Die EU-Sanktionspolitik untersagt in verschiedenen Fällen, dass spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden. Daher unser Hinweis: vor Einstellung von wissenschaftlichem oder technischem Personal, das (je nach anzuwendender Sanktionsregelung) einen Wohnsitz in bzw. die Staatsangehörigkeit eines von Sanktionen betroffenen Staates besitzt, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu dokumentieren is, ob die zu besetzende Stelle von Sanktionsmaßnahmen betroffen und eine Einstellung des Bewerbers zulässig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten bzw. folgenden Seiten: