Das neue MAInz-DOC-Promotionskolleg für Promovierende der Human- und Zahnmedizin ist gestartet. Neben der Doktorarbeit können Promovierende an einem begleitenden wissenschaftlichen Curriculum teilnehmen. Die Organisation des Promotionskollegs erfolgt durch die Mainz Research School of Translational Biomedicine (TRANSMED). Weitere Informationen bekommen Sie hier.
Die Anforderungen an die Dissertationsschrift werden in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschrieben:
§9 Abs. 1 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Dissertationsschrift muss eine wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Bereicherung des medizinischen Wissens oder Urteilsvermögens beitragen; hierzu gehört auch die Bearbeitung didaktischer Probleme aus dem Bereich der Medizin.
In der Dissertationsschrift soll die Bewerberin oder der Bewerber den Nachweis erbringen, dass sie oder er in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme durch Beobachtung, Experiment oder Literaturstudium zu erkennen und zu bearbeiten.
Die Dissertationsschrift soll entsprechend dem Thema zu den wichtigsten Ansichten des Schrifttums kritisch Stellung nehmen. Dissertationsschriften, die lediglich eine referierende Zusammenstellung bereits im Schrifttum geäußerter Ansichten ohne eigene Wertung und Kritik darstellen, erfüllen die Anforderungen nicht.
Die Betreuerinnen und Betreuer sollen darauf hinwirken, dass die Dissertationsschrift ganz oder in wesentlichen Auszügen in überregionalen wissenschaftlichen Zeitschriften (Peer Review) publiziert wird. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertationsschrift vorzulegen.
Wird ein Forschungsprojekt von mehreren Doktorandinnen und Doktoranden gemeinsam bearbeitet, so muss jede oder jeder die Darstellung ihres oder seines persönlichen Anteils am Forschungsprojekt und seiner Bedeutung für die Wissenschaft als Dissertation einreichen. Der eigene Anteil an der Bearbeitung des Forschungsthemas muss eindeutig abgrenzbar und klar herausgestellt sein.
Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig.
§9 Abs. 3 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Eine Abhandlung, die in einem Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades bereits von einer Hochschule zurückgewiesen worden ist, ist als Dissertationsschrift ausgeschlossen.
§4 Abs. 1 d der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, müssen zusätzlich ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Bescheinigung eines mindestens mit einer Punktzahl 60 bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) belegt.
Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich dass als Dissertation auch eine bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit angenommen werden kann, welche in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entspricht.
Welche weiteren Anforderungen gibt es um Publikationsbasiert zu promovieren?
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5 Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft.
Laut § 9 Abs. 5 der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. Oktober 2017, ist es möglich kumulativ zu promovieren. Die Dissertation muss in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift gemäß § 9 Absatz 1 oder 2 entsprechen.
Welche weitere Anforderungen gibt es um kumulativ zu promovieren?
Eine gemeinsame deutschsprachige Zusammenfassung ist Ihnen voranzustellen, welche den Inhalt der Publikation beziehungsweise im Fall mehrerer Publikationen den thematischen Zusammenhang dieser Publikationen, besonders verdeutlicht.
Abschließende Diskussion zum Dissertationsprojekt sowie ein Literarturverzeichnis sind anschließend beizufügen.
Die Doktorandin oder der Doktorand müssen bei mindesten einer dieser Originalpublikationen als Erstautorin oder Erstautor zeichnen.
Die in der kumulativen Dissertationsschrift verwendeten Publikationen dürfen nicht in einem weiteren Promotions- beziehungsweise Habilitationsverfahren oder zur Erlangung sonstiger akademischer Grade als Teil der schriftlichen Leistung verwendet werden oder verwendet worden sein.
Der Arbeitsanteil aller beteiligten Autorinnen oder Autoren muss in Bezug auf Inhalt und Umfang ausführlich schriftlich dargelegt werden. Diese Darlegung muss von allen beteiligten Koautorinnen oder Koautoren separat durch Unterschrift bestätigt werden.
Zudem muss die Darlegung die Erklärung enthalten, dass sich jede Koautorin oder jeder Koautor der Regelung des §9 Abs. 5 Satz 10 der aktuell geltenden PromO bewusst und mit dessen Wirkung einverstanden ist, was ebenfalls jeweils durch Unterschrift bestätigt wird.
Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikationen ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikationen (Betreuerin oder Betreuer) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist.
