Anzeige eines Drittmittelprojektes
Alle Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsmedizin Mainz sind gesetzlich dazu verpflichtet jedes Drittmittelprojekt anzuzeigen. Dieses leitet sich aus folgenden Paragraphen ab:
- § 4 Abs. 3 Satz 3 UMG i. V. m.
- § 14 Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2003 (GVBl. 2003, S. 167),
- Verwaltungsvorschrift der Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Forschung mit Mitteln Dritter vom 24. Juli 2005 (15225 Tgb. Nr. 226/03),
- Richtlinien für aus Drittmitteln finanzierte Forschungsvorhaben (=Drittmittelkodex) der Universitätsmedizin vom 20.03.1998
- Berücksichtigung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der JGU von 2002 bzw. der entsprechenden Empfehlungen der Universitätsmedizin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl. 1997 Teil I Nr. 58, S. 2038 ff.),
- Verwaltungsvorschrift der Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 07. Nov. 2000 (MinBl. 2001 S. 86)
Die Anzeige der Drittmittelprojekte dient als Grundlage für die Erstellung in der LOM.
Die Anzeige eines Drittmittelprojektes erfolgt mittels unten aufgeführtem Formular. Laut Beschluss des Fachbereichsrates vom 05. November 2009 ist die vollständig ausgefüllte Vorlage vor Projektbeginn dem Wissenschaftlichen Vorstand anzuzeigen.

Formular zur Anzeige eines Drittmittelprojektes