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Open Access Publikationsfonds

Wir freuen uns, dass zusätzlich zu den Publikationen in den Verlagen Wiley und Springer Nature auch solche in Elsevier besonders gefördert werden können. Für die Veröffentlichungen bei diesen Verlagen muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Zudem werden die Kosten für die Open Access Publikationen dort komplett übernommen. Es gibt also keine Förderhöchstgrenze.

Beim Publizieren in Open Access-Zeitschriften kann es zu Kosten in Form von Article Processing Charges kommen (APCs). Diese Kosten sind in vielen Fällen von den Autor_innen zu tragen.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Universitätsmedizin Mainz fördern die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter_innen in Open Access-Zeitschriften mit einem Publikationsfonds. Dieser Fonds wird seit 2022 wieder durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mitfinanziert. Jeder förderungswürdige Artikel wird mit bis zu 2.000 € gefördert, wovon 700 € auf die DFG entfallen und 1.300 € aus zentralen Mitteln übernommen werden.

Kostenerstattungen aus dem Open-Access-Publikationsfonds

 

Was wird gefördert?

  • Bitte prüfen Sie zunächst, ob die angepassten Förderkriterien für Zeitschriftenartikel erfüllt sind. Es können ausschließlich Publikationen gefördert werden, die in reinen Open Access-Zeitschriften erscheinen.
  • Berücksichtigen Sie die maximale Förderhöchstsumme von 2.000 € brutto (inklusive der immer einzurechnenden MwSt./USt. von 19 %). 
  • Hinweis: Eine anteilige Förderung von Artikeln, deren Kosten 1.680,67 € netto / 2.000 € brutto übersteigen, ist möglich. Die Autor_innen müssen jedoch den Differenzbetrag selbst aufbringen.
  • Bei Rechnungen in Fremdwährungen gilt der tatsächlich gezahlte Rechnungsbetrag in € zzgl. der in Deutschland abzuführenden USt. von 19 %.
  • Geben Sie beim Verlag bitte immer die VAT-Nummer der Unimedizin (DE 149065652) an - diese muss auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Tipp: Viele Verlage wissen, dass die Förderung von Open Access-Artikeln oft an eine Höchstgrenze gebunden ist. Sprechen Sie mit Ihrem Verlag, es kann sich lohnen.

 

Wer kann einen Antrag zur Förderung aus dem Open Access-Fonds stellen?

  • Alle Wissenschaftler_innen der Universitätsmedizin Mainz, sofern sie als Submitting oder Corresponding Author für die Bezahlung der Rechnung zuständig sind.

 

Wie erfolgt die Kostenerstattung der APCs?

  • Nach erfolgreicher Veröffentlichung reichen Sie einen Antrag auf Erstattung aus dem Publikationsfonds bei uns ein. Nutzen Sie dazu das Formular in unserem Downloadbereich.
  • Ihrem Antrag fügen Sie bitte die Rechnung sowie das PDF-Dokument Ihres Artikels (oder die DOI) bei und schicken alle Dokumente bevorzugt per E-Mail an die  Abteilung Forschung.
  • Bei positiver Prüfung Ihres Antrags und sofern noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind, wird der Rechnungsbetrag der von Ihnen angegebenen Kostenstelle gutgeschrieben.
  • Hinweis: Da der Fonds auf dem Erstattungsprinzip basiert, erfolgt keine Zahlung der APCs an den Verlag. Es erfolgt zudem keine Erstattung auf Privatkonten, sondern nur auf UM-Kostenstellen.

Publikationsrichtlinie

Die Publikationsrichtline gilt verbindlich für alle Mitglieder und Angehörige der Universitätsmedizin, Gastwissenschaftler_innen etc., soweit die Publikation mit ihrer Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht und ein substantieller Teil der Forschungsleistung hier erbracht wurde. Publikationsrichtlinie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

FAQ zur Kostenerstattung:

  • Woher weiß ich, ob meine Publikationen in einem reinen Open Access-Journal publiziert wurde?

    Als Beleg gilt die Verzeichnung des Journals im Directory of Open Access Journals (DOAJ), in dem nur wissenschaftliche Fachzeitschriften mit Qualitätskontrolle, die kostenfrei sofort nach Erscheinen online zur Verfügung stehen, aufgenommen werden.

  • Wie kann ich es vermeiden, bei ausländischen Rechnungen doppelt Umsatzsteuer zu zahlen?
    Hat der Verlag seinen Sitz im Ausland, wird er Ihnen im Normalfall die dort anzurechnende Umsatzsteuer berechnen. Um dies zu vermeiden, geben Sie beim Verlag bitte die VAT-Nummer der Universitätsmedizin an. Diese lautet DE 149065652. So vermeiden Sie es neben der fälligen Umsatzsteuer in Deutschland zusätzlich die Umsatzsteuer des im Ausland ansässigen Verlags zu zahlen.

  • Wo erhalte ich Antwort zu weiteren Fragen Open Access betreffend?
    Für Fragen rund um die Erstattung aus dem Open Access-Publikationsfonds können Sie uns über  Forschung.UM@uni-mainz.de kontaktieren.

Sonderkonditionen bei Publikationsgebühren

Auf der Webseite der Universitätsbibliothek finden Sie Informationen zu den verschiedensten Sonderkonditionen. Beachten Sie, dass bei Veröffentlichungen in Journals dieser Verlage erst nach Veröffentlichung ein Antrag auf Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsmedizin Mainz gestellt werden kann (Verfahren siehe oben).

 

Predatory Open Access

Weiterhin möchten wir Sie gerne auf die Problematik des sogenannten Predatory Open Access hinweisen. Sogenannte Predatory-Journals sind pseudowissenschaftliche Zeitschriften, die die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen gegen Gebühr anbieten, aber keinen Qualitätssicherungsprozess, z. B. in Form eines Peer-Review Verfahrens, bieten. Eine Veröffentlichung in einem Predatory-Journal oder die Mitgliedschaft im Editorial Board eines solchen Journals kann negative Auswirkungen auf Ihre wissenschaftliche Karriere haben. Die Universitätsbibliothek Mainz hat hierzu das hilfreiche Handout Predatory Publishing Access erstellt, das Sie ebenso in unserem Downloadbereich finden.


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Ansprechpartner

 

Frau Alexandra Haag
Forschungsadministration
Tel.: 06131 39-29394
 Forschung.UM@uni-mainz.de

 

Frau Dr. Tsanan Heimann
Forschungsreferentin
Tel.: 06131 39-27705

 Forschung.UM@uni-mainz.de