Die Erfüllung der formalen und materiellen Bedingungen des §9 Abs. 5 Sätze 5 bis 14 wird durch den Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung geprüft.
1. Titelblatt (Pdf , 137,0 KB)
Das im Anhang vorgegebene Muster vom Titelblatt ist exakt in der Dissertationsschrift zu übernehmen. Bei einer Dissertationsschrift in englischer Sprache ist der Titel in deutscher und englischer Sprache anzugeben. Der gesamte Text vom Titelblatt ist in selber Schriftart und Schriftgröße einzutragen. Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung der Klinik oder des Instituts an. Die folgende Übersicht, hilft Ihnen dabei die genaue Bezeichnung der Klinik oder des Instituts herauszufinden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.
2. Terminblatt (Pdf , 155,6 KB) (Seite 2)
Das im Anhang vorgegebene Muster vom Terminblatt ist exakt in der Dissertationsschrift zu übernehmen.
3. Widmung (optional)
Falls eine Widmung gewünscht ist, ist dieser Stelle auf einer dritten, separaten Seite einzufügen.
4. Inhaltsverzeichnis
Keine Vorgaben bezüglich der Gestaltung
5. Abkürzungsverzeichnis (optional)
Welche Abkürzungen ins Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden, entscheidet die Doktorandin bzw. der Doktorand nach eigenem Ermessen gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Betreuer. Das Abkürzungsverzeichnis ist im Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufzuführen.
6. Tabellen- und/oder Bildverzeichnisse
Sofern in der Dissertationsschrift auch Tabellen oder Bilder enthalten sind, wird hier ein Tabellen- und/oder Bildverzeichnis eingefügt. Das Tabellen- und/oder Bildverzeichnis ist im Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe aufzuführen.
7. Einleitung / Ziel der Dissertation
Das Einleitungskapitel soll auf anschauliche und verständliche Weise in das Thema der Arbeit einführen. Für den Fall, dass neue experimentelle Verfahren eingesetzt werden, sollen auch deren Grundlagen geschildert werden. Die Beschreibung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Forschung zu Beginn der Untersuchungen ist unerlässlich.
Anschließend wird das Ziel der Arbeit dargestellt. Problemstellung(en) und vorgesehene Lösungsansätze werden aus der Einleitung abgeleitet.
8. Literaturdiskussion
In diesem Kapitel werden Literaturquellen zum Thema der Arbeit zusammengefasst dargestellt. Dabei soll nicht nur auf die Herleitung oder Geschichte des Problems eingegangen, sondern auch der aktuelle Stand der Forschung auf diesem Gebiet wissenschaftlich präsentiert werden.
9. Material und Methoden
Das Kapitel Materialien listet die im experimentellen Teil eingesetzten Chemikalien, Materialien und Gerätschaften auf (Anorganika, Organika, Enzyme, Immunchemikalien, Radiobiochemika, Zellstämme und Zelllinien, Mikroorganismen, Nährmedien, Einmalmaterialien, Folien, Filme, Membranen, Filter, Schüttler, Zentrifugen, Rotoren, Inkubatoren usw.), welche zur Erzielung der dokumentierten Ergebnisse genutzt wurden. Dazu sollte der jeweilige Hersteller (bei unbekannten Firmen mit Ortsangabe) genannt werden. Enzyme o. Ä. werden in der Regel zunächst mit dem Trivialnamen identifiziert, müssen jedoch grundsätzlich auch mit dem systematischen Namen und der EC-Nummer ausgewiesen sein.
Der Abschnitt Methoden soll die im experimentellen Teil der Arbeit eingesetzten Verfahren nachvollziehbar schildern. Für bereits lange eingeführte Verfahren reicht in der Regel die Angabe der Literaturstelle, in welcher das Verfahren ursprünglich ausführlich geschildert wurde. Für zwischenzeitlich modifizierte Verfahren wird auch die Nennung einer zweiten, die Modifikation beschreibenden Literaturstelle erforderlich. Existieren in einem Labor exakte Vorschriften (SOPs, Arbeitsanweisungen …) mit charakteristischen Abweichungen von eingeführten Methoden, so müssen diese Änderungen einer Methode jeweils exakt wiedergegeben werden. Grundsätzlich sind SI-Einheiten zu verwenden.
Eine ausführliche Aufstellung aller Einheiten findet sich beispielsweise auf der Website der Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America.
