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Dual use / Risiken

Dual use

In nahezu allen Wissenschaftsgebieten können Forschungsergebnisse, die große Chancen eröffnen, auch missbraucht werden.

Zu dieser mit dem Stichwort „Dual-Use“ gekennzeichneten Problematik haben die DFG und Leopoldina gemeinsam Empfehlungen veröffentlicht und ein Gremium eingerichtet, die das Bewusstsein für die doppelte Verwendbarkeit von Forschungsergebnissen, den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung und die diesbezügliche Selbstregulierung der Wissenschaften nachhaltig stärken sollen. Siehe Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung mit Suchfunktion für lokale Anprechpartner der KEF.

Risiken internationaler wissenschaftlicher Vernetzung

Internationale wissenschaftliche Kooperationen zum Austausch von Daten, Erfahrungen, Fertigkeiten und zwischen Personen können auch Risiken bergen. Diese hängen nicht nur vom Forschungsgegenstand ab, sondern auch von den Kooperationspartnern sowie von den politischen Zielen und den rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden des Kooperationslandes. Daher ist aus Sicht der DFG eine Abwägung jeder internationalen Kooperation notwendig:  Prüf- und Reflexionsschritte im Umgang mit Risiken in internationalen Forschungskooperationen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Eine Entscheidungsfindung anhand einer ausgeglichener Informationslage ist dabei eine wichtige Basis. Mit der Online-Applikation OPERATE können seit dem 6. Oktober 2023 Chancen und Risiken methodisch fundiert evaluiert werden. Die Zielgruppe sind vor allem Forschungs- und Innovationseinrichtungen, die dahingehende Beratung benötigen. Die Arbeitshilfe wurde vom DLR Projektträger entwickelt: OPERATE - Ein institutionell nutzbares Online-Tool zur verbesserten Einschätzung von Chancen und Risiken von Forschungskooperationen.

Im akademischen Bereich können Genehmigungspflichten z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern und Mitarbeit von Personen, die auf Sanktionslisten stehen, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch bei Veröffentlichungen bestehen. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Kontrollvorschriften für Dual-Use- und Rüstungsgüter. Siehe: Bundesamt für Wirtschaft und Exportkontrolle: Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia).