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Bewerbung um einen Studienplatz

Bewerbung um einen Studienplatz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Bewerbung um einen Studienplatz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Alle Informationen gelten für eine Bewerbung ab dem Sommersemester 2020. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen kann zurzeit keine Gewähr übernommen werden. Die Informationen stehen zudem unter dem expliziten Vorbehalt der abschließenden Umsetzung der bislang vorliegenden Beschlüsse und Empfehlungen in geltendes Landesrecht.

Für das Medizin- und Zahnmedizinstudium besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus), da sich jedes Semester deutlich mehr Bewerber/-innen für das Medizinstudium melden, als die Hochschulen aufnehmen können. Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung nach einem von den Ländern festgelegten Zulassungsverfahren vergeben:


Kriterium

Zulassungsquote

Abiturdurchschnittsnote 

30%

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

10%

Auswahlverfahren der Hochschulen 

60%



An der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz kann zum Winter- und zum Sommersemester mit dem Studium der Human- und Zahnmedizin begonnen werden.

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung, dabei gibt es pro Jahr zwei Bewerbungszeiträume. Näheres zu den Bewerbungsabläufen bei der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter www.hochschulstart.de. Eine Direktbewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder an der Universitätsmedizin ist nicht möglich.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen vergibt die Universität Mainz alle Studienplätze nach den Kriterien Abiturdurchschnittsnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS), praktische Erfahrungen und Preise in Wettbewerben.

Bei dem TMS handelt es sich um einen wissenschaftlich fundierten, fachspezifischen Studierfähigkeitstest, der zeitgleich an mehr als 90 Testorten in Deutschland durchgeführt wird.

Für die Bewerbung um einen Studienplatz in Mainz ist die Teilnahme am TMS freiwillig.

Der TMS findet ab 2022 zweimal pro Jahr statt (i. d. R. Mai und November). Die Anmeldung hierzu ist unter http://www.tms-info.org/ möglich. Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen zum TMS sowie Übungsaufgaben.

Für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelten folgende Kriterien (zu erreichen sind maximal 100 Punkte):

Abiturdurchschnittsnote 45P., Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) 45P., abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf 5P., Berufstätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf von mindestens 1 Jahr nach Abschluss der Ausbildung 3P. und Preise in Wettbewerben 2P.

Über die Auswahlkriterien und die berücksichtigten Gesundheitsfachberufe können Sie sich unter Bewerbungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge zusätzlich informieren. Auch erhalten Sie weitere Informationen zur Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren unter Bewerbung im DoSV.

Bewerbungsfristen der Stiftung für Hochschulzulassung

Für die Bewerbung um einen Studienplatz für Medizin oder Zahnmedizin gibt es jeweils unterschiedliche Fristen, die sich nach dem Datum der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung richten.

Bewerbung zum Sommersemester:

15. Januar eines jeden Jahres
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung über die genauen Fristen.

Bewerbung zum Wintersemester:

31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben („Altabiturient/innen“) bzw. 15. Juli für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben/erwerben.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung über die genauen Fristen.

Studium nach der Landarzt- und ÖGD-Quote

Allen Menschen, die ein besonderes Interesse an einer Tätigkeit als Landärztin/Landarzt oder im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) haben, ist es seit dem Wintersemester 2020/21 möglich auch ohne Einser-Abitur Medizin zu studieren. Mit der Landarzt-Quote geht die Verpflichtung einher, nach der Approbation eine Weiterbildung in der Facharztrichtung Allgemeinmedizin zu absolvieren und danach für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten (ländlichen) Regionen in Rheinland-Pfalz tätig zu werden. Analog dazu geht mit der ÖGD-Quote einher, eine Weiterbildung in der Facharztrichtung öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und für zehn Jahre in diesem Bereich tätig zu werden. Interessierte Personen können sich im März und im September jeden Jahres direkt bei dem „Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung“ bewerben. Bei der schriftlichen Bewerbung werden neben den schulischen Leistungen auch die fachlichen und persönlichen Qualifikationen berücksichtigt. Berufsausbildungen oder -tätigkeiten im Gesundheitswesen fließen ebenso wie ehrenamtliches Engagement und der Test für medizinische Studiengänge (TMS) in die Bewertung ein. Nach der schriftlichen Bewerbung erfolgt für einen Teil der Bewerber*innen das Auswahlgespräch, bei dem sie vor einem Gremium bestehend aus Hausärztinnen und Hausärzten, Mitarbeiter*innen des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung sowie weiteren Akteur*innen überzeugen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums (https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsrecht-approbierte-gesundheitsberufe-und-rechtsaufsicht/landarztquote)

Ein besonderes Angebot des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie für Studierende nach der Landarzt- bzw. ÖGD-Quote ist das Programm "Fit in der Vorklinik", ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz. In dem Programm werden die Studierenden von Beginn ihres Studiums an in besonderem Maße an ihr künftiges Aufgabengebiet herangeführt und unterstützend mit verschiedenen Angeboten durch das Medizinstudium begleitet.

Personen, die über die Landarzt- bzw. ÖGD-Quote studieren möchten sowie Studierende, die bereits ihren Studienplatz über die Quote erhalten haben, können sich gerne mit der Projektkoordinatorin Dr. Yvonne Bach über ma-bs-lo@unimedizin-mainz.de in Verbindung setzen.

Studium für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht auch für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur die Möglichkeit zum Studium.

Die Zentrale Studienberatung der Universität bietet regelmäßig einen digitalen Informationsabend für beruflich Qualifizierte an, die am Medizin und Zahnmedizinstudium interessiert sind. Die Anmeldung erfolgt über diese Seite

1. Unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Voraussetzung ist eine mit mindestens einem Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 abgeschlossene berufliche Ausbildung. Die berufliche Ausbildung muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für den betreffenden Studiengang förderlich sind.

2. Unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung

Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation nachweisen können, können eine unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung beantragen und sind demnach zum Studium aller Fachrichtungen an einer rheinland-pfälzischen Universität (oder Fachhochschule) berechtigt.

Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern.

Informationen zu speziellen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für beruflich qualifizierte Studierende finden Sie hier.