Methodische Hilfe und Beratung sollte in der Planungsphase, also vor der Durchführung der Untersuchungen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI) und für klinische Studien zusätzlich beim IZKS / KKS eingeholt werden.
10. Ergebnisse
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen (experimentellen) Untersuchungen sollen kurz und prägnant dargestellt und mit Hilfe von Tabellen, Histogrammen, Grafiken und Bildern erläutert werden. Die wichtigsten Aussagen der Darstellungen werden im Text zusammenfassend dargestellt.
Es wird dringend empfohlen, die statistische Datenanalyse (deskriptive Statistik, Datenauswertung mittels statistischen Programms [z.B. SPSS, SAS o.ä.] usw.) durch das IMBEI zu verifizieren.
11. Diskussion
Den Hauptteil des selbstständigen, wissenschaftlichen Arbeitens stellt die Diskussion dar. Dabei sollen die eigenen neuen wissenschaftlichen Ergebnisse den bereits in der Literatur beschriebenen gegenübergestellt und mit diesen kritisch verglichen werden. Die neu gewonnenen Erkenntnisse sind deutlich herauszustellen.
12. Zusammenfassung
Die Zusammenfassung orientiert sich an der vorangegangenen Diskussion und beschreibt die wichtigsten Befunde der (experimentellen) Untersuchungen. Die neu gewonnen Erkenntnisse werden kurz zusammenfassend dargestellt und mit dem derzeitigen Wissensstand erläuternd verglichen. Der Umfang sollte höchstens ein bis zwei Seiten betragen.
Dissertationsschriften in englischer Sprache müssen zusätzlich um eine deutsche Zusammenfassung ergänzt werden. Der Titel ist in deutscher und englischer Sprache anzugeben.
13. Anhang
Das Anfügen eines Anhanges ist für die Arbeit nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich aber bei großen Datenmengen, diese nicht alle im Ergebnisteil zu dokumentieren, sondern dort nur eine zusammenfassende Darstellung zu wählen und zur wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit diese im Anhang aufzuführen.
14. Danksagung
Die Danksagung ist freiwillig, aber in wissenschaftlichen Schriften üblich. Hier gibt es keine inhaltlichen Vorgaben. Eine Seite (vor dem Lebenslauf auf der letzen Seite) wird üblicherweise nicht überschritten.
15. Tabellarischer Lebenslauf
Der tabellarische Lebenslauf am Ende der Dissertationsschrift, aus dem insbesondere die Schulbildung und der akademische Werdegang hervorgehen, ist durch die Promotionsordnung verbindlich vorgegeben.
-den Lebenslauf nicht unterschreiben-
Bei der Abfassung des Literaturverzeichnisses ist unbedingt darauf zu achten, dass einerseits alle im Text genannten Zitate im Literaturverzeichnis und andererseits alle im Literaturverzeichnis aufgeführten Zitate auch im Text erscheinen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer habilitierten Betreuerin / Ihrem habilitierten Betreuer den Zitationsstil ab:
Ausführliche Beispiele und Literaturhinweise können Sie über den folgenden Link aufrufen.
Sollen Ergebnisse aus einer Dissertationsschrift vor Beendigung des Promotionsvorhabens publiziert werden, ist dies dem Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von der Doktorandin oder dem Doktoranden und der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich unter Bekanntgabe des Themas der Dissertation anzuzeigen. Die Tatsache, dass es sich um Ergebnisse aus Ihrer Dissertation handelt, ist in der vorgesehenen Publikation (als Fußnote) kenntlich zu machen und Ihr Name muss in der Publikation als Autor genannt werden.
Mustervorlage der Anzeige zur Vorveröffentlichung (neue PromoO) (Pdf , 23,7 KB)
Nach Fertigstellung der Dissertation legt der/die Doktorand/in die Arbeit dem/der Betreuer(in) zur Durchsicht und Korrektur vor. Steht die endgültige Fassung fest, gibt der/die Betreuer(in) hierüber schriftlich sein Einverständnis.
Bei der Nominierung der Gutachterinnen und Gutachter sollen mögliche Befangenheiten ausgeschlossen werden. Sofern Erst- und Zweitgutachten von Mitgliedern der Universitätsmedizin erstellt werden, müssen sie unabhängig voneinander aus unterschiedlichen Instituten oder Kliniken verfasst werden.
