Mehr Chancengleichheit durch Gesamtfrauenförderplan
Universitätsmedizin Mainz bekommt wichtiges Steuerinstrument für eine ausgewogene Gleichstellungspolitik
Erstmalig seit der Fusion des Universitätsklinikums mit dem Fachbereich Medizin der Johannes Gutenberg-Universität zur Universitätsmedizin Mainz liegt nun ein gemeinsamer Frauenförderplan für nicht-wissenschaftliche und wissenschaftliche Beschäftigte vor. Vorrangiges Ziel des Gesamtfrauenförderplan ist es, die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten.
„Was wir mittel- und langfristig anstreben, ist eine geschlechterparitätische Besetzung von Führungs- und Leitungspositionen sowohl im wissenschaftlichen als auch nicht-wissenschaftlichen Bereich“, sagt der Medizinische Vorstand und Vorstandsvorsitzende, Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer.
Im nichtwissenschaftlichen Bereich liegt der Frauenanteil insgesamt bei 78,8 Prozent, da Pflege- und medizinisch-technische Berufe sowie der Verwaltungsdienst klassische Frauenberufe sind. In diesem Bereich sollen Frauen nachhaltig unterstützt werden in der Qualifikation für Führungspositionen.
Mittels des Frauenförderplans gilt es aber auch im wissenschaftlichen Bereich ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Dort liegt der Frauenanteil insgesamt bei 46,7 Prozent. Mit 18,1 Prozent bei den W2/C3-Professuren und 8,9 Prozent bei den W3/C4-Professuren sind Frauen derzeit deutlich unterrepräsentiert. Anspruch ist es daher, den Frauenanteil bei Professuren und Führungspositionen merklich zu erhöhen. „Unser Ziel ist es, bis Ende 2015 bei jeder vierten Berufung und bis Ende 2017 bei jeder dritten Berufung eine Frau auf Listenplatz 1 zu haben. Langfristig streben wir einen Frauenanteil von 50 Prozent bei den Professuren an“, unterstreicht der Wissenschaftliche Vorstand, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann.
Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der Ärzteschaft: Mit 25,7 Prozent Oberärztinnen sind die Frauen in dieser Gruppe deutlich unterrepräsentiert. In der Konsequenz soll bei Einstellungsverfahren und Beförderungen der Frauenanteil deutlich erhöht werden.
Um sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch der Ärzteschaft den Frauenanteil signifikant zu erhöhen, ist es unumgänglich, dass sich mehr Frauen habilitieren. Denn die Habilitation ist eine zentrale Voraussetzung, um sich auf eine Professur bewerben zu können, da die eigene Fakultät mit der Habilitation bescheinigt, dass man berufbar ist. Aus diesem Grund ist ein ganz zentrales Ziel, einen Frauenanteil von 50 Prozent bei den Habilitationen zu erreichen. „Viel versprechend waren bereits die Zahlen aus 2012, denn da lag der Frauenanteil bei den Habilitationen in der Humanmedizin bei 40 Prozent“, bemerkt der Wissenschaftliche Vorstand in diesem Zusammenhang und ergänzt: „Ein ausgewogenes Verhältnis bei weiblichen und männlichen Habilitanden wollen wir langfristig sowohl über personenbezogene als auch organisationsbezogene Maßnahmen erreichen.“ Zu den personenbezogenen Maßnahmen zählen unter anderem die Fortführung des Edith-Heischkel-Mentoring-Programms zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, eine eigene Seminar- und Fortbildungsreihe für Frauen und ein Serviceangebot zur strategischen Karriereberatung. Organisationsbezogene Maßnahmen sind beispielsweise die aktive Rekrutierung von geeigneten Kandidatinnen, die geschlechterparitätische Besetzung sämtlicher Gremien im Bereich Forschung und Lehre sowie die gezielte Nutzung von Geldern für Gleichstellungsmaßnahmen aus Drittmittelanträgen.
Zu den Zielen des Gesamtfrauenförderplans zählt zudem die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Arbeitsbelastung ist mit Schichtdienst, Wochen- und Nachtarbeit und auch mit einer Verdichtung der Arbeit verbunden. Auch werden Patienten immer älter. „Nur wenn wir die Rahmenbedingungen bei diesen oft harten Tätigkeiten positiv gestalten können, werden wir in der Zukunft genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und die Pflege mit hoher Qualität an der Universitätsmedizin sichern“, so Prof. Pfeiffer. Darüber hinaus soll eine betriebliche Gesundheitsförderung etabliert werden, die das soziale und physische Wohlbefinden im Verhältnis Individuum-Organisation gewährleistet. Auch werden Teilzeitarbeitsmodelle und die Möglichkeiten von Tele- und Heimarbeit zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben überprüft.
„Mit dem Gesamtfrauenförderplan existiert jetzt ein Handlungsrahmen mit ganz konkreten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universitätsmedizin Mainz. Damit lässt sich aktiv der Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen vorantreiben“, unterstreicht die Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin Mainz für wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Prof. Ellen Closs. „Damit sind die Weichen gestellt, damit keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Familienstands erfolgt“, so die Gleichstellungsbeauftragte für nichtwissenschaftliches Personal, Antje Schlehenbecker. Beide Gleichstellungsbeauftragte hatten gemeinsam mit dem Projektreferenten des Professorinnen-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Dr. Marc Höcker, maßgeblichen Anteil am Frauenförderplan.
Der Frauenförderplan gilt für die Dauer von sechs Jahren also von 2013 bis 2019.
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Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin Mainz
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Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz. Mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen gehören zur Universitätsmedizin Mainz. Mit der Krankenversorgung untrennbar verbunden sind Forschung und Lehre. Rund 3.500 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz kontinuierlich ausgebildet. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de