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Praktisches Jahr im Ausland

Allgemeines

Das PJ gliedert sich in drei Tertiale von jeweils 16 Wochen Länge in den folgenden Bereichen

  • Innere Medizin
  • Chirurgie
  • Allgemeinmedizin oder ein Wahlfach, das an der Universitätsmedizin Mainz oder einem ihrer Lehrkrankenhäuser angeboten wird

Grundsätzlich ist es möglich alle drei Tertiale im Ausland abzuleisten. Sollten Sie sich anstatt für Allgemeinmedizin für ein Wahlpflichtfach entscheiden, können im Ausland nur Wahlpflichtfächer belegt werden, die auch an der Universitätsmedizin Mainz angeboten werden. Andere Wahlpflichtfächer werden nicht anerkannt!

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum Praktischen Jahr (S. 3).

Um einen PJ-Platz im Ausland müssen Sie sich selbstständig bemühen. Einige hilfreiche Erfahrungsberichte finden Sie beispielsweise hier oder in der Datenbank des EU-Servicepoints. Beachten Sie, dass Sie die bundesweit einheitlichen Tertialzeiten einhalten müssen, auch wenn Sie Ihr Tertial im Ausland ableisten.

Bitte beachten Sie auch, dass ausländische Lehrkrankenhäuser gegebenenfalls Gebühren für ausländische PJler erheben und Sie gute bis sehr gute Sprachkenntnisse mitbringen müssen.

Im englischsprachigen Ausland existiert keine einheitliche Übersetzung für das PJ, während es in den USA als „Elective“ bezeichnet wird ist damit in vielen anderen Ländern die Famulatur gemeint. Klären Sie daher unbedingt ab, dass im Zuge Ihres Auslands-Tertials die in den PJ-Logbüchern aufgeführten Fähigkeiten vermittelt werden. 

Förderung Erasmus Traineeship

In vielen Ländern, auch außerhalb der EU, ist die Förderung über den EU-Servicepoint der JGU möglich. Dabei wird die Förderung als "Erasmus Praktikum" beantragt. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Learning Agreements, welches vom Fachbereich Medizin unterschrieben werden muss, die Ausfüllhilfe (rechts als pdf). 

Wichtig: Der Antrag muss VOR dem Beginn des PJ-Tertials gestellt werden. Es ist nicht möglich während des Praktischen Jahres Förderung nur für eine Tertialhälfte zu beantragen. 

Nach dem Aufenthalt benötigen Sie das C3- Dokument mit ECTS. Senden Sie uns dieses bitte vorausgefüllt zusammen mit der Tertial- und Äquivalenzbescheinigung zu. Auch bei einem gesplitteten Tertial müssen die Zeiten des Learning Agreements und der Tertialbescheinigung übereinstimmen. Halte Sie im Einzelfall bitte Rücksprache mit dem LPA Mainz.

Förderung über PROMOS

Auch eine Förderung über PROMOS ist möglich. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Abteilung Internationales und beachten Sie das Infoblatt rechts.

PJ-Tertial in Frankreich

Dafür benötigen Sie eine convention du stage. Wenden Sie sich für eine Vorlage und zur Unterschrift bitte an die Abteilung Internationales.

Äquivalenz- und Tertialbescheinigung

Damit ihr Auslands-Tertial anerkannt wird muss die Äquivalenz des Krankenhauses als Lehrkrankenhaus bestätigt werden. In Frage kommen ausschließlich Universitätskliniken oder an eine staatlich anerkannte Universität angeschlossene Lehrkrankenhäuser.

Die ÄAppO (Ärztliche Approbationsordnung) schreibt außerdem vor, dass die auszubildende Einrichtung folgende Anforderungen erfüllen muss:

  • eine leistungsfähige Röntgenabteilung
  • ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium
  • eine medizinische Bibliothek
  • ein Sektionsraum
  • ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden

Für den Erhalt Ihrer Äquivalenzbescheinigung kontaktieren Sie die entsprechenden Unterrichtsbeauftragten der Universitätsmedizin Mainz. Die Äquivalenzbescheinigung sollten Sie bereits vor Antritt ihres Auslands-Tertials einholen.

Tertial Splitting

Es ist möglich ein Tertial im Ausland zu splitten.

In diesem Fall darf es im gesplitteten Tertial keine Fehlzeiten geben. Die möglichen Konstellationen des Tertialsplittings sind:

  • 8 Wochen Ausland/ 8 Wochen Lehrkrankenhaus der JGU Mainz

ODER

  • 8 Wochen Ausland (I) und weitere 8 Wochen Ausland (II)

Falls Sie Ihr Tertial splitten wollen, setzen Sie sich unbedingt auch mit dem  PJ Büro in Verbindung. Sofern Sie eine Förderung durch Erasmus-Praktikum anstreben, beachten Sie bitte, dass der Auslandsaufenthalt eine Mindestdauer von 60 Tagen umfassen muss.

Nach dem Auslands-Tertial

Nach Abschluss Ihres Auslands-Tertials müssen Sie die Anerkennung eigenverantwortlich mit dem Landesprüfungsamt (LPA) abklären. Hierzu benötigen Sie:

  1. Die Äquivalenzbescheinigung
  2. Die Tertialbescheinigung (bitte eine der zweisprachigen Bescheinigungen nutzen).


Darüber hinaus bitten wir Sie unter folgendem Link die Umfrage auszufüllen: https://survey.zdv.uni-mainz.de/index.php/351794?newtest=Y&lang=de. Die erhobenen Daten dienen dazu künftige Interessenten besser bei der Planung Ihres Auslands-PJs unterstützen zu können. Die Umfrage sollte nicht länger als 5 Minuten dauern. 

 

 


Ausfüllhilfe Learning Agreement

PROMOS Infoblatt