Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens, für alle Bewerberinnen und Bewerber die nach Inkrafttreten dieser Ordnung ordnungsgemäß das Thema ihrer Dissertationsschrift gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der geltenden Promotionsordnung angemeldet haben.
Die ab dem
26.10.2017 gültige Promotionsordnung können Sie
hier herunterladen.