Open Access Publikationsfonds


Die Universitätsmedizin Mainz nimmt zusammen mit der Johannes Gutenberg-Universität am Transformationsvertrag mit Wiley, Springer Nature und Elsevier teil.

Wir freuen uns, dass die Universitätsmedizin Mainz auch im Jahr 2026 Publikationskosten der oben genannten drei Verlage übernimmt. Es wird nicht auf 2.000 Euro begrenzt. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Welche Zeitschriften inkludiert sind, entnehmen Sie bitte den Tabellen des jeweiligen Verlages auf der Seite der Universitätsbibliothek Mainz.
Hier finden Sie auch Informationen zu Sonderkonditionen mit weiteren Verlagen.


Außerhalb der o.g. Verlagshäuser fördern die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Universitätsmedizin Mainz die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter_innen in Open Access-Zeitschriften mit einem Publikationsfonds. Dieser Fonds wird ab 2025 bis 2027 wieder durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mitfinanziert. Solange Mittel vorhanden sind, wird jeder förderungswürdige Artikel mit bis zu 2.000 Euro gefördert, wovon 1.400 Euro auf die DFG entfallen und 600 Euro aus zentralen Mitteln übernommen werden. Hierfür müssen Einzelanträge bei der Abteilung Forschungsservice eingereicht werden.

Für schwerbehinderte Wissenschaftler_innen reserviert die Universitätsmedizin 20.000 Euro aus dem Fonds, um ihnen die Unterstützung einer Open Access Publikation pro Jahr garantieren zu können.


Kostenerstattungen aus dem Open-Access-Publikationsfonds

Was wird gefördert?

  • Bitte prüfen Sie zunächst, ob die angepassten Förderkriterien für Zeitschriftenartikel erfüllt sind. Es können ausschließlich Publikationen gefördert werden, die in reinen Open Access-Zeitschriften erscheinen.
  • Beachten Sie bitte die für die UM geltende Publikationsrichtlinie der Johannes Gutenberg-Universität. Die Publikationsrichtline gilt verbindlich für alle Mitglieder und Angehörige der Universitätsmedizin, Gastwissenschaftler_innen etc., soweit die Publikation mit ihrer Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht und ein substantieller Teil der Forschungsleistung hier erbracht wurde.
  • Vewenden Sie die offiziellen Bezeichnungen der Kliniken und Institute aus dieser Übersicht(PDF 63,9 KB)
  • Berücksichtigen Sie die maximale Förderhöchstsumme von 2.000 Euro brutto (inklusive der immer einzurechnenden MwSt./USt. von 19 %). 
  • Hinweis: Eine anteilige Förderung von Artikeln, deren Kosten 1.680,67 Euro netto / 2.000 Euro brutto übersteigen, ist möglich. Die Autor_innen müssen jedoch den Differenzbetrag selbst aufbringen.
  • Bei Rechnungen in Fremdwährungen gilt der tatsächlich gezahlte Rechnungsbetrag in Euro zzgl. der in Deutschland abzuführenden USt. von 19 %.
  • Die antragstellende Person muss über eine ORCID iD verfügen und diese bei Beantragung der Förderung angeben. Weitere Informationen zu ORCID iD finden Sie hier.
  • Es können nur Publikationen in dem Jahr gefördert werden, in dem die Publikation erschienen ist.
  • Geben Sie beim Verlag bitte immer die VAT-Nummer der Unimedizin (DE 149065652) an - diese muss auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Tipp: Viele Verlage wissen, dass die Förderung von Open Access-Artikeln oft an eine Höchstgrenze gebunden ist. Sprechen Sie mit Ihrem Verlag, es kann sich lohnen.

Wer kann einen Antrag zur Förderung aus dem Open Access-Fonds stellen?

  • Alle Wissenschaftler_innen die an der Universitätsmedizin Mainz angestellt sind, sofern sie als Submitting oder Corresponding Author für die Bezahlung der Rechnung zuständig sind.

