Das Thema der Dissertationsschrift soll in der Regel mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer oder mit einem habilitierten Mitglied der Universitätsmedizin, die eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit an der Universitätsmedizin Mainz ausüben, vereinbart worden sein und unter ihrer oder seiner Betreuung bearbeitet werden.
Viele Institute und Kliniken veröffentlichen Dissertationsthemen auf ihren Webseiten und durch Aushänge direkt vor Ort.
Die Mehrheit der Promovierenden (Dr. med. und Dr. med. dent.) findet Thema und Betreuerin/Betreuer für eine Dissertation durch den persönlichen Kontakt mit der Dozentin/ den Dozenten in den Lehrveranstaltungen.
Falls Sie gerne in einem bestimmten Fachgebiet oder Forschungsbereich promovieren würden und weder auf der Webseite der besagten Institution noch in den Aushängen fündig werden, sprechen Sie die Leiterin bzw. den Leiter der Einrichtung direkt an (am besten per Mail über das jeweilige Sekretariat) und fragen Sie nach möglichen Themenstellungen für eine Doktorarbeit.
Die Fragestellung
Manche Dissertationen werden von vornherein mit einer sehr klar umrissenen Fragestellung vergeben. In diesen Fällen sollten Sie als Doktorandin bzw. Doktorand sicherstellen, dass Sie diese Fragestellung vollständig verstehen. Alle Unklarheiten sollten in Vorgesprächen mit dem Betreuer beseitigt werden.
Sollte die Fragestellung nicht eindeutig formuliert sein, sollten Betreuer und Promovierende versuchen, in Gesprächen die Fragestellung gemeinsam zu präzisieren. Die Doktorandin oder der Doktorand hat so die Möglichkeit, bei der Auswahl des Themas und der Erarbeitung der genauen Fragestellung mitzuwirken. Spätestens zu Beginn der praktischen Phase sollten die Fragestellung und das Ziel erarbeitet worden sein.
Erarbeiten eines Arbeitsplans und/oder eines Exposés
Zusammen mit dem Betreuer sollte ein Arbeitsplan und/oder eines Exposé für die Anfertigung der Dissertationsschrift festgelegt werden.
Betreuungsvereinbarung
Die Betreuerin oder der Betreuer schließt mit der Doktorandin oder dem Doktoranden eine schriftliche Betreuungsvereinbarung über einen strukturierten Promotionsablauf ab. In dieser Vereinbarung werden Aufgaben und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers sowie Aufgaben und Pflichten der/des Promovierenden geregelt. Der Betreuungsvereinbarung ist der Arbeitsplan und/oder eines Exposé beizufügen.
Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
In begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Universitätsmedizin über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorgelegt werden, kann der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von dem Erfordernis der Note nach absehen.
Die Berechnung der Gesamtnote liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie.
Der Nachweis wäre in diesen Fall erbracht,
Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise
Für die konkrete Anerkennung Ihres ausländischer Vorbildungsnachweise finden Sie auf folgender Seite alle Informationen.
Folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzung gelten nur bei Doktorandinnen oder Doktoranden, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben
müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" DSH-2 gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nachweisen.
Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat, gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften „Dr. rer. physiol." setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
Eignungsfeststellungsverfahren für besonders qualifizierte Absolventinnen oder Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer Fachhochschule oder eines Bachelorstudiengangs für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.)
Die besondere Qualifikation wird im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachgewiesen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren regelt §4 Abs. 3 der aktuell geltenden Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
Mit Beginn der theoretischen und praktischen Arbeiten für die Promotion muss das Thema der Dissertationsschrift angezeigt und registriert werden.
Die Anzeige des Dissertationsthemas muss zusammen mit der Betreuungsvereinbarung sowie den Registrierungsantrag und den entsprechenden Unterschriften sowie mit Stempel der Medizinischen Betriebseinheit von der Doktorandin / dem Doktoranden im Ressort Forschung und Lehre eingereicht werden.
Die Promotion soll in der Regel fünf Jahre nach der Anzeige des Dissertationsthemas abgeschlossen sein.
Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung kann insbesondere in Fällen der besonderen persönlichen Härte auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine Verlängerung der Frist genehmigen.
Bitte beachten:
Es werden nur ordnungsgemäß über Jogustine ausgefüllte Anzeigen im Ressort Forschung und Lehre angenommen.
Die Anzeige des Dissertationsthemas sowie die Betreuungsvereinbarung erhalten Sie über die Registrierung über Jogustine.
Anzeige des Dissertationsthemas Dr. rer. physiol. (Sollten Sie hierzu Fragen haben, so vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.)
Das Formular Anzeige des Dissertationsthemas zusammen mit der Betreuungsvereinbarung sowie dem Registrierungsantrag kann während der Sprechzeiten im Ressort Forschung und Lehre abgegeben oder an folgende Anschrift gesendet werden:
Universitätsmedizin
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ressort Forschung und Lehre
Stabstelle Nachwuchsförderung
Obere Zahlbacher Str. 63
55131 Mainz
Ja, für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als Promotionsstudierende/r eingeschrieben werden möchten oder nicht.
Mit Beginn der theoretischen und praktischen Arbeiten für die Promotion muss das Thema der Dissertationsschrift registriert werden. Promovenden zum „Dr. rer. physiol.“ können Ihre Doktorarbeit mit dem Eintreten aller Zulassungsvoraussetzungen in Jogustine registrieren.
Die Registrierung wird online über Jogustine durchgeführt.
Nein, Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um Ihre Promotion in Jogustine zu registrieren.
Ja, Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben in Jogustine registriert und den Antrag auf Zulassung im Ressort Forschung und Lehre / Stabstelle Wissenschaftliche Nachwuchsförderung abgegeben haben, damit Sie vom zentralen Studierendensekretariat für ein Promotionsstudium immatrikuliert werden können.
Es ist nicht nötig, für die Promotion eingeschrieben zu sein. Von daher - wenn Ihr Studentenstaus endet, dann hat das keine Auswirkung auf das Promotionsverfahren.
Das Promotionsbüro ist zuständig für
Herrn Fatos Berisha
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 907 1. OG
Tel: 06131 17-9691
Fax: 06131 17-9669
Email
Das Ressort Forschung und Lehre ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Unsere Mitarbeiter erreichen Sie am besten per Mail.