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Informationen zur Außerplanmäßigen Professur

Gemäß § 61 Abs.3 HochSchG kann der Präsident auf Antrag des Fachbereichs die Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor an Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach deren Ausscheiden und entsprechender Bewährung in Forschung und Lehre, Habilitierte auf Grund mindestens 3-jähriger Bewährung in Forschung, anderen Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur erfüllen (§ 49 HochSchG) aufgrund mindestens 10-jähriger Bewährung in Forschung und Lehre nach Abschluss der Promotion und Lehre und herausragende Künstlerinnen und Künstler auf Grund mindestens 5-jähriger Lehrtätigkeit verleihen, wenn diese weiterhin in einem Umfang von mindestens durchschnittlich zwei SWS pro Semester an der Universität lehren. Der universitätsinterne Verfahrensablauf ist in der Ordnung zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder Professor, vom 20. Dezember 2021 geregelt.

In der Publikationsliste geben Sie den Journal Impact Faktor (JIF) und Habilitationswert (HW) aus dem Erscheinungsjahr des Artikels an. Für aktuelle Artikel aus dem Erscheinungsjahr 2023 verwenden Sie die Werte für 2022; für ältere Artikel aus Erscheinungsjahren vor 2008 die Werte für 2008.

Die Habilitationswerte finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Listen.

Die Journal Impact Faktoren entnehmen bitte den Journal Citation Reports auf https://jcr.clarivate.com/jcr/home

 

Publikationsbewertungslisten

Erscheinungsjahr
des Artikels
Liste der
Habilitationswerte
Stand
der Liste
2022Publikationsbewertung 2022 (Pdf , 3,7 MB)20.07.2023
2021Publikationsbewertung 2021 (Pdf , 2,0 MB)04.08.2022
2020Publikationsbewertung 2020 (Pdf , 2,2 MB)03.08.2021
2019Publikationsbewertung 2019 (Pdf , 2,0 MB)25.08.2020
2018Publikationsbewertung 2018 (Pdf , 2,1 MB)06.08.2019
2017Publikationsbewertung 2017 (Pdf , 1,9 MB)09.08.2018
2016Publikationsbewertung 2016 (Pdf , 1,8 MB)09.08.2018
2015Publikationsbewertung 2015 (Pdf , 1,9 MB)17.07.2017
2014Publikationsbewertung 2014 (Pdf , 5,4 MB)01.06.2016
2013Publikationsbewertung 2013 (Pdf , 883,5 KB)02.09.2014
2012Publikationsbewertung 2012 (Pdf , 2,5 MB)12.12.2013
2011Publikationsbewertung 2011 (Pdf , 768,6 KB)25.07.2012
2010Publikationsbewertung 2010 (Pdf , 787,0 KB)10.08.2011
2009Publikationsbewertung 2009 (Pdf , 825,4 KB)18.11.2010
2008Publikationsbewertung 2008 (Pdf , 412,1 KB)21.08.2009

Hinweis: aus rechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung der JIFs in diesen Listen nicht gestattet. 

Listen welche noch JIFs enthalten, werden zeitnah ersetzt und in die Tabelle aufgenommen.

Der Habilitationswert ergibt sich aus der Sortierung aller Journale eines Fachgebiets nach ihrem Journal Impact Faktor (JIF). 15% der Journale eines Fachs mit dem höchsten JIF erhalten den Habilitationswert A, 35% mit den nächsthöheren JIF den Habilitationswert B und die übrigen 50% den Habilitationswert C. Ein Journal, das in mehreren Fächern vorkommt, erhält die beste Bewertung, die es in einem dieser Fächer erreicht hat. 

Die Zuordnung der Journale zu Fächern richtet sich nach den Journal Citation Reports auf jcr.clarivate.com/jcr/home. Analog zum JIF wird der Habilitationswert jährlich neu ermittelt.

Zuletzt aktualisiert: 29.08.2022 [KE]

Merkblatt zum Habilitationsverfahren für den Bereich der Lehre (Pdf , 140,6 KB) (Februar 2024)

Informationen zu den Evaluationsergebnissen der Lehrveranstaltungsbefragungen finden Sie hier.

Beglaubigung von Unterlagen

Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeinde­verwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreis­verwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.


Ansprechpartner Außerplanmäßige Professuren

Herr Hendrik Ulle
Tel: +49 (0)6131 39-29464
 habilitationen.um@uni-mainz.de