Die Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) geregelt. Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienabschnitte sowie zu den Unterrichtsveranstaltungen, Kursen und Praktika sind der Approbations- und Studienordnung zu entnehmen.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Jahre und 3 Monate.
| Erster Studienabschnitt (vorklinischer Bereich) |
| Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) |
| schriftlicher Teil: |
320 Aufgaben |
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| mündlich-praktischer Teil: |
Anatomie |
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Biochemie / Molekularbiologie |
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Physiologie |
| Zweiter Studienabschnitt (klinischer Bereich) |
| Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) |
| schriftlicher Teil: |
320 Aufgaben |
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| mündlich-praktischer Teil: |
Chirurgie |
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Innere Medizin |
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Wahlfach |
Erster Studienabschnitt 1. - 4. Semester
- Besuch von Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika
- Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind u.a. eine Ausbildung in Erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst von drei Monaten nachzuweisen.
- Ziel ist die Ausbildung in den medizinischen und naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (medizinische Terminologie, Biologie, Physik, Chemie, Medizinische Psychologie, Anatomie, Physiologie und Biochemie) mit klinischen Bezügen.
Zweiter Studienabschnitt 5. - 12. Semester
- Vor Ort, in den Medizinischen Einrichtungen der Universitätsmedizin, lernen die Studierenden Methoden und Techniken, um Krankheiten im menschlichen Organismus erkennen zu können. In den einzelnen Abteilungen der Universitätskliniken erwerben sie spezielle Kenntnisse in der klinischen Medizin. Der Unterricht in den Querschnittsbereichen soll eine fachübergreifende Sicht des Krankheitsgeschehens vermitteln.
- Bei allen Pflichtveranstaltungen sind studienbegleitend benotete Leistungsnachweise zu den Unterrichtsveranstaltungen zu erbringen.
- Das letzte Jahr des klinischen Studienabschnitts wird als Praktisches Jahr in der Universitätsmedizin oder an Akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert. Dieses umfasst einen Zeitraum von 48 Wochen und dient einer noch stärker praxisorientierten klinischen Ausbildung. Die Studierenden üben praktische Fähigkeiten in Innerer Medizin, Chirurgie und einem klinisch-praktischen Wahlfach.
- Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist ein außeruniversitäres Praktikum in Krankenhaus und Arztpraxis (Famulatur) von vier Monaten nachzuweisen.
- Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung