Gute Wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliches Fehlverhalten kann in vielfältiger Form auftreten und schwerwiegende Folgen für die direkt und indirekt Beteiligten haben. Was darunter zu verstehen ist, ist im Detail von Fach zu Fach verschieden. Es gibt aber auch fächerübergreifende Regeln, wie sie zum Beispiel von der
DFG definiert werden. Seit Inkrafttreten des DFG-Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich bis zum 31. Juli 2023 umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Der Senat der Johannes Gutenberg-Universität hat eine entsprechende Ordnung beschlossen, die von der DFG freigegeben wurde. Am 27. Februar 2023 wurde die neue Ordnung veröffentlicht und ist damit nun auch für die Universitätsmedizin gültig. Diese und weitere Informationen finden Sie auf den
Webseiten zur Guten wissenschaftlichen Praxis an der JGU und im Downloadbereich der Abteilung
Forschung.
Ombudsperson: Umgang mit Wissenschaftlichem Fehlverhalten
Die
Ombudsperson für die Wissenschaft, steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ombudsperson der Johannes Gutenberg-Universität und Universitätsmedizin Mainz sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie
hier.
Forschungsdaten bezeichnen (digitale) Daten, die unter Anwendung verschiedener Methoden im Laufe der wissenschaftlichen Tätigkeit entstehen und als Grundlage für Forschungsergebnisse dienen. Dazu zählen u. a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben, die in der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, entwickelt oder ausgewertet werden. Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und sollten daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst werden.
Da Forschungsdaten notwendig sind, um die darauf aufbauenden Forschungsergebnisse verifizieren zu können, ist deren Archivierung ein Bestandteil der guten wissenschaftlichen Praxis und in einer entsprechenden
Leitlinie der JGU festgelegt. Die langfristige Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten leistet einen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und eröffnet wichtige Anschlussmöglichkeiten für die weitere Forschung. Bei weiteren Fragen zu Anforderungen von Drittmittelgebern in Bezug Forschungsdaten, Bewahrung und Nachnutzung der entstandenen Forschungsdaten sowie Rechte und Pflichten im Umgang mit Forschungsdaten wenden Sie sich bitte an das
Kompetenzteam Forschungsdaten.
Das Repositorium Gutenberg Open Science steht für die Open Access Publikation kleiner Forschungsdatensätze (bis 4 GB) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie
hier.