Für Fragen stehen wir persönlich während der Sprechzeiten im Ressort Forschung und Lehre: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Stabsstelle Wissenschaftliche Nachwuchsförderung
Büroadresse:
Gebäude 907, 1. OG (Langenbeckstr. 2)
Außerhalb der Sprechzeiten sind wir auch telefonisch oder per Mail unter habilitationen.um@uni-mainz.de erreichbar.
Postadresse:
Obere Zahlbacher Str. 63
55131 Mainz
Zur Information:
Zwischenbescheide über den Stand des Verfahrens werden vom Ressort Forschung und Lehre weder persönlich, noch schriftlich, noch telefonisch erteilt.
Gemäß § 61 Abs.3 HochSchG kann der Präsident auf Antrag des Fachbereichs die Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor an Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach deren Ausscheiden und entsprechender Bewährung in Forschung und Lehre, Habilitierte auf Grund mindestens 5-jähriger Bewährung in Forschung, anderen Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur erfüllen (§ 49 HochSchG) aufgrund mindestens 10-jähriger Bewährung in Forschung und Lehre nach Abschluss der Promotion und Lehre und herausragende Künstlerinnen und Künstler auf Grund mindestens 5-jähriger Lehrtätigkeit verleihen, wenn diese weiterhin in einem Umfang von mindestens durchschnittlich zwei SWS pro Semester an der Universität lehren. Der universitätsinterne Verfahrensablauf ist in § 19 Grundordnung geregelt.
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2019 (Stand 25.08.2020) (Pdf , 2,8 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2018 (Stand 06.08.2019) (Pdf , 2,2 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2017 (Stand 09.08.2018) (Pdf , 2,3 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2016 (Stand 09.08.2018) (Pdf , 2,3 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2015 (Stand 17.07.2017) (Pdf , 2,6 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2014 (Stand 01.06.2016) (Pdf , 5,4 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2013 (Stand 02.09.2014) (Pdf , 883,5 KB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2012 (Stand 12.12.2013) (Pdf , 2,5 MB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2011 (Stand 25.07.2012)
(Pdf , 768,6 KB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2010 (Stand 10.08.2011)
(Pdf , 787,0 KB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2009 (Stand 18.11.2010) (Pdf , 825,4 KB)
Publikationsbewertung für Habilitationsleistungen 2008 (Stand 21.08.2009) (Pdf , 323,9 KB)
Informationen zu den Evaluationsergebnissen der Lehrveranstaltungsbefragungen finden Sie hier.
Informationsblatt Dozentenevaluation (Pdf , 104,0 KB)(Juni 2014)
Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige Professorin oder außerplanmäßiger Professor zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen.