Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

 

mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, zu fördern. Erfreulicherweise darf ich Ihnen nun mitteilen, dass in der ersten Runde der Ausschreibung bislang drei Projekte unter Konsortialführung der Universitätsmedizin (zwei Projekte aus der I. Medizinischen Klinik und Poliklinik; ein Projekt aus dem Interdisziplinären Zentrum für Klinische Studien (IZKS)/Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie (ZOU)) und Beteiligung weiterer Einrichtungen der Universitätsmedizin Mainz genehmigt wurden. Ein weiteres Projekt wurde bewilligt, bei dem das Zentrum für Kinder und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz als Projektpartner fungiert. Damit erhält die Universitätsmedizin Mainz Mittel in Höhe von ca. 15,7 Mio. Euro. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich gratulieren. Diese Erfolge sind erneut Beleg für eindrucksvolle Exzellenz in der Universitätsmedizin Mainz.

 

Im Zuge dieser positiven Entwicklungen informiere ich Sie weiterhin gerne darüber, dass der Wissenschaftsrat mit den „Perspektiven der Universitätsmedizin“ (Pdf-Datei, 3,6 MB) ein umfassendes Programm zur Weiterentwicklung der universitären Medizin in Deutschland in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren vorgelegt hat. Seine Empfehlungen richten sich auf die Rahmenbedingungen und Ressourcen, welche die Universitätsmedizin benötigt, um ihren Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung auch künftig gerecht werden zu können. Dazu sollten parallel zwei komplementäre Ansätze verfolgt werden. Zum einen sollten bestehende Strukturen und Rahmenbedingungen an allen universitätsmedizinischen Standorten weiterentwickelt werden. Dazu gehören insbesondere die Bereiche wissenschaftlicher Nachwuchs, Qualitätssicherung von Forschung und Lehre und Weiterentwicklung von forschungs- und informationstechnologischen Infrastrukturen. Um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Universitätsmedizin im internationalen Wettbewerb sicherzustellen, schlägt der Wissenschaftsrat einen zweiten, grundlegend neuen Ansatz vor: Er empfiehlt den Aufbau von Profilbereichen in der Universitätsmedizin, die sich durch arbeitsteilige Organisationsstrukturen auszeichnen und so dem fachlichen Differenzierungsprozess in Forschung, Lehre und Klinik Raum geben. Begrüßenswert ist, dass der Wissenschaftsrat die Förderung von Profilbereichen als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern erachtet. Die Herausforderung ist dabei, die Universitätsmedizin an der Schnittstelle von Wissenschafts- und Gesundheitssystem vor vielfältigen und zum Teil konträren Anforderungen steht. Hier hat die Universitätsmedizin mit ihren translationalen Forschungsschwerpunkten bereits vor Jahren den Grundstein gelegt und frühzeitig zielführend Schritte in die Wege geleitet.

 

Zudem freut es mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Herr Univ.-Prof. Roland Buhl (III. Medizinische Klinik und Poliklinik) von der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie anlässlich der 40. Jahrestagung vom 6. - 8. Oktober 2016 in Wien zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgte als Würdigung der jahrzehntelangen klinischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie aufgrund seines Engagements in der ärztlichen Fortbildung. Dazu möchte ich Herrn Buhl ebenfalls herzlich beglückwünschen.

 

Aus dem Bereich Studium und Lehre ist die erfolgreiche Einwerbung externer Förderungen zu berichten, mit denen in Kürze neue Impulse für die Lehre gesetzt werden können. So ist der Fachbereich Universitätsmedizin an der zweiten Förderphase (2017-2020) des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten, universitätsweiten LOB-Projekts (Lehren, Organisieren, Beraten) mit dem Teilprojekt „MOBIIL - Medizinstudium für Outgoings, Bildungsausländer, Incomings sowie Internationalisierung der Lehre“ beteiligt und wird dieses Projekt ab Anfang 2017 umsetzen. Damit wird sich die Universitätsmedizin dem Aspekt der Internationalisierung von Studium und Lehre zukünftig verstärkt widmen und entwickelt in diesem im Ressort Forschung und Lehre verankerten Projekt Angebote für verschiedene Zielgruppen.

Eine weitere externe Förderung für ein innovatives Lehrprojekt konnte Herr PD Dr. Sebastian Kuhn (Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie) einwerben. Das interdisziplinäre Projekt „Medizinstudium 4.0 – Medizin im digitalen Zeitalter“ wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen des Förderprogramm „Curriculum 4.0“ vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft mit Personal- und Sachmitteln gefördert. Das Projekt zielt darauf ab, die zuletzt mit der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes weiter manifestierte Digitalisierung in der Medizin auch verstärkt in der medizinischen Lehre abzubilden. Herrn PD Dr. Kuhn darf ich zu dieser Förderung gratulieren und viel Erfolg für die Realisierung des Projekts wünschen.

 

Abschließend möchte ich Sie gerne darüber informieren, dass gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen oder hochschulischen Qualitätssicherungssystemen für Studium und Lehre vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10), eine Neugestaltung des Akkreditierungssystems erforderlich ist. Damit soll ein zentraler Nachteil ausgeglichen werden, dass im Falle von Programmakkreditierungen Studiengänge vor allem auf die Erfüllung formaler Kriterien hin überprüft, die Qualitätssicherung im Hinblick auf die inhaltlichen Aspekte demgegenüber schwach ausgeprägt und insofern unzureichend ist. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die U15-Universitäten (German U15 e. V.) für eine Neujustierung des Akkreditierungssystems aus, die sich an den Vorzügen der System- gegenüber der Programmakkreditierung orientiert und die inhaltliche Ausgestaltung von Studiengängen sowie eine Qualität entwickelnde Funktion ins Zentrum rückt. Dazu muss sich der Schwerpunkt - wie es im Falle der Systemakkreditierung bereits geschieht - in Zukunft auf Auditierung und Beratung verschieben, so dass die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge und Qualitätssicherungssysteme bestmöglich unterstützt, aber in ihrer Selbstverantwortung für Studium und Lehre nicht eingeschränkt werden. Über die Weiterentwicklung in diesem Bereich, werde ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

 

 

 

Herzlichst
Ihr
Ulrich Förstermann
Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan

 

 

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