Das PJ gliedert sich in drei Tertiale von jeweils 16 Wochen Länge in den folgenden Bereichen
Grundsätzlich ist es möglich alle drei Tertiale im Ausland abzuleisten. Sollten Sie sich anstatt für Allgemeinmedizin für ein Wahlpflichtfach entscheiden, können im Ausland nur Wahlpflichtfächer belegt werden, die auch an der Universitätsmedizin Mainz angeboten werden. Andere Wahlpflichtfächer werden nicht anerkannt!
Um einen PJ-Platz im Ausland müssen Sie sich selbstständig bemühen. Einige hilfreiche Erfahrungsberichte finden Sie beispielsweise hier oder in der Datenbank des EU-Servicepoints. Beachten Sie, dass Sie die bundesweit einheitlichen Tertialzeiten einhalten müssen, auch wenn Sie Ihr Tertial im Ausland ableisten.
Bitte beachten Sie auch, dass ausländische Lehrkrankenhäuser gegebenenfalls Gebühren für ausländische PJler erheben und Sie gute bis sehr gute Sprachkenntnisse mitbringen müssen.
Im englischsprachigen Ausland existiert keine einheitliche Übersetzung für das PJ, während es in den USA als „Elective“ bezeichnet wird ist damit in vielen anderen Ländern die Famulatur gemeint. Klären Sie daher unbedingt ab, dass im Zuge Ihres Auslands-Tertials die in den PJ-Logbüchern aufgeführten Fähigkeiten vermittelt werden.
In vielen Ländern auch außerhalb der EU ist die Förderung über den EU-Servicepoint der JGU möglich. Dabei wird die Förderung als "Erasmus Praktikum" beantragt. Weitere Informationen und alle einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Förderung von Auslands-Tertialen.
Wichtig: Der Antrag muss VOR dem Beginn des PJ gestellt werden. Es ist nicht möglich während des Praktischen Jahres Förderung nur für eine Tertialhälfte zu beantragen.
Es reicht nicht aus im Learning Agreement auf das PJ Logbuch zu verweisen.
Damit ihr Auslands-Tertial anerkannt wird muss die Äquivalenz des Krankenhauses als Lehrkrankenhaus bestätigt werden. In Frage kommen ausschließlich Universitätskliniken oder an eine staatlich anerkannte Universität angeschlossene Lehrkrankenhäuser.
Die ÄAppO (Ärztliche Approbationsordnung) schreibt außerdem vor, dass die auszubildende Einrichtung folgende Anforderungen erfüllen muss:
Für den Erhalt Ihrer Äquivalenzbescheinigung kontaktieren Sie die entsprechenden Unterrichtsbeauftragten der Universitätsmedizin Mainz. Die Äquivalenzbescheinigung sollten Sie bereits vor Antritt ihres Auslands-Tertials einholen.
Sie müssen sich an der Universität im Ausland, zu der das Krankenhaus gehört, ordnungsgemäß immatrikulieren. Ist dies aufgrund dortigen Rechts nicht möglich, kann ausnahmsweise davon abgesehen werden. Bei Nichtimmatrikulation wird eine Gleichstellungsbescheinigung des Dekans der ausländischen Universität oder des Leiters des ausländischen Krankenhauses benötigt. Daraus muss hervorgehen, dass Sie als ausländischer, nicht-immatrikulierter Studierender in Ihren Rechten und Pflichten den immatrikulierten Studierenden gleichgestellt sind.
Es ist möglich ein Tertial im Ausland zu splitten.
In diesem Fall darf es im gesplitteten Tertial keine Fehlzeiten geben. Die möglichen Konstellationen des Tertialsplittings sind:
ODER
Falls Sie Ihr Tertial splitten wollen, setzen Sie sich unbedingt auch mit Frau Schmidt ines.schmidt@uni-mainz.de in Verbindung. Sofern Sie eine Förderung durch Erasmus-Praktikum anstreben, beachten Sie bitte, dass der Auslandsaufenthalt eine Mindestdauer von 60 Tagen umfassen muss.
Nach Abschluss Ihres Auslands-Tertials müssen Sie die Anerkennung eigenverantwortlich mit dem Landesprüfungsamt (LPA) abklären. Hierzu benötigen Sie:
Darüber hinaus bitten wir Sie unter folgendem Link die Umfrage auszufüllen: https://survey.zdv.uni-mainz.de/index.php/351794?newtest=Y&lang=de. Die erhobenen Daten dienen dazu künftige Interessenten besser bei der Planung Ihres Auslands-PJs unterstützen zu können. Die Umfrage sollte nicht länger als 5 Minuten dauern.