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Gliederung Medizinstudium

Die Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienabschnitte sowie zu den Unterrichtsveranstaltungen, Kursen und Praktika sind der Approbations- und Studienordnung zu entnehmen. 

Wichtig: Die Approbationsordnung wurde am 17. Juli 2012 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte novelliert. Den Originaltext der Änderungsverordnung finden Sie hier (Pdf , 5,2 MB) (5.0 MB).   

Erster Studienabschnitt (vorklinischer Bereich)

1. - 4. Semester

Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1)

schriftlicher Teil: 320 Aufgaben mündlich-praktischer Teil: Anatomie, Biochemie, Molekularbiologie, Physiologie

Zweiter Studienabschnitt (klinischer Bereich)

5. - 10. Semester

Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M2)

schriftlicher Teil: 320 Aufgaben

Praktisches Jahr

11. - 12. Semester

Dritter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M3)

mündlich/praktische Prüfung

Erster Studienabschnitt 1. - 4. Semester

  • Besuch von Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika
  • Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind u.a. eine Ausbildung in Erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst von drei Monaten nachzuweisen.
  • Ziel ist die Ausbildung in den medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (medizinische Terminologie, Biologie, Physik, Chemie, Medizinische Psychologie, Anatomie, Physiologie und Biochemie) mit klinischen Bezügen.

Zweiter Studienabschnitt 5. -10. Semester

  • Vor Ort, in den Medizinischen Einrichtungen der Universitätsmedizin in Mainz, sowie in den Krankenhäusern des Medizincampus Trier, lernen die Studierenden Methoden und Techniken, um Krankheiten im menschlichen Organismus erkennen zu können. In den einzelnen Abteilungen der Universitätskliniken erwerben sie spezielle Kenntnisse in der klinischen Medizin. Der Unterricht in den Querschnittsbereichen soll eine fachübergreifende Sicht des Krankheitsgeschehens vermitteln.
  • Bei allen Pflichtveranstaltungen sind studienbegleitend benotete Leistungsnachweise zu den Unterrichtsveranstaltungen zu erbringen.
  • Bei der Anmeldung zum M2 sind  alle erforderlichen Leistungsnachweise in den Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika gemäß § 27 ÄApprO, das letzte Stammdatenblatt und alle Famulaturzeugnisse vorzulegen
  • Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Dritter Studienabschnitt 11. - 12. Semester

  • Das Bestehen des Zweiten Abschnittes ist Voraussetzung für das Praktische Jahr.
  • Das letzte Jahr des klinischen Studienabschnitts wird als Praktisches Jahr in der Universitätsmedizin oder an Akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert. Dieses umfasst einen Zeitraum von 48 Wochen und dient einer noch stärker praxisorientierten klinischen Ausbildung. Die Studierenden üben praktische Fähigkeiten in Innerer Medizin, Chirurgie und einem klinisch-praktischen Wahlfach.
  • Die Anmeldungen zu den Staatsexamensprüfungen M3 erfolgen im laufenden Praktischen Jahr im Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie mit Frist 10.01./10.06. und dafür müssen alle Tertialbescheinigungen vom Praktischen Jahr, das M2 Zeugnis und ein aktuelles Stammdatenblatt vorgelegt werden.