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Das Learning Agreement

Die Kurswahl

  • Informationen über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität können Sie deren Website entnehmen.
  • Wenden Sie sich an die ERASMUS Information Medizin für den Kontakt mit Ehemaligen und Erfahrungsberichte
  • Besprechen Sie Ihre Kurswahl wenn möglich auch mit der Gastuniversität
  • Klären Sie eigenständig die Anerkennung Ihrer Kurse mit dem Landesprüfungsamt ab.
  • Falls vom Landesprüfungsamt gefordert, lassen Sie sich von den Unterrichtsbeauftragten der jeweiligen Veranstaltung in Mainz eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess länger, kümmern Sie sich also in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig darum.

Das Learning Agreement

Ein bereits vorausgefülltes Learning Agreement, in das Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen müssen, finden Sie hier: 

Falls Sie die unausgefüllte Vorlage von der Abteilung Internationales verwenden, so füllen Sie diese bitte wie folgt aus: 

1. Seite

  • THE STUDENT

Subject Area Code: 0912 (Medicine) /0911 (Dentistry)
Studiengang: St.Ex.

  • SENDING INSTITUTION

Sending Institution: Johannes Gutenberg-Universität (D MAINZ01)
Contact: Lenka Tucek (ERASMUS Institutional Coordinator)

Johannes Gutenberg- University
International Office -INT-
55099 Mainz, Germany
Phone: +49-6131-39-20039
E-Mail:  erasmus@international.uni-mainz.de

2. Seite

  • A) PROPOSED MOBILITY PROGRAMME AT THE RECEIVING INSTITUTION:

Pro Semester sollten Sie in der Summe mindestens 15 ECTS erreichen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder an die Kolleginnen und Kollegen vom Campus.

  • B) GROUP OF EDUCATIONAL  COMPONENTS IN THE STUDENT’S DEGREE

Es werden keine Kurse eingetragen, sondern:

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen erfolgt im Staatsexamensstudiengang Medizin ausschließlich durch das Landesprüfungsamt für Medizin und ist von dem Studierenden eigenverantwortlich mit dem Landesprüfungsamt abzustimmen.

3. Seite

  • RESPONSIBLE PERSON IN THE SENDING INSTITUTION

Name: Dr. Arnold-Fabian
Function: Beauftragter für Internationale Studierendenangelegenheiten
Phone: 0049 (0) 6131/17-9984
E-Mail:  auslandsstudium-medizin@uni-mainz.de

  • Denken Sie auch daran Ihr Dokument zu unterschreiben bevor Sie es einreichen.

Ihr Learning Agreement muss spätestens einen Monat nach Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig ausgefüllt und von allen Seiten unterschrieben bei der Abteilung Internationales vorliegen. Die Bearbeitungszeit von unserer Seite beträgt meist zwei Wochen. Stellenweise kann es jedoch auch zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Reichen Sie daher Ihr Learning Agreement schon frühzeitig ein.