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Promotionsstipendien

Ausschreibung für Promotionsstipendien der Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung

Die Sibylle Kalkhof-Rose-Stiftung, Treuhandstiftung unter dem Dach der Johannes Gutenberg-Universitätsstiftung, fördert den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs aller Fachbereiche und künstlerischen Hochschulen der JGU. Die Stiftung vergibt dabei in erster Linie Stipendien zum Lebensunterhalt. Die Höchstdauer einer Förderung durch wiederkehrende Leistungen beträgt bis zu 24 Monate. Die Stipendien umfassen 1.400 € / Monat (frühestens ab 04/2021) sowie als Einmalleistung bis zu 1.000 € für Sachmittel. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in monatlichen Raten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Professorinnen und Professoren sowie betreuungsberechtigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Für eine Förderung in Betracht kommen fortgeschrittene Doktorandinnen und Doktoranden bzw. vergleichbar fortgeschrittene Studierende der beiden künstlerischen Hochschulen, die bei Beginn ihrer Arbeit nicht älter als 27 Jahre alt gewesen sein sollen und deren Vorhaben ein herausragendes Ergebnis erwarten lässt. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis an der JGU oder an anderer Stelle stehen, können in der Regel nicht gefördert werden.

Die Anträge sollen enthalten:

  1. eine Begründung des Antrags durch die vorschlagende Betreuungsperson (maximal 3 Seiten)

  2. Unterlagen der Kandidatin / des Kandidaten:

  • Beschreibung von Ziel und Methode des Vorhabens (maximal 3 Seiten),
  • Zeitplan für das Projekt,
  • Zusammenstellung des voraussichtlichen finanziellen Aufwands,
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Bild)
  • Versicherung der Kandidatin bzw. des Kandidaten, dass sie bzw. er bei keiner anderen Einrichtung eine vergleichbare Förderung beantragt hat.

Wir möchten Sie bitten, Anträge zu geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie betreuen, über Ihr Dekanat bzw. Rektorat beim Präsidenten der JGU einzureichen. Ausschlussfrist für einen Antrag auf Förderung im Jahr 2021 ist der 31. Dezember 2020.

Die Förderrichtlinien finden Sie auch online unter https://www.foerdern-und-stiften.uni-mainz.de/files/2020/06/200623_richtlinien_sibylle-kalkhof-rose-stiftung.pdf