Mustervorlage Einverständnis (Pdf , 48,4 KB)
Der Doktorand/die Doktorandin reicht schließlich die Dissertation mit den nachfolgenden Unterlagen beim Ressort Forschung und Lehre ein. Hierfür sind zwei festgebundene Exemplare der Dissertationsschrift im Format DIN A4 erforderlich. Es ist Leimbindung erforderlich (keine Spiralbindung, Klemm-Mappen oder Schnellhefter). Das Titelblatt der Arbeit muss von aussen erkennbar sein, indem man es entweder zusätzlich (!) auf den äusseren Kartoneinband drucken oder die Arbeit statt des Kartons mit Klarsichtfolie binden lässt. Arbeiten in Hardcover-Bindung, werden ab sofort nicht mehr akzeptiert!
Bitte senden Sie uns Ihre zwei festgebundenen Exemplare der Dissertationsschrift ausschließlich per Post zu.
Ab sofort und nur nach Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, kann die Dissertationsschrift auch in elektronischer Form eingereicht werden. Akzeptiert werden Dateien nur im PDF-Format.
Damit eine schnelle Sortierung der Dissertationsschrift erfolgen kann, benennen Sie das Dokument wie folgt:
Name_Vorname_TT_MM_JJJJ.pdf
TT_MM_JJJJ - Datum der elektronische Einreichung
Die zuzüglich zur Dissertationsschrift einzureichenden Unterlagen, müssen Sie uns weiterhin postalisch zusenden.
Über den folgenden Link können Sie Ihre Dissertationsschrift hochladen.
Die Arbeit kann erst zur Begutachtung versendet werden, wenn die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet; es erfolgt eine Rücksendung aller eingereichten Unterlagen.
Empfänger: Universitätsmedizin Mainz
bei: Sparkasse Mainz
´ BLZ: 550 501 20 (BIC: MALADE51MNZ)
Konto-Nr.: 75 (IBAN: DE83 5505 0120 0000 0000 75)
Als Verwendungszweck (ist unbedingt anzugeben): «57900 / 9724780 / Promotion / Name / Vorname -bitte unbedingt auch Namen und Vorname angeben-
Nach der Mitteilung über die Offenlegung der Dissertationsschrift, sind folgende Unterlagen unaufgefordert zu beantragen bzw. nachzureichen:
Abgabe Gutachten: 05. März 2021
(Abgabe nur von Gutachten- für Dissertationen, die sich bereits in der Begutachtungsphase befinden)
Promotionstermin: 06. Juli 2021
Abgabe Gutachten: 06. August 2021
(Abgabe nur von Gutachten- für Dissertationen, die sich bereits in der Begutachtungsphase befinden)
Promotionstermin: 07. Dezember 2021
Die Bewerberin oder der Bewerber kann den gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 gestellten Promotionsantrag bis zum Eintreffen eines Gutachtens ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
Wird der Promotionsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zurück genommen, gilt das Promotionsverfahren als erfolglos beendet.
Gemäß der Unfallkasse Rheinland-Pfalz als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung greift hier § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wonach Personen, die als Studierende einschließlich Diplomanden und Doktoranden staatlicher oder privater Hochschulen, für die die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig ist, während ihres Aufenthaltes auf einer Stätte dieser Hochschulen oder an derer mit ihnen wissenschaftlich zusammenarbeitender Einrichtungen, ohne immatrikuliert zu sein, sich auf der Unternehmensstätte im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers aufhalten, während ihres Aufenthaltes auf der Betriebsstätte gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften der Versicherung unterliegen.
Halten sich nicht-immatrikulierte Promovierende mithin mit Zustimmung der Universitätsmedizin auf dem Gelände der Universitätsmedizin auf, greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Es muss jedoch beachtet werden, dass sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Prüfung ihres Eintretens für jeden Einzelfall vorbehält, d.h. sollte sich ein Unfall ereignen, würde die Unfallkasse Rheinland-Pfalz das Vorliegen eines Versicherungsfalls prüfen.
Das Promotionsbüro ist zuständig für
Herrn Fatos Berisha
Ressort Forschung und Lehre
Gebäude 907 1. OG
Tel: 06131 17-9691
Fax: 06131 17-9669
Email
Das Ressort Forschung und Lehre ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Unsere Mitarbeiter erreichen Sie am besten per Mail.