 Wie erfolgt die Erstattung der Publikationskosten?

  • Nach erfolgreicher Veröffentlichung reichen Sie einen Antrag auf Erstattung aus dem Publikationsfonds bei uns ein. Nutzen Sie dazu das Formular in unserem Downloadbereich.
  • Ihrem Antrag fügen Sie bitte die Rechnung, den SAP-Auszug sowie das PDF-Dokument Ihres Artikels (oder die DOI) bei und schicken alle Dokumente bevorzugt per E-Mail an die Abteilung Forschungsservice.
  • Bei positiver Prüfung Ihres Antrags und sofern noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind, wird der Rechnungsbetrag der von Ihnen angegebenen Kostenstelle gutgeschrieben.
  • Hinweis: Da der Fonds auf dem Erstattungsprinzip basiert, erfolgt keine direkte Zahlung an den Verlag. Es erfolgt zudem keine Erstattung auf Privatkonten, sondern nur auf UM-Kostenstellen.

Publikationsrichtlinie

Die Publikationsrichtline gilt verbindlich für alle Mitglieder und Angehörige der Universitätsmedizin, Gastwissenschaftler_innen etc., soweit die Publikation mit ihrer Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht und ein substantieller Teil der Forschungsleistung hier erbracht wurde. Publikationsrichtlinie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz


FAQ zur Kostenerstattung:

  • Woher weiß ich, ob meine Publikationen in einem reinen Open Access-Journal publiziert wurde?

    Als Beleg gilt die Verzeichnung des Journals im Directory of Open Access Journals (DOAJ), in dem nur wissenschaftliche Fachzeitschriften mit Qualitätskontrolle, die kostenfrei sofort nach Erscheinen online zur Verfügung stehen, aufgenommen werden.

  • Wie kann ich es vermeiden, bei ausländischen Rechnungen doppelt Umsatzsteuer zu zahlen?
    Hat der Verlag seinen Sitz im Ausland, wird er Ihnen im Normalfall die dort anzurechnende Umsatzsteuer berechnen. Um dies zu vermeiden, geben Sie beim Verlag bitte die VAT-Nummer der Universitätsmedizin an. Diese lautet DE 149065652. So vermeiden Sie es neben der fälligen Umsatzsteuer in Deutschland zusätzlich die Umsatzsteuer des im Ausland ansässigen Verlags zu zahlen.

  • Wo erhalte ich Antwort zu weiteren Fragen Open Access betreffend?
    Für Fragen rund um die Erstattung aus dem Open Access-Publikationsfonds können Sie uns über Forschung.UM@uni-mainz.de kontaktieren.


Sonderkonditionen bei Publikationsgebühren
Auf der Webseite der Universitätsbibliothek finden Sie Informationen zu den verschiedensten Sonderkonditionen. Beachten Sie, dass bei Veröffentlichungen in Journals dieser Verlage erst nach Veröffentlichung ein Antrag auf Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsmedizin Mainz gestellt werden kann (Verfahren siehe oben).

Predatory Open Access
Weiterhin möchten wir Sie gerne auf die Problematik des sogenannten Predatory Open Access hinweisen. Sogenannte Predatory-Journals sind pseudowissenschaftliche Zeitschriften, die die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen gegen Gebühr anbieten, aber keinen Qualitätssicherungsprozess, z. B. in Form eines Peer-Review Verfahrens, bieten. Eine Veröffentlichung in einem Predatory-Journal oder die Mitgliedschaft im Editorial Board eines solchen Journals kann negative Auswirkungen auf Ihre wissenschaftliche Karriere haben. Die Universitätsbibliothek Mainz hat hierzu das hilfreiche Handout Predatory Publishing Access erstellt, das Sie ebenso in unserem Downloadbereich finden.

Kontakt

Foschungsservice

forschung.um@uni-mainz.de