Pdf, 17,6 KB)
Semesterstundenplan 2. klinisches Semester (Pdf, 16,1 KB)
Semesterstundenplan 3. klinisches Semester (Pdf, 17,6 KB)
Semesterstundenplan 4. klinisches Semester (Pdf, 17,8 KB)
Semesterstundenplan 5. klinisches Semester (Pdf, 17,2 KB)
Die Klausurliste Zahnmedizin Klinik (alte AOZ) für das Wintersemester 2024/25 finden Sie hier (Pdf, 17,0 KB)
Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Ausbildung (neue AOZ)
Sommersemester 2025
Die Zeittafel für das Sommersemester 2025 finden Sie hier (Pdf, 1,4 MB)
Hier finden Sie die Semesterstundenpläne für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Ausbildung (neue AOZ) im Sommersemester 2025:
Semesterstundenplan 5. Fachsemester (Pdf, 123,9 KB)
Semesterstundenplan 6. Fachsemester (Pdf, 128,9 KB)
Semesterstundenplan 7. Fachsemester (Pdf, 132,9 KB)
Semesterstundenplan 8. Fachsemester (Pdf, 132,5 KB)
Wintersemester 2024/25
Hier finden Sie die Semesterstundenpläne für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Ausbildung (neue AOZ) im Wintersemester 2024/25:
Semesterstundenplan 5. Fachsemester (Pdf, 16,6 KB)
Semesterstundenplan 6. Fachsemester (Pdf, 104,5 KB)
Semesterstundenplan 7. Fachsemester (Pdf, 18,4 KB)
Hier (Pdf, 86,7 KB) finden Sie die Klausurliste für den Zweiten und Dritten Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung (neue AOZ) im Wintersemester 2024/25. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Studium nicht nachgehen können bzw. nicht an einer Prüfung teilnehmen können, ist innerhalb von drei Tagen ein Attest vom Arzt über Ihre Prüfungs-, Studierunfähigkeit im Studienbüro Zahnmedizin vorzulegen. Das Attest/Formular für den Krankheitsnachweis (Prüfungsunfähigkeits-, Studierunfähigkeitsbescheinigung) finden Sie hier. (Pdf, 213,4 KB)
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Studierende:
Da Sie als Studierende der klinischen Semester direkt am Patienten ausgebildet werden, können Sie Kontakt zu infektiösen Patienten haben. Aus diesem Grund bietet die Betriebsärztliche Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz für alle Studierenden eine Arbeitsmedizinische Vorsorge an. Sie können dazu in der Betriebsärztlichen Dienststelle einen Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 06131/17-7409. Der Arzt oder die Ärztin gibt in der Vorsorgebescheinigung an, wann eine weitere Arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Bitte überprüfen Sie in Ihrer Vorsorgebescheinigung, wann dies der Fall ist und vereinbaren dann einen Folgetermin. Bringen Sie zu diesem Termin Ihren Impfausweis bzw. aussagekräftige Impfunterlagen (gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt) mit.
Seit dem 01.01.2018 werden auch Studentinnen in den Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes* einbezogen. Diese Neuerung zielt darauf ab, die physische uns psychische Gesundheit schwangerer und stillender Studentinnen und ihrer (ungeborenen) Kinder zu schützen und zugleich die Fortführung des Studiums zu ermöglichen, soweit es verantwortbar ist. Die Regelungen des Gesetzes gelten für schwangere und stillende Frauen bis zu 12 Monate nach der Geburt. Studentinnen, die innerhalb ihres Zahnmedizinstudiums schwanger werden, sollten die Schwangerschaft unbedingt anzeigen, damit Sie in ihrer Schwangerschaft/ Stillzeit geschützt werden können. Die erste Anlaufstelle für die Meldung einer Schwangerschaft ist die "Zentrale Anlaufstelle Studentischer Mutterschutz" (ZASM), die beim Studierendensekretariat angesiedelt ist. Informationen zur Anzeige der Schwangerschaft finden Sie unter https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/studienorganisation/studentischer-mutterschutz/ . *Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuschG) in der Fassung vom 23.05.2017.