Bewerbung um einen Studienplatz
Bewerbung um einen Studienplatz
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Bewerbung um einen Studienplatz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Für das Medizin- und Zahnmedizinstudium besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus), da sich jedes Semester deutlich mehr Bewerber/-innen für das Medizinstudium melden, als die Hochschulen aufnehmen können. Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung nach einem von den Ländern festgelegten Zulassungsverfahren vergeben:
Kriterium | Zulassungsquote |
Abiturdurchschnittsnote | 20% |
Wartezeit | 20% |
Auswahl der Hochschulen | 60% |
An der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz kann zum Winter- und zum Sommersemester mit dem Studium der Human- und Zahnmedizin begonnen werden.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung, dabei gibt es pro Jahr zwei Bewerbungsfristen. Näheres zu den Bewerbungsabläufen bei der Stiftung für Hochschulzulassung finden Sie unter www.hochschulstart.de. Eine Direktbewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder an der Universitätsmedizin ist nicht möglich.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen vergibt die Universität Mainz seit dem Wintersemester 2010/2011 alle Studienplätze nach den Kriterien Abiturdurchschnittsnote und Ergebnis des Test für Medizinische Studiengänge (TMS). Es werden nur noch BewerberInnen aufgenommen, die Mainz an 1.-3. Stelle in der Ortspräferenz genannt haben. Der TMS wurde als zusätzliches Auswahlkriterium neben der Abiturdurchschnittsnote eingeführt, um mehr Interessenten am Medizinstudium eine Chance auf einen Studienplatz zu eröffnen.
Bei dem TMS handelt es sich um einen wissenschaftlich fundierten, fachspezifischen Studierfähigkeitstest, der zeitgleich an mehr als 25 Testorten in Deutschland durchgeführt wird. Neben der Universitätsmedizin Mainz berücksichtigen auch alle Universitäten mit medizinischem Studienangebot in Baden-Württemberg sowie einige weitere Universiäten (Lübeck, Bochum) das Testergebnis in ihren Auswahlverfahren.
Die Teilnahme am TMS ist freiwillig. Die Bewerberin oder der Bewerber kann selbständig entscheiden, ob durch die Einbeziehung des Testergebnisses die individuelle Chance auf eine Zulassung im Auswahlverfahren verbessert werden soll oder nicht. Falls das Testergebnis eingereicht wird, gehen die Abiturnote mit 51 % und das Ergebnis des TMS mit 49 % in das Ranking der Studienplatzbewerber/-innen ein. Der TMS verschlechtert auf keinen Fall die Chancen auf Zulassung der BewerberInnnen, da die Stiftung für Hochschulzulassung automatisch prüft, ob das Testergebnis besser ist als die Abiturdurchschnittsnote.
Seit dem Sommersemester 2011 wird Personen, die in einem Fachberuf des öffentlichen Gesundheitswesens eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, ein Bonus von 0,4 Notenwerten gewährt. Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Rheinland-Pfalz (Studienplatzvergabeverordnung - StPVVO) berücksichtigungsfähige Berufsausbildungen in einem Gesundheitsfachberuf sind:
Altenpflegerinnen und -pfleger;
Diätassistentinnen und Diätassistenten;
Ergotherapeutinnen und -therapeuten;
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger;
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger;
Hebammen / Entbindungspfleger;
Logopädinnen und Logopäden;
Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister;
Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funktionsdiagnostik;
Medizinisch-technische Laborassistentinnen und Assistenten;
Medizinisch technische Radiologieassistentinnen und -assistenten;
Orthoptistinnen und Orthoptisten;
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten;
Physiotherapeutinnen und -therapeuten;
Podologinnen und Podologen;
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten;
Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten.
Über die Auswahlkriterien können Sie sich in der Studienplatzvergabeverordnung, der Auswahlsatzung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie im Beschluss des Fachbereichsrates der Universitätsmedizin über die für die Teilnahme am TMS geltenden Bedingungen informieren.
Der TMS findet einmal pro Jahr statt. Der nächste Test ist für den 07. Mai 2011 angesetzt. Die Anmeldung hierzu ist vom 01. Dezember 2010 bis zum 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist) unter http://www.tms-info.org/ möglich. Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen zum TMS sowie Übungsaufgaben.
Bewerbungsfristen der Stiftung für Hochschulzulassung
Für die Bewerbung um einen Studienplatz der Medizin oder Zahnmedizin gibt es jeweils unterschiedliche Fristen, die sich nach dem Datum der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung richten.
Bewerbung zum Sommersemester:
30. November (des Vorjahres) bzw. 15. Januar eines jeden Jahres
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung über die genauen Fristen.
Bewerbung zum Wintersemester:
31. Mai bzw. 15. Juli eines jeden Jahres
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung über die genauen Fristen.
Studium für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht auch für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur die Möglichkeit zum Studium. Voraussetzung ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung mit mindestens einem Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 sowie hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zwischen Berufsausbildung und Berufstätigkeit und dem gewünschten Studiengang.
Auf der Homepage der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Bewerbungsablauf.
Bitte planen Sie mindestens 6 Wochen für den Bewerbungsprozess ein.
Antragsfristen:
30.11. für eine Bewerbung zum Sommersemester
31.05. für eine Bewerbung zum Wintersemester
Spätestens für die Einschreibung müssen Sie eine Bescheinigung über eine Beratung bei der Zentralen Studienberatung und bei der Studienfachberatung vorlegen. Es ist zweckmäßig, diese Beratungen zu Beginn des Bewerbungsprozesses in Anspruch zu nehmen. Bei der Zentralen Studienberatung werden Sie über die Bedingungen des Probestudiums und das Verfahren genau informiert und können allgemeine Fragen zum Studium klären. Die Studienfachberatung klärt, ob ein hinreichend enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung, Berufstätigkeit und Studienfachwunsch besteht, und gibt Auskunft in fachspezifischen Fragen.
Das Gespräch zur Studienfachberatung führen Sie mit dem Prodekan für Studium und Lehre oder der Leiterin der Abteilung Studium und Lehre, Frau Anna Klein. Einen Termin zur Studienfachberatung können Sie mit dem Ressort Forschung und Lehre vereinbaren.
Ressort Forschung und Lehre
Fatos Berisha (Humanmedizin)
Tel.: 06131 17-9854
Frau I. Schmidt (Zahnmedizin)
Tel.: 06131 17